Der Lockdown in Mecklenburg-Vorpommern wird schrittweise gelockert. Am 25. Februar verständigten sich die Landesregierung mit Vertretern von Kommunen, Sozialverbänden, Wirtschaft und Gewerkschaften im Rahmen des sogenannten „MV-Gipfels“ auf einen Stufenplan, der mehrere Öffnungsschritte für die Wirtschaft vorsieht.

Zum 1. März können zunächst Friseure in Mecklenburg-Vorpommern öffnen. Auch Gartenbaucenter dürfen zu diesem Stichtag wieder öffnen. In Baumärkten können weiterhin nur bestellte Waren abgeholt werden. Regionen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 35 sollen zu Testregionen werden. In der Hansestadt Rostock und in Vorpommern-Rügen, wo das bereits der Fall ist, sollen körpernahe Dienstleister wie Nagelstudios, Fußpflege-Anbieter und Kosmetiker auch am 1. März öffnen. Ab dem 8. März gilt das dann landesweit. Auch Außenbereiche von Zoos und Tierparks sollen dann öffnen. Das gilt allerdings nicht für Gebiete, in denen die Inzidenz wieder über 150 steigen sollte. Derzeit liegt die Inzidenz allerdings überall in MV unter 150.

Eine Übersicht des Stufenplans finden Sie hier :

Gemeinsame Erklärung_MV-Gipfel 

Perspektivplan für die Wirtschaft in MV

 

Durch das Bund-Länder-Treffen am 10. Februar 2021 besteht nun Klarheit: Der bundesweite Lockdown wird zunächst bis zum 7. März 2021 verlängert.

Friseure können wohl ab dem 1. März 2021 unter Hygieneauflagen wieder öffnen.
Näheres wissen wir, wenn die neue Corona-Landesverordnung für Mecklenburg-Vorpommern vorliegt.

Seit dem 10. Februar 2021 kann die Überbrückungshilfe 3 beantragt werden. Erste Abschläge sollen im Februar 2021 ausgezahlt werden.
Informationen zum Antrag finden Sie hier:  Überbrückungshilfe Unternehmen – Überbrückungshilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne unter: 03841 30409841.

Andreas Franz

Corona hinterlässt tiefe Spuren; auch in der Wirtschaft. Für manche Unternehmen zeichnet sich ein gefürchtetes Szenario ab: die Insolvenz. Doch sie kann auch Chancen bergen. Vorausgesetzt, man packt es richtig an. Wir haben mit dem Fachanwalt für Insolvenz Andreas Franz aus Schwerin gesprochen.

Herr Franz, wer kann oder muss einen Insolvenzantrag stellen?

Es gibt zwei Arten von Schuldnern. Zum einen die natürlichen Personen, die ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) nachgehen. Zum anderen die juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, AG, Genossenschaften) und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (hier meist GmbH & Co. KG). Die Geschäftsleiter dieser beiden letzten Rechtsformen sind zum Stellen eines Insolvenzantrags verpflichtet, wenn eine Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vorliegt. Ansonsten machen Sie sich strafbar und haften im Regelfall persönlich für Zahlungen der Gesellschaft an Dritte.

 

Lassen Sie uns heute diese zweite Gruppe betrachten. Wann erfordert es die Lage denn, wann spricht man von einer Firmeninsolvenz?

Jedenfalls, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, sprechen wir von einer Insolvenz. Stark vereinfacht: Als zahlungsunfähig gilt, wer seine fälligen Verbindlichkeiten nicht bedienen und diese Lücke auch nicht innerhalb von ca. drei Wochen beseitigen kann.

Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen (Aktiva) nicht ausreicht, die Verbindlichkeiten (Passiva) des Unternehmens zu decken und keine positiven Fortführungsaussichten bestehen; sprich: die dauerhafte Fortführbarkeit des Unternehmens den Umständen nach nicht überwiegend wahrscheinlich ist.

 

Welche Sonderregelungen galten/gelten aufgrund der Corona-Pandemie?

Die Sonderregelungen im sog. COVInsAG etwa zur Antragspflicht, zur Geschäftsführerhaftung, zur Anfechtung und zu Mieten sind für den juristischen Laien sehr kompliziert. Die bekannteste und für Geschäftsführer wohl wichtigste Regelung, die Aussetzung der Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages, galt zunächst nur bis zum 30.09.2020. Ab Oktober 2020 wurde sie lediglich für den Fall der Überschuldung bis Ende 2020 verlängert.

Wegen des zweiten Lock-Downs seit November 2020 und der Verzögerungen bei der Auszahlung der Corona-Hilfen setzte der Gesetzgeber für Januar 2021 die Antragspflicht wieder vollständig aus – unter der Bedingung, dass das betroffene Unternehmen realistisch Anspruch auf diese Hilfeleistungen hat, diese beantragt wurden bzw. beantragt werden und diese Hilfen zur Abwendung der Insolvenzreife ausreichen. Die Regelung soll nun bis zum 30.04.2021 verlängert werden. Die aktuelle Aussetzung gilt also nicht, wenn keine Ansprüche auf Coronahilfen bestehen oder diese Ansprüche nicht zur Beseitigung der Insolvenzgründe ausreichen.

Lassen Sie mich dazu noch etwas sagen: Die Insolvenzgerichte verzeichnen derzeit einen geringeren Eingang von Insolvenzanträgen als in den Vorjahren. Ich habe das ungute Gefühl, dass ein Grund dafür ein fehlerhaftes Verständnis dieser Sonderregelungen sein könnte. Ich kann an die Geschäftsführer von Unternehmen in Schwierigkeiten nur dringend appellieren, die eigene Situation genau zu analysieren und sich gegebenenfalls Unterstützung zu holen.

 

Was sollte der Geschäftsführer insolvenznaher oder insolventer Unternehmen tun?

Bei Vorliegen von Insolvenzreife, die nicht durch Corona-Hilfen beseitigt werden kann, muss er zwingend Antrag stellen. Ist er unsicher, was auch angesichts der laufenden Änderungen des COVInsAG logisch wäre, ist neben der Nachfrage beim Steuerberater die Beauftragung von Fachleuten, zum Beispiel Fachanwälten für Insolvenzrecht, dringend anzuraten.

(red. Anm.: Eine Liste mit Fachanwälten, die Ihnen in der Situation beratend zur Seite stehen, gibt es bei der Anwaltskammer. Sie ist über die Website www.rak-mv.de,  telefonisch unter (0385) 51 19 60 0 oder per E-Mail unter info@rak-mv.de erreichbar.)

 

Welche Aussichten bestehen vor und bei Insolvenz für eine Sanierung?

Grundsätzlich gilt, je früher die Krise angegangen wird, desto besser die Sanierungschancen.  Auch hier empfiehlt sich, professionellen Rat einzuholen. Der Gesetzgeber hat zum Beispiel für insolvenznahe Unternehmen zum 01.01.2021 das STARUG, das Gesetz über den Sanierungs- und Restrukturierungsrahmen, verabschiedet. Damit liegt eine gesetzliche Grundlage für insolvenzvermeidende Restrukturierungspläne vor. Selbst für den Fall der Insolvenz bestehen bei professioneller Vorbereitung regelmäßig immer noch gute Chancen auf Sanierung, zum Beispiel durch Insolvenzpläne oder übertragende Sanierung auf einen neuen Investor. Es ist dabei auch möglich – das Vorliegen einiger weiterer Bedingungen vorausgesetzt – unter Aufsicht eines Sachwalters das Verfahren in Eigenverwaltung, also durch die Geschäftsführung selbst, abzuwickeln.

 

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Das hängt von den Umständen ab. Da spielen viele Faktoren hinein. So auch die Gläubiger, die in einem Insolvenzverfahren einen großen Einfluss haben. Eine Sanierung des Unternehmens durch Insolvenzplan oder Übertragung auf einen anderen Träger dauert regelmäßig ab Antragstellung zwischen 6 -18 Monaten. Die Abwicklung kleinerer Unternehmen dauert im Schnitt drei bis fünf Jahre; größere ziehen sich mitunter über viele Jahre hin.

 

Eine Insolvenz ist für die Betreffenden keine einfache Situation. Was würden Sie ihnen sagen?

Erkennen Sie Zeichen an. Holen Sie sich frühzeitig Hilfe. Ich verstehe, wenn Geschäftsführer Angst davor haben, diesen Weg zu gehen. Im Falle der Insolvenz sind aber ihre Handlungsoptionen wegen Strafdrohung und Haftung alternativlos. Sie kann außerdem eine Chance sein. Das Insolvenzrecht sieht viele Sanierungs-Instrumente vor, über die die Unternehmen sonst nicht verfügen. Zum Beispiel werden Verträge kündbar oder außer Kraft gesetzt, die unter normalen Umständen noch eine lange Laufzeit hätten und hohe Kosten verursachen. Es lohnt sich also. Eine Insolvenz kann auch eine Chance bedeuten, neue Wege zu gehen, die das Unternehmen langfristig in sicheres Fahrwasser navigieren.

Vielen Dank, Herr Franz.

 

Über Andreas Franz:

Andreas Franz ist Geschäftsführender Gesellschafter der SGP Schneider Geiwitz Nord Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwerin. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht und zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater begleitete er unter anderem im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Restrukturierungen der in Dorf Mecklenburg ansässigen mvb – Mecklenburger Verkehrsbetriebe GmbH durch übertragende Sanierung auf die SB Verkehrsbetriebe GmbH und im Jahre 2020 Unternehmen der eigenverwalteten GALERIA-Karstadt-Kaufhof-Gruppe in nur 6 Monaten im Wege von Insolvenzplänen.

Insolvenz

Gute Informationen müssen nicht teuer sein

Wismar / Grevesmühlen Die gesamte Wirtschaft ächzt unter der weltweiten Corona-Pandemie – auch in Nordwestmecklenburg. Drohende Insolvenzen und mögliche Zahlungsunfähigkeit bewegen zunehmend die Gedanken der Unternehmer einigen Branchen. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg (WFG NWM) stellt deshalb für diese erste Informationen bereit. „Aufgrund der Tatsache, dass sich Unternehmer*innen und Selbstständige an die Corona-Hotline der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg gewandt haben und um Erstinformationen zum Thema Insolvenz baten, haben wir unter www.wfg-nwm.de eine spezielle Seite eingerichtet“, berichtet Geschäftsführer Martin Kopp.

Hintergrund ist die Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern zum Jahresanfang im Bereich der Infektionszahlen gegenüber anderen Ländern zwar sehr gut da steht – die wirtschaftlichen Folgen das Bundesland jedoch genauso hart treffen wie alle anderen. Eine Zwischenbilanz des Wirtschaftsministeriums zeigt für das erste Halbjahr 2020 den größten ökonomischen Einbruch seit Bestehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das Bruttoinlandsprodukt schrumpfte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als fünf Prozent. Selbst in der schweren Finanzkrise vor etwas mehr als einem Jahrzehnt gab es keinen vergleichbaren Rückgang. Hinter solchen abstrakten Zahlen stehen am Ende immer viele einzelne Schicksale in Nordwestmecklenburg oder anderswo: Arbeitslosigkeit, eine private Insolvenz oder eine Firmenpleite. „Wir machen natürlich keine Schuldnerberatung, aber wir möchten damit den Betroffenen helfen und Informationen bereitstellen, die anonym abgerufen werden können und aktuell sind. Ich bitte alle Betroffenen, sich frühzeitig zu informieren“, so Kopp.

Betroffene oder solche, die eine Insolvenz fürchten, finden hier erste Informationen, wie es nun weitergehen kann oder welche Lösungen bei Zahlungsunfähigkeit möglich sind – ganz generell und speziell bei Privat- oder Firmenpleiten durch Corona.

„Wir sehen an diesem Beispiel, wie wichtig eine funktionierende Wirtschaftsförderung ist. Es war in den letzten Jahren nicht immer einfach, für diese freiwillige Aufgabe Mehrheiten  zu finden. Die Wiederbelebung der Wirtschaftsförderung war sicherlich eine der wichtigsten und richtigsten regionalökonomischen Entscheidungen, die in meiner jetzigen Wahlperiode getroffen wurden. In dieser Wirtschaftskrise keine funktionierende Wirtschaftsförderung zu haben, wäre fatal “ begrüßt Landrätin Kerstin Weiss das Engagement des kreiseigenen Unternehmens. Das Thema Insolvenz ist für jedermann unangenehm und trotzdem ist es gerade jetzt im zweiten Jahr der Corona-Krise unerlässlich, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Aktuelle Fälle wie die Insolvenz der Modekette Adler, der Friseurkette Klier oder die Deutsche Confiserie Holding (DCH), zur der Hussel und Arko gehören, haben auch Auswirkungen in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Entwicklungen werden weiter gehen, ist sich WFG-Geschäftsführer Kopp sicher. „Bund- und Länder müssen dafür sorgen, dass die Beantragung von Überbrückungshilfen vereinfacht und die Auszahlung sichergestellt ist. Für die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe drei des Bundes gibt es Ende Januar noch immer keine Antragsunterlagen. So verlieren wir die Solidarität der Wirtschaft und der betroffenen Beschäftigten“ ist sich Kopp sicher.

 

 Kontakt:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen

E-Mail: m.kopp@nordwestmecklenburg.de, Internet: www.wfg-nwm.de, V.i.S.d.P.: Martin Kopp

 

RKT2020

Medieninformation vom 21. Januar 2021

  • Vier Wochen „Digitale Rückkehrertage Nordwestmecklenburg“
  • Wirtschaftsförderung zieht erste Bilanz

 Zwischen dem 21. Dezember 2020 und dem 20. Januar 2021 führte das Welcome Service Center die „Digitalen Rückkehrertage Nordwestmecklenburg“ durch. Laut vorläufigem Rückblick punkten besonders Jobs im öffentlichen Dienst.

Wismar/Grevesmühlen, 21.01.2021: Am 21. Dezember 2020 starteten auf der Website www.ichwillindieheimat.de die Digitalvariante des Rückkehrertages Nordwestmecklenburg. Rund 50 Unternehmen der Region präsentierten in diesem Rahmen rund 200 Arbeits- und Ausbildungsstellen. „In den beiden Jahren zuvor haben wir jeweils am 27. Dezember eine große Präsenzveranstaltung durchgeführt.“, erklärt Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg. „Das Angebot ist durchweg auf positive Resonanz getroffen. In der Zeit um Weihnachten besuchen Menschen, die aus der Region weggezogen sind, ihre Familien. Sie nutzen diese Tage oft, um sich hier nach einem attraktiven Job umzuschauen, damit sie ihren Lebensmittelpunkt zurück verlegen können.“

Aufgrund der Corona-Situation war eine solche Jobmesse 2020 ausgeschlossen. „Deshalb haben wir uns entschieden, als Alternative eine Onlinevariante anzubieten. Statt des einen Präsenztages lief sie für vier Wochen. Natürlich kann so ein Angebot persönliche Gespräche nicht ersetzen. Aber es kann sie einleiten; potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern war es möglich, über die Seite unmittelbar Kontakt mit den Unternehmen aufzunehmen. Und vor allem: Es ist die beste Möglichkeit, die wir unter diesen Umständen hatten. Also mussten wir sie auch nutzen“, erläutert Landrätin Kerstin Weiss weiter. Landrätin Weiss war zusammen mit Wismars Bürgermeister Thomas Beyer Schirmherr*in der Veranstaltung.

Bis zum 20. Januar 2021 konnte die Seite mehr als 15.000 Aufrufe von ca. 6.500 Besuchern verzeichnen. Erste Ergebnisse zeigen: Die meisten Klicks bekamen Stellenausschreibungen aus dem öffentlichen Dienst. Die Vermutung liegt nahe, dass Themen wie geregelte Arbeitszeiten, lukrative Eingruppierungen sowie Jobsicherheit in der Coronapandemie eine große Rolle dabei gespielt haben. Welche Ergebnisse die Aktion insgesamt gebracht hat, bleibt noch konkreter zu bewerten. Dazu werden die Mitarbeiterinnen des Welcome Service Centers sich im März bei den beteiligten Firmen erkundigen, wie viele Bewerbungen auf diesem Weg eingegangen sind. Das Stellenportal bleibt noch bis Ende Januar online.

Kontakt:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen

E-Mail: m.kopp@nordwestmecklenburg.de, www.wfg-nwm.de, V.i.S.d.P.: Martin Kopp

Strandtour

Erfolgreiches Konzept der Fachkräftesuche an Urlauber-Hochburgen wird fortgeführt

Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg, kurz WSC NWM ist im August zum zweiten Mal in die Tourismushochburgen im Landkreis auf Fachkräftesuche für die heimische Wirtschaft gegangen.

Trotz unser Corona-Sicherheitsmaßnahmen und der Zugangsbeschränkungen am Stand konnten wir doppelt so viele Standbesucher wie im vergangenen Jahr begrüßen“, freut sich WSC-Mitarbeiterin Anne Bunkelmann. Das verdeutlicht das große Interesse. So kamen an den drei Tagen, am 17. und 18. August in Boltenhagen und am 19. August auf der Insel Poel, insgesamt mehr als 1.000 Gäste, die sich für Arbeits- und Wohnmöglichkeiten im Nordwestkreis interessierten. „Die meisten Nachfragen kamen nach offenen Stellen in den Bereichen Pflege, IT und Handwerk. Aber auch klassische Bürojobs waren gefragt“, so WFG-Geschäftsführer Martin Kopp und weiter: „Durch die gute Kooperation mit dem Kampagnenteam von „Hör auf dein Herz – Mecklenburg“ und dem Team der Wings GmbH aus Wismar ergab sich für die Urlauber ein noch besseres Gesamtangebot.“ Der Stand der Handwerkskammer habe das Gesamtbild noch zusätzlich abgerundet. So wurden gleich an Ort und Stelle über 50 Beratungsgespräche zu Jobs und Wohnraum geführt – die doppelte Anzahl zum Vorjahr. Und auch am diesjahrigen Gewinnspiele haben sich nach 42 Teilnehmern 2019 jetzt 72 Besucher teilgenommen. Als Hauptpreise winken hier ein Gutschein für zwei Übernachtungen im Gutshaus Kaltenhof auf Poel, ein Gutschein zum „Kaffeeklatsch für 2“ im „café pralinchen & co.“ Boltenhagen und ein Gutschein für zwei Personen zum Eis essen bei „Island“ in Wohlenberg. Die Gewinner werden Anfang September gezogen und informiert.

Die erstmals als Gemeinschaftsaktion der Fachkräfteinitiative Westmecklenburg durchgeführten Urlauberaktionstage unter dem Namen „Strandtour“ unter Beteiligung des WSC und der Kampagne „Hör auf dein Herz. Mecklenburg“ war aus Sicht der Organisatoren ein voller Erfolg. „Da sich auch in den kommenden Jahren die Lage auf dem Fachkräftemarkt nicht entspannen wird, werden wir auch künftig solche Aktionen betreiben, um einen Teil des Bedarfs der hiesigen Wirtschaft zu decken. Und da wir in Westmecklenburg alle gemeinsam in einem Boot sitzen, wird es da auch weiterhin eine Zusammenarbeit geben“, so Landrätin Kerstin Weiss.

Das Welcome Service Center ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, einem Unternehmen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt sowie durch Unternehmen aus der Region und den Landkreis Nordwestmecklenburg finanziert.

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 27. Mai 2020 in einem gerichtlichen Eilverfahren den Antrag auf Außervollzugsetzung der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Corona-Virus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) abgelehnt. Die Verordnung regelt unter anderem, dass ab dem 25. Mai 2020 eine Begrenzung der Tagesauslastung bei Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Ferienunterkünften, Jugendherbergen und Gruppenunterkünften auf insgesamt 60 % der Betten einzuhalten ist. In anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein können z. B. Hotels 100 % der Betten auslasten.

Ein Betreiber von Hotels auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst war der Auffassung, die 60%-Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, weil großräumige Hotels und kleine Pensionen gleichbehandelt werden würden. Zudem verstoße die Vorschrift gegen die Berufsfreiheit und das Recht auf Eigentum. Das Verbot der Aufnahme von Gästen mit Wohnsitz in Kreisen mit erhöhtem Infektionsgeschehen sei zudem nicht umsetzbar.

Der Senat hat den Antrag abgelehnt. Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung erweise sich die angegriffene Regelung über die Beherbergungsbegrenzung auf 60% als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig. Somit bleiben die Regelungen bis auf weiteres bestehen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landkreises MV.

 

 

Weitere Öffnungen im Sport- und Freizeitbereich

Das öffentliche Leben gewinnt weiter an Normalität. Die Landesregierung hat eine weitere Ergänzungsverordnung (Zweite-Corona-Übergangs-LVO MV) mit weiteren Lockerungen für verschiedene Wirtschaftsbereiche sowie neuen Einreisebestimmungen veröffentlicht. Sie ergänzt die bestehenden Regelungen, d. h. die Landesverordnung in der Fassung vom 8. Mai 2020.

So ist es Betreibern von Kinos wieder gestattet, ihre Türen zu öffnen. Mit einer Begrenzung der Besucherzahlen, der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und strengen Hygienevorlagen soll die Sicherheit der Gäste gewährt werden.

Auch die Indoor-Sportanlagen wie Fitnesscenter, aber auch Tanzschulen können ab kommender Woche wieder Ihre Mitglieder begrüßen. Trainiert werden soll dann mit einem Mindestabstand von 2 Metern unter gesteigerten Hygieneauflagen. Zudem können Wettkämpfe im Profi-und Spitzensport durchgeführt werden, wenn sie durch die zuständige Behörde angezeigt wurden. Allerdings werden sie vorerst noch ohne Publikum stattfinden.

Rechtzeitig vor dem Hochsommer eröffnen nun schon tourismusaffine Dienstleister im Freien sowie Informationen, Besucherzentren, Fahrgastschifffahrt und Bootsverleihe.

Nächste Woche kommen weitere dazu wie alle Outdoor-Freizeitangebote, zu denen auch die Öffentlichen Freibäder und Badeteiche mit Wasseraufbereitung, aber auch die Reisebusveranstalter gehören,  solange die Betreiber sicherstellen, dass die  Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste in abgegrenzten Bereichen beschränkt ist und Warteschlangen vermieden werden.

 

Lockerungen in der Gastronomie

Ab dem 25. Mai sind in separaten Räumen auch Familienfeiern mit bis zu 30 Gästen erlaubt. Zudem dürfen die Gastronomen bis 23 Uhr bewirten.

 

Die komplette Verordnung mit allen Änderungen finden Sie hier:

GVOBI vom 19.05.2020 Nr. 31 Corona

Unternehmerinnen und Unternehmer stellt die Corona-Pandemie zum Teil vor existenzbedrohende Probleme. Um Ihnen zu helfen, haben wir folgende Informationen zusammengefasst:

 

Landesregierung erlässt Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

Seit dem 17. März 2020 ist die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 in M-V in Kraft getreten. Sie regelt, welche Betriebe ab dem 18.März 2020, 6:00 Uhr geschlossen werden müssen. Im Kern sind Verkaufsstellen des Einzelhandels betroffen. Es gelten aber weitreichende Ausnahmen.

Zu beachten ist auch, dass Gaststätten nur zwischen 6:00 bis 18:00 Uhr öffnen dürfen. Dies gilt nur dann, wenn die Plätze in der Gaststätte so angeordnet sind, dass mindestens 2 Meter Abstand zwischen den Tischen besteht. Die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als 50 Gästen ist untersagt. Ein Abhol- und Lieferservice darf ohne zeitliche Vorgaben erfolgen.

Zudem ist es Betreibern von Beherbergungsstätten (auch Ferienwohnungen und Home-Sharing-Anbietern) untersagt, Personen aus touristischen Zwecken zu beherbergen. 

Alles Weitere finden Sie in der Verordnung:

Download Verordnung

 

Beantragung von Kurzarbeitergeld

Die aktuelle Lage führt zum Einbruch der Nachfrage für bestimmte Produkte und Dienstleistungen sowie zu Lieferengpässen. Zudem sind bestimmte Branchen wie der Einzelhandel, das Hotel- und Gaststättengewerbe, Eventagenturen, das produzierende Gewerbe etc. durch behördliche Maßnahmen stark eingeschränkt. Es kommt derzeit sogar zu angeordneten Betriebsschließungen. Der Arbeitgeber kann dann Kurzarbeit anordnen. Kurzarbeit bedeutet, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert werden.

Die Leistungen muss der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen wurde das Antragsverfahren umgestellt. Laden Sie sich bitten die nötigen Dokumente aus dem Downloadbereich der Bundesagentur für Arbeit herunter, füllen Sie bitte die Anzeige über den Arbeitsausfall sowie den Antrag auf Kurzarbeitergeld aus. Füllen Sie bitte jedes Pflichtfeld der Anzeige aus! Sie können die Dokumente direkt als Kopie an das Postfach: rostock.031-OS@arbeitsagentur.de senden. Eine kurze Begründung warum Sie Kurzarbeitergeld beantragen sowie die Einverständniserklärung der Mitarbeiter (Einverständnis das Kurzarbeitergeld beantragt wird, bzw. die Zustimmung vom Betriebs /- Personalrat) fügen Sie der E-Mail bitte bei.

Arbeitgeber die die Unterlagen nicht per Online –Dienst oder per Mail senden, können diesen auch in Papierform an den Operativen Service schicken:

Agentur für Arbeit Rostock

Operativer Service

-Kurzarbeitergeld-

18048 Rostock

Bitte besuchen Sie vorzugsweise die Homepage der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen, Erklär-Videos und den Vordrucken (unten rechts unter Downloads). Alle aktuellen Informationen finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Die Anzeige für das Kurzarbeitergeld ist spätestens am letzten Kalendertag des Monats mit dem Arbeitsausfall (also 31.03. für März 2020) einzureichen. Fehlende Unterlagen oder Informationen werden von der Agentur für Arbeit nachgefordert.

Wenn Sie noch keine Online-Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart haben und daher auch noch nicht registriert sind, registrieren Sie sich nicht. Wenn man seine Zugangsdaten nicht mehr zur Hand hat, sollte man nicht versuchen, sich erneut zu registrieren, da das die Zuordnung auf Kurzarbeitergeld erschwert.

Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt.

Folgendes ist zu beachten: 

    • mind. 10% der Beschäftigten im Unternehmen sind von der Kurzarbeit betroffen 
    • auch Leiharbeiter erhalten Kurzzeitarbeitsgeld.

Nähere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen, führt die Bundesagentur für Arbeit auch Telefonkonferenzen durch. Bitte melden Sie sich bei Bedarf! 

 

Beantragung finanzieller Hilfen für Ihr Unternehmen

Das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Corona-Pandemie mit einer Unternehmenshotline. Die Anrufe werden von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin bearbeitet.

Die Nummer der Hotline lautet: 0385-588 5588.

Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag    08:00 bis 20:00 Uhr

Bitte haben Sie etwas Geduld. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es etwas dauern, bis Sie durchkommen. 

 

Regeln für die Heimarbeit

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer werden derzeit in das kalte Wasser geworfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden als Vorsichtsmaßnahme in die Heimarbeit (Home-Office) geschickt. Vor Ort müssen Sie sich zum Teil beruflich das erste Mal im heimischen Umfeld selber organisieren. Auch Vorgesetzte müssen nun lernen, Teams aus der Ferne zu führen und zu unterstützen. 

Um Ihnen als Vorgesetzten sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Planung und die Durchführung von Heimarbeit zu erleichtern, möchten wir auf einen aktuellen Corona-Home-Office-Leitfaden des Magazins t3n – digital pioneers hinweisen. Es werden Themen wie IT-Sicherheit, Einrichtung der Arbeitsplätze mit Software-Vorschlägen sowie Tipps für die Organisation gegeben. 

Kostenfreier Download Leitfaden

Welcome Service Center hat Gewinner vom 2. Rückkehrertag ermittelt

Wismar Das Gewinnspiel vom 2. Rückkkehrertag im Landkreis Nordwestmecklenburg hat nun seine Preisträger. Sie wurden unter Ausschluss des Rechtsweges von den Mitarbeitern des Veranstalters Welcome Service Center Nordwestmecklenburg (WSC NWM) aus allen Teilnehmern gezogen. Insgesamt hatten am 27. Dezember 109 Veranstaltungsbesucher mitgemacht und den dazu notwendigen Fragebogen ausgefüllt und abgegeben. Der Hauptpreis, ein Smartphone im Wert von 300 Euro, ging an Celina Conrad aus Staßfurt in Sachsen-Anhalt. Sie hatte den Rückkehrertag besucht, weil sie über Mundpropaganda davon erfahren hatte. Sie hatte das Ziel, familienfreundliche Unternehmen im Bereich der Pflege zu finden. „Meine Erwartungen an die Veranstaltung wurden voll erfüllt. Die Anbieter an den einzelnen Ständen waren stets freundlich und haben alle meine Fragen beantwortet. Hinzu kam, dass ein Ehepaar einer Baufirma mich neugierig auf den Beruf der Bürokauffrau gemacht hat“, berichtet die junge Frau. Das Gewinnspiel sei da zusätzlich eine gute Idee der Veranstalter gewesen. „Bisher habe ich das Welcome Service Center in Nordwestmecklenburg noch nie in Anspruch genommen, was sich sicher in naher Zukunft ändern wird“, so die Hauptgewinnerin.

Der zweite Preis und damit ein Gutschein im Wert von 50 Euro für einen Besuch im Wismarer Wonnemar ging an eine Studentin aus der Hansestadt. Alfred Guthardt aus Lübow freut sich über Gewinn Nummer Drei, einen Gutschein in Höhe von 20 Euro eines italienischen Restaurants am Wismarer Hafen „Besucht hatte ich den Rückkehrertag aus reiner Neugier. Ich arbeite seit fast 16 Jahren in Hamburg“, erzählt der Lübower. Er übernachte die Woche über in Hamburg, damit er nicht jeden Tag pendeln muss. Das Familienleben bleibe dabei auf der Strecke. „Ich würde gerne wieder in der Nähe arbeiten. Das wäre gut für mich und vor allem für die Familie. Ich war überrascht, wie viele Firmen sich präsentierten und wie gut besucht die Veranstaltung war“, so Guthardt. Er habe auch einige Gespräche geführt und überlegt nun, die Beratung des Service Centers in Anspruch zu nehmen. „Das Gewinnspiel war eine gute Idee, ich freue mich über den Gewinn.“

Das Welcome Service Center ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, einem Unternehmen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern durch Mittel des Europäischen Sozialfonds sowie durch Mittel der Wirtschaftsinitiative Ostseeraum Wismar (WOW) e. V. und des Landkreises Nordwestmecklenburg gefördert.

 

Kontakt:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen

E-Mail: m.kopp@nordwestmecklenburg.de, Internet: www.wfg-nwm.de, V.i.S.d.P.: Martin Kopp