Energie-Sharing als Zukunftsmodell – Austausch zur Energiewende in Nordwestmecklenburg

Rund 20 Teilnehmende aus Wirtschaft und Kommunen folgten der Einladung zum Workshop „Energiewende vor Ort“, der sich mit der Eigenversorgung durch erneuerbare Energien beschäftigte. Besonders stark vertreten waren Fachleute aus kommunalen Bauämtern sowie aus dem Bereich Klimaschutz des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Energie-Sharing als Zukunftsmodell

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen neben den rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem praxisnahe Ansätze zur Umsetzung vor Ort. Ein besonderer Fokus lag auf dem Thema Energie-Sharing: Künftig wird es möglich sein, selbst erzeugten erneuerbaren Strom innerhalb von Nachbarschaften und lokalen Gemeinschaften zu teilen.

Praxisbeispiel: Photovoltaikprojekt in Lützow

Ein konkretes Praxisbeispiel stellte die Becken Erneuerbare Energien GmbH vor. Am Standort Lützow entsteht derzeit eine Photovoltaikanlage mit kombinierter Dach- und Freiflächenlösung. Der erzeugte Strom wird teilweise direkt an regionale Unternehmen geliefert. Perspektivisch ist geplant, überschüssige Energie über Energy-Sharing auch in umliegende Gemeinden wie Lützow und Gadebusch zu verteilen. Das Projekt dient als Modell für eine regionale, dezentrale Energieversorgung und soll künftig auch auf weitere Standorte in ganz Deutschland übertragen werden.

Hoher Bedarf an Vernetzung und Information

Der intensive Austausch während des Workshops machte deutlich, dass der Informations- und Vernetzungsbedarf in diesem Themenfeld weiterhin hoch ist. Viele Teilnehmende nutzten die Gelegenheit, konkrete Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.
Die Veranstaltungsreihe wird im Juni 2026 fortgesetzt. Dann steht das neue Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern im Fokus.
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Ansprechpartner Projektentwicklung
Für Fragen zur Umsetzung konkreter Projekte im Bereich erneuerbare Energien und regionaler Energieversorgung steht Ihnen die Becken Erneuerbare Energien GmbH als erfahrener Partner in der Projektentwicklung zur Verfügung.
Kontakt:
Herr Will
Telefon: 0160 8744374
E-Mail: h.will@gut-kleefeld.de
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Interesse am nächsten Workshop?
Sie möchten an der nächsten Veranstaltung teilnehmen oder weitere Informationen erhalten?
Dann melden Sie sich gerne bei Frau Gutsch unter Tel.: 03881 4979987 oder per E-Mail unter e.gutsch@wfg-nwm.de

Wie können Kommunen Unternehmen vor Ort bei der Energiewende unterstützen? Dieser Frage widmet sich der erste Workshop der Reihe „Energiewende vor Ort: Eigenversorgung von Gewerbetreibenden mit erneuerbaren Energien“.

Im Workshop erhalten die Teilnehmenden einen kompakten Überblick über zentrale rechtliche und praktische Fragestellungen rund um die Eigennutzung erneuerbarer Energien. Thematisiert werden unter anderem Energierecht, Vergaberecht sowie kommunale Beteiligungsmöglichkeiten.
Ein besonderer Programmpunkt ist der Praxisbericht eines Unternehmers aus Nordwestmecklenburg, der Einblicke gibt, wie Energie-Sharing in seinem Unternehmen konkret umgesetzt wurde und welche Erfahrungen dabei gesammelt werden konnten.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an kommunale Vertreterinnen und Vertreter aus Nordwestmecklenburg, kommunale Betriebe und Energieversorgungsunternehmen, die sich über Möglichkeiten der Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien und über rechtssichere Umsetzungswege informieren möchten.

Termin: 31.03.2026 | 10:30–13:30 Uhr
Anmeldung: bis 25.03.2026 bei Elisabeth Gutsch unter e.gutsch@wfg-nwm.de oder 03881 4979987

nvestitionen, Neuansiedlungen und neue Arbeitsplätze im Landkreis

Investitionen, Neuansiedlungen und neue Arbeitsplätze im Landkreis

Nordwestmecklenburg: Investitionen und Ansiedlungen setzen 2025 positive Impulse

Der Wirtschaftsstandort Nordwestmecklenburg behauptet sich auch im Jahr 2025 in einem gesamtwirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld. Während die deutsche Wirtschaft nach zwei schwierigen Jahren lediglich ein geringes Wachstum von 0,2 Prozent verzeichnet und Unternehmen bundesweit mit hohen Energie- und Lohnkosten, geopolitischen Unsicherheiten sowie einer verhaltenen Industrienachfrage konfrontiert sind, entwickelt sich der Landkreis weiterhin stabil.

Im Industrie- und Gewerbegebiet Upahl – An der Silberkuhle konnten im Jahr 2025 durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH (WFG NWM) vier Flurstücke mit einem Gesamtwert von rund 670.000 Euro veräußert werden. Darüber hinaus wurden drei Neuansiedlungen sowie zwei Erweiterungsvorhaben bestehender Unternehmen begleitet. Das Investitionsvolumen dieser Projekte beläuft sich auf rund 18 Millionen Euro. In der Folge entstehen im Landkreis Nordwestmecklenburg voraussichtlich rund 60 neue Arbeitsplätze.

Auch perspektivisch bleibt die Entwicklung dynamisch. Derzeit betreut die WFG NWM fünf konkrete Ansiedlungsprojekte mit einem potenziellen Investitionsvolumen von rund 110 Millionen Euro und einem Arbeitsplatzpotenzial von etwa 430 Vollzeitstellen. Zu den geplanten Vorhaben zählt unter anderem die Investition der Firma Rossmann, die bis 2028 ein regionales Logistikzentrum am Großgewerbestandort Upahl-Grevesmühlen errichten möchte.

Die aktuellen Zahlen unterstreichen die Attraktivität des Landkreises Nordwestmecklenburg als Wirtschaftsstandort zwischen den Metropolregionen Hamburg und Lübeck. Entscheidende Standortfaktoren sind die Verfügbarkeit gut erschlossener Gewerbeflächen, eine leistungsfähige Infrastruktur, Planungssicherheit sowie die enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Politik. Die Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg begleitet Investitionen umfassend – von der Flächenvermittlung über die Bau- und Fördermittelberatung bis hin zur Unterstützung im Ansiedlungsprozess.


📞 Kontakt

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH
August-Bebel-Straße 1
23936 Grevesmühlen

📧 service@wfg-nwm.de
📞 03881 49 799 82


 

Der flächendeckende Ausbau leistungsfähiger Glasfasernetze ist ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen. Mit der Gigabitförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (GigabitFöRL M-V) unterstützt das Land Städte, Gemeinden und Landkreise beim Ausbau gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten.

Ziel der Förderung
Ziel ist der Aufbau einer digitalen Infrastruktur mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s – insbesondere dort, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Die Landesförderung ergänzt die Bundesförderprogramme und trägt dazu bei, den Eigenanteil der Kommunen deutlich zu reduzieren.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
•    Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern
•    Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft
•    Zweckverbände, deren Mitglieder ausschließlich Kommunen sind
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Markterkundungsverfahren, das eine fehlende privatwirtschaftliche Ausbauperspektive bestätigt.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in den Aufbau passiver gigabitfähiger Netzinfrastruktur. Möglich sind insbesondere:
•    Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Zuschuss an Telekommunikationsunternehmen)
•    Betreibermodell (Errichtung kommunaler Infrastruktur zur späteren Verpachtung)

Nicht förderfähig sind reine Beratungs- oder Planungsleistungen.

Förderhöhe
Die kombinierte Förderung aus Bundes- und Landesmitteln kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der kommunale Eigenanteil liegt in der Regel bei rund 10 %.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn beim zuständigen Landesministerium. Die Richtlinie ist aktuell bis Ende 2026 gültig. Kommunen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern (BKZ M-V) aufzunehmen, um Projektplanung und Antragstellung optimal vorzubereiten.

Sie benötigen Unterstützung? Gerne stehen wir Ihnen begleitend zur Verfügung: www.wfg-nwm.de/kontakt

Chancen nutzen – Quartiere zukunftsfähig entwickeln
Mit den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern stehen Städten und Gemeinden auch 2026 umfangreiche Fördermittel für die nachhaltige Entwicklung ihrer Ortskerne und Quartiere zur Verfügung. Gemeinsam mit Bundesmitteln unterstützt das Programm integrierte städtebauliche Gesamtmaßnahmen in den Bereichen:

•    Lebendige Zentren
•    Sozialer Zusammenhalt
•    Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Gefördert werden unter anderem Planungsleistungen, Maßnahmen im öffentlichen Raum, Modernisierungen, Ordnungsmaßnahmen sowie begleitende Projekt- und Quartiersstrukturen.
Die Städtebauförderung ist ein strategisches Instrument – sie entfaltet ihre Wirkung besonders dann, wenn sie frühzeitig in die kommunale Entwicklungsplanung eingebunden wird.
Gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen bietet die Städtebauförderung die Möglichkeit, Investitionen strukturiert umzusetzen und zusätzliche Mittel für zentrale Infrastrukturprojekte zu aktivieren.

Frühzeitig planen – Förderfenster nutzen
Die Antragstellung erfolgt in der Regel jährlich (Frist meist Mitte Oktober). Eine rechtzeitige Vorbereitung erhöht die Bewilligungschancen und schafft Planungssicherheit.

Sie planen eine Maßnahme im Ortskern oder im Quartier?
Wir beraten Sie gerne zu Fördermöglichkeiten.

Im Februar 2026 haben das Land Mecklenburg-Vorpommern und die kommunalen Spitzenverbände die Umsetzung des Bundes-Investitionspakets vereinbart. Für die Kommunen stehen rund 1,2 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes bereit. Jede Gemeinde erhält zusätzlich einen einmaligen Sockelbetrag von 50.000 Euro, der flexibel für kommunale Investitionen – etwa in Klimaschutz, nachhaltiges Bauen, Digitalisierung oder Infrastruktur – eingesetzt werden kann.
Schwerpunkte des Pakets sind insbesondere Schulsanierungen (ca. 600 Mio. €) sowie Investitionen in digitale Infrastruktur, Energie- und Klimaschutzmaßnahmen, Sicherheit, Gesundheit und öffentliche Einrichtungen. Damit erhalten Kommunen einen wichtigen finanziellen Rahmen, um nachhaltige und zukunftsorientierte Projekte vor Ort umzusetzen – ergänzend zu bestehenden Förderprogrammen.
Bei Fragen zu aktuellen Fördermöglichkeiten wenden Sie sich gerne an www.wfg-nwm.de/kontakt

Die Digitalisierung bietet kleinen und mittleren Unternehmen in Nordwestmecklenburg große Chancen: effizientere Abläufe, neue Geschäftsmodelle und eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diesen Wandel mit der Digitalisierungsförderung Mittelstand MV – dem zentralen Landesförderprogramm für Digitalisierungsvorhaben.

Ziel der Förderung
Ziel des Programms ist es, KMU bei der Umstellung von analogen auf digitale Prozesse zu unterstützen. Gefördert werden insbesondere Prozessinnovationen, technologische Neuerungen und der Einsatz moderner digitaler Lösungen im Unternehmen.

Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
•    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
•    Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten
•    Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern

Besonders angesprochen werden Unternehmen aus den Bereichen:
•    Produzierendes und verarbeitendes Gewerbe
•    Handwerk
•    Tourismus

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Einführung oder Umsetzung neuer digitaler Prozesse, zum Beispiel:
•    Automatisierung und Optimierung von Produktions- oder Leistungsprozessen
•    Digitalisierung interner betrieblicher Abläufe
•    Einsatz innovativer Software und digitaler Lösungen
•    Einführung neuer digitaler Technologien
Nicht förderfähig sind Investitionen in Standard-Hardware oder Standard-Software (z. B. klassische Büro- oder Office-Lizenzen).

Förderhöhe
•    Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten
•    Maximal 50.000 Euro je Vorhaben
•    Mindestprojektvolumen in der Regel 30.000 Euro
•    Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe

Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut:
•    Einreichung einer Projektskizze zur ersten Bewertung
•    Formaler Förderantrag für ausgewählte Projekte
Die Antragstellung erfolgt über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH. Die Einreichung ist digital über das Portal oder per E-Mail gemäß aktuellem Förderaufruf möglich.
Das Programm wurde bis zum 30.06.2026 verlängert.

Wichtige Hinweise
•    Maßnahmen dürfen erst nach Förderzusage begonnen werden
•    Die Kombination mehrerer Förderprogramme ist möglich, Beihilfeobergrenzen sind zu beachten
•    Eine frühzeitige Beratung erhöht die Erfolgschancen erheblich

Fragen zur Förderung?
Bei Fragen zur Digitalisierungsförderung oder zur Antragstellung unterstützt Sie die
Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg:
www.wfg-nwm.de/kontakt

Kulturförderung für Kommunen in Nordwestmecklenburg

Kommunen in Nordwestmecklenburg haben die Möglichkeit, ihre kulturellen Projekte mit Fördermitteln des Landes zu unterstützen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KultFöRL M-V).

Gefördert werden unter anderem:

🎶 Theater- und Musikprojekte
🎨 Ausstellungen, Festivals und Kunstprojekte
📚 Literatur- und Bildungsprogramme
💡 Innovative, öffentlichkeitswirksame Kulturformate

Die Fördermittel sollen dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt vor Ort zu stärken, kreative Initiativen sichtbar zu machen und Projekte zu ermöglichen, die ohne Unterstützung des Landes nicht realisierbar wären.

So geht’s:
Interessierte Kommunen können sich zunächst bei der WFG Nordwestmecklenburg melden, um Informationen zur Fördermöglichkeit und Beratung zu erhalten.

Die Antragstellung erfolgt anschließend über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Nehmen Sie Kontakt auf:
🌐 https://www.wfg-nwm.de/kontakt

🌱 Klimaschutz-Förderung für Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern

Klimaschutz beginnt vor Ort – und genau dabei unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Kommunen und gemeinnützige Organisationen mit einer gezielten Klimaschutz-Förderung. Gefördert werden Projekte, die zur Reduzierung von Treibhausgasen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien beitragen.

Die Förderung richtet sich an Städte, Gemeinden, Landkreise sowie gemeinnützige Träger, die Klimaschutzprojekte in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen möchten.

🔧 Was wird gefördert?

Unterstützt werden unter anderem:

  • Machbarkeits- und Planungsstudien für Klimaschutz- und Energieprojekte
  • Investive Maßnahmen zur Energieeffizienz
  • Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Demonstrationsprojekte für innovative und zukunftsweisende Energiesysteme

Fördervoraussetzungen im Überblick

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung des Projekts in Mecklenburg-Vorpommern
  • Mindestprojektkosten: 20.000 Euro

💶 Förderhöhe

  • 25 bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten
  • In bestimmten Fällen Boni bis zu 70 Prozent möglich

Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

📝 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

🤝 Beratung für Kommunen in Nordwestmecklenburg

Sie planen ein Klimaschutzprojekt und möchten prüfen, ob eine Förderung möglich ist?

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg (WFG NWM) unterstützt Kommunen gern bei einer ersten Orientierung und Beratung.

👉 www.wfg-nwm.de/kontakt

Wie kann Nordwestmecklenburg als Standort für Rechenzentren punkten?

In einem Fachworkshop brachte die WFG NWM Kommunen, Investoren und Experten zusammen, um zentrale Standortfaktoren und nachhaltige Perspektiven zu diskutieren.

🗓️ Eckdaten zum Workshop

Datum: 20. Januar 2026
Veranstalter: WFG Nordwestmecklenburg
Teilnehmende: Stadt Grevesmühlen, Investoren, Fachakteure

📍 Zentrale Themen des Workshops

Im Fokus standen die wichtigsten Voraussetzungen für die Ansiedlung von Rechenzentren in der Region:
– Verfügbarkeit geeigneter Flächen
– Energieversorgung und Netzinfrastruktur
– Verkehrliche und digitale Anbindung
– Genehmigungs- und Planungsprozesse

Ziel war es, ein gemeinsames Verständnis für erfolgreiche Ansiedlungen in Nordwestmecklenburg zu schaffen.

🎤 Fachlicher Impuls

Einen inhaltlichen Impuls lieferte Max Schulze (Sustainable Digital Infrastructure Alliance e. V.).
Er zeigte auf, welche Standortvorteile Nordwestmecklenburg bereits heute bietet und welche Entwicklungen für Rechenzentrumsprojekte künftig entscheidend sein werden.

🌱 Nachhaltigkeit im Fokus

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf:
– dem hohen Energiebedarf von Rechenzentren
– nachhaltigen Betriebskonzepten
– dem Einsatz erneuerbarer Energien
– effizienten Nutzungs- und Wärmekonzepten

🤝 Fazit

Der Workshop war geprägt von einem offenen, konstruktiven Austausch. Die WFG NWM bedankt sich bei allen Beteiligten für das große Interesse an der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Nordwestmecklenburg.