Die Digitalisierung bietet kleinen und mittleren Unternehmen in Nordwestmecklenburg große Chancen: effizientere Abläufe, neue Geschäftsmodelle und eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diesen Wandel mit der Digitalisierungsförderung Mittelstand MV – dem zentralen Landesförderprogramm für Digitalisierungsvorhaben.
Ziel der Förderung
Ziel des Programms ist es, KMU bei der Umstellung von analogen auf digitale Prozesse zu unterstützen. Gefördert werden insbesondere Prozessinnovationen, technologische Neuerungen und der Einsatz moderner digitaler Lösungen im Unternehmen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
• Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten
• Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern
Besonders angesprochen werden Unternehmen aus den Bereichen:
• Produzierendes und verarbeitendes Gewerbe
• Handwerk
• Tourismus
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Einführung oder Umsetzung neuer digitaler Prozesse, zum Beispiel:
• Automatisierung und Optimierung von Produktions- oder Leistungsprozessen
• Digitalisierung interner betrieblicher Abläufe
• Einsatz innovativer Software und digitaler Lösungen
• Einführung neuer digitaler Technologien
Nicht förderfähig sind Investitionen in Standard-Hardware oder Standard-Software (z. B. klassische Büro- oder Office-Lizenzen).
Förderhöhe
• Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten
• Maximal 50.000 Euro je Vorhaben
• Mindestprojektvolumen in der Regel 30.000 Euro
• Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut:
• Einreichung einer Projektskizze zur ersten Bewertung
• Formaler Förderantrag für ausgewählte Projekte
Die Antragstellung erfolgt über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH. Die Einreichung ist digital über das Portal oder per E-Mail gemäß aktuellem Förderaufruf möglich.
Das Programm wurde bis zum 30.06.2026 verlängert.
Wichtige Hinweise
• Maßnahmen dürfen erst nach Förderzusage begonnen werden
• Die Kombination mehrerer Förderprogramme ist möglich, Beihilfeobergrenzen sind zu beachten
• Eine frühzeitige Beratung erhöht die Erfolgschancen erheblich
Fragen zur Förderung?
Bei Fragen zur Digitalisierungsförderung oder zur Antragstellung unterstützt Sie die
Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg:
www.wfg-nwm.de/kontakt












