„Personalentwicklung und Firmenkultur in Nordwestmecklenburg“ – unter dieser Überschrift lädt das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg (WSC NWM) am Mittwoch, 15. September zu einem Workshop ein. In der Zeit von 13.30 bis 16 Uhr werden im InnovationPort der Forschungs-GmbH Wismar, Stockholmer Straße 16 Vorträge und Diskussionsrunden zu dem Thema angeboten. Nach dem die Teilnehmer eingetroffen und registriert sind, ist zunächst etwas Zeit für Gespräche und ein erstes Kennenlernen. Anschließend wird es um 14 Uhr eine kurze Begrüßung und Einführung durch Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg (WFG NWM) geben. Danach stellt die Standortmanagerin des InnovationPort, Doreen Heydenbluth-Peters ihr Haus vor.

Den ersten Komplex gestaltet ab 14.30 Uhr Stefan Wirth unter der Überschrift „Steuerliche Aspekte zur Bindung von Mitarbeitern“. Als Steuerberater und Sozius der ECOVIS Wismar vermittelt er dort wichtige Parameter in diesem Bereich. In einer anschließenden Diskussion werden Fragen beantwortet und Details erörtert. Dem Thema „Psychosomatische Belastungen bei Mitarbeitern während der Corona-Pandemie erkennen“ widmet sich ab etwa 15.00 Uhr Prof. Dr. med. et. Phil. Gerhard Danzer. Er ist der Ärztliche Direktor am Klinikum Schloss Lütgenhof. Auch im Anschluss seiner Ausführungen wird es die Möglichkeit einer Diskussion geben. Zum Abschluss des Workshops ist ein gemütlicher Austausch bei Kaffee und Kuchen vorgesehen.

„Psychosoziale Erkrankungen nehmen seit Jahren zu. Hier gilt es, frühzeitig Symptome zu erkennen und den Mitarbeiter*innen zu helfen, auch um Ausfallzeiten zu reduzieren. Derartige Erkrankungen verursachen zudem immense Kosten für Betriebe und das Gesundheitssystem“, so Martin Kopp, Geschäftsführer der WFG zur Auswahl der Vortagsthemen.

Der Workshop richtet sich an geladene Gäste. Zielgruppen sind Geschäftsführer*innen, Inhaber*innen und Leiter*innen von Personalabteilungen von Firmen aus Nordwestmecklenburg. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anzahl der Plätze ist auf 25 Personen aufgrund der Corona-Hygieneauflagen begrenzt. Anmeldungen sind bis zum 10. September 2021 unter s.malchow@nordwestmecklenburg.de möglich.

Peter Täufel

 

 

Am Freitag, dem 03. September ist es soweit: unser Team packt die Umzugskarton und ist an diesem Tag leider nicht persönlich für Sie da.

Sie erreichen uns aber weiterhin via Telefon und E-Mail und können uns ab der KW 36 in unseren neuen Büroräumen im alten Rathaus in der August-Bebel-Straße 1 in Grevesmühlen besuchen.

Turbulente Zeiten mussten viele regionale Unternehmen in MV in den vergangenen Monaten durchstehen. Es galt, Mut zu beweisen, unternehmerisch zu denken und neue Wege anzugehen.

Mittlerweile zum 19. Mal wird die OSTSEE-ZEITUNG im November wieder die Verleihung des OZ-Existenzgründerpreises veranstalten. Für insgesamt vier Kategorien können sich Existenzgründer*innen bewerben, die mit ihrem Unternehmen seit einem Jahr erfolgreich am Markt sind. Der Hauptpreis ist dabei mit einem Preisgeld von 5.000 Euro dotiert.

In drei weiteren Themenpreisen haben die Bewerbende die Chance auf jeweils 2.500 Euro Preisgeld. Dabei stiftet ein Zusammenschluss der Wirtschaftsförderer aus Rostock, dem Landkreis Rostock, Vorpommern-Rügen, Nordwest-Mecklenburg und der Seenplatte den sogennanten „Neustarter“-Preis, bei dem die erfolgreiche Transformation des Geschäftsmodells (z.B. durch erfolgte Nachfolge oder Ausgründung) im Fokus stehen soll.

 

Bewerben kann man sich bis zum 23. September über die Webseite www.oz-existenzgruenderpreis.de Dort sind auch weitere Informationen rund um die Preise und Partner zu finden.
Abschließend werden die Gewinner am 25. November 2021 in Rostock geehrt, Wissen in Workshops weitergegeben und viel genetzwerkt.

Die dritten Urlauberaktionstage sind in vollem Gange!

Zusammen mit der Wings, dem Fernstudiengang der Hochschule Wismar, steht unser Team des Welcome Service Centers Nordwestmecklenburg Pendlern, Rückkehrern und Jobwechslern in unseren Tourismushochburgen für Fragen zur Verfügung.
Wir präsentieren kostenlos Stellen lokaler Unternehmen, bieten eine umfassende Beratung zu einer Umsiedlung nach Nordwestmecklenburg, einen Malstand für Kinder, Give Aways sowie das obligatorische Gewinnspiel.

Verpasst? Kein Problem!

Am 26. und 27. Juli stehen wir gegenüber vom Kurhaus in Boltenhagen und am 28. Juli sind wir auf der Insel Poel, in der Wendeschleife Schwarzer Busch, zu finden.
Am Donnerstag (29.7.) von 10-15 Uhr ist das WSC mit seinen Angeboten erstmals beim Halt der „WINGS-Roadshow“ auf der Autobahnraststätte Schönberger Land dabei.

Kommen Sie vorbei!

Selbstverständlich finden diese Aktionen unter den vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen statt.

Über den Sonderfonds des Bundes werden bis zu 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt, um die Wiederaufnahme und Planbarkeit kultureller Veranstaltungen zu unterstützen.

Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengestellt:

Welche Veranstaltungen werden gefördert?

ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen, künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden, und  es müssen Eintrittskarten verkauft werden.

Wer kann Förderung beantragen?

Veranstalter*innen von Kulturveranstaltungen. Veranstalter*in ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalter*innen in öffentlicher Trägerschaft können nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Zwei Module werden unterschieden:

Kleinere und mittelgroße Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können. Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen Corona-bedingte Absagen.


Welche Programme gibt es?

  1. Wirtschaftlichkeitshilfe

ab 1.7.2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden und ab 1.8.2021 mit bis zu 2000 möglichen Teilnehmenden unter Beachtung Corona-bedingter  Hygienebestimmungen

Höhe der Förderung:

Ausgleich der Verluste bei pandemiebedingter Verringerung der Teilnehmerzahl um mindestens 20%: Es werden die Einnahmen aus den ersten 1000 verkauften Tickets verdoppelt, bei besonders strengen Infektionsschutzauflagen (die die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75% reduzieren) verdreifacht.

Maximale Förderung:

Finanzierungslücke zwischen veranstaltungsbezogenen Kosten (zuzüglich einer Durchführungspauschale von 10% dieser Kosten) und den erzielten Einnahmen.
Die Förderung ist bei  100.000 Euro je Veranstaltung gedeckelt. Für Veranstaltungen, die regulär wiederholt am selben Veranstaltungsort stattfinden, gibt es gesonderte Regelungen bzw. Obergrenzen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Vor der Veranstaltung muss eine Registrierung auf der IT-Plattform (siehe www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de) stattfinden.
Die Registrierung umfasst u. a. den Charakter der Kulturveranstaltung sowie den Nachweis der Corona-bedingten Kapazitätsreduktion, z.B. durch Hygienekonzept oder Eindämmungsverordnung.

Der Antrag selbst wird nach der Veranstaltung über die IT-Plattform gestellt.

Optionale Ausfallabsicherung für kleinere Veranstaltungen:

Sollte wegen Verschärfung der öffentlichen Pandemievorschriften eine für die Wirtschaftshilfe registrierte Veranstaltung nicht stattfinden können, werden Veranstalter*innen anteilig für 80% der nachgewiesenen Corona-bedingten Ausfallkosten entschädigt, wenn sie eine Kostenkalkulation mit Registrierung eingereicht haben.


2. Ausfallabsicherung

ab 1.9.2021 für das Ausfallrisiko für Veranstaltungen mit mehr als 2000 möglichen Teilnehmenden.

Höhe der Förderung:

Bei einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Verschiebung werden maximal 80% der dadurch entstandenen veranstaltungsbedingten Kosten von der Ausfallabsicherung übernommen. Pro Veranstaltung werden maximal 8 Mio. Euro entschädigt. Erzielte Einnahmen werden davon abgezogen.

Welche Kosten sind förderfähig?

zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleisterinnen und Dienstleister etc.
Hierzu gibt es eine Liste beim BMFI.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Veranstaltung muss vor der geplanten Durchführung registriert sein.
Eine Kostenkalkulation, durch einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater*in) geprüft sowie ein Hygienekonzept müssen vorliegen.
Bei pandemiebedingtem Ausfall, Teilausfall oder Verschiebung werden die konkreten Verluste und entstandenen Kosten mit der Bestätigung eines prüfenden Dritten vom Veranstalter nachgewiesen.

 

Konkrete Informationen unter:

www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Service-Hotline 0800 6648430
service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Wenn es um den Landkreis Nordwestmecklenburg, die hier lebenden Menschen und insbesondere die Kreisverwaltung mit ihrer Wirtschaftsförderungsgesellschaft geht, ist Unternehmer Ralf Witzl voll des Lobes: „Egal wo ich anrufe oder wen ich persönlich treffe, überall treffe ich ausschließlich auf nette, freundliche und hilfsbereite Menschen“, schwärmt der Geschäftsführer der in Baden-Württemberg ansässigen Garagenland GmbH. Mit ein Grund dafür, dass er gerade dabei ist, sich mit einem Projekt im Gewerbegebiet Upahl zu engagieren. Auf einer Fläche von zunächst einmal 9.000 Quadratmetern soll ein Gewerbe- und Garagenpark entstehen, in dem sich Kleinstunternehmen kostengünstig ansiedeln können. „Eine dieser Hallen 120 Meter breit, 15 Meter tief und sechs Meter Hoch – sie wird in Parzellen geteilt, deren kleinste Breite fünf Meter beträgt, bei Bedarf auch zehn Meter. Die Tiefe bleibt jeweils bei 15 Metern und jede Parzelle bekommt ein vier Meter breites Tor mit einer lichten Durchfahrtshöhe von ebenfalls vier Metern“, erklärt der gebürtige Schwabe. So könnten bis zu 19 separate Räume von mindestens 75 Quadratmetern Größe entstehen.

 

Dieses Konzept habe sich bereits an mehreren Standorten bewährt, erzählt Ralf Witzl. „Da entwickelt sich ganz schnell eine Kleinstruktur von Unternehmen aus verschiedenen Gewerken und Bereichen, die sich gegenseitig unterstützen, einander ergänzen und dadurch voneinander profitieren.“ Besonders Start-ups und Jungunternehmer liegen Witzl am Herzen, ihnen will er mit so einem Angebot helfen. Die Parzellen können dabei je nach Gusto gemietet oder gekauft werden. „Ich kann mir aber auch vorstellen, dass der ein oder andere Teil der Halle als Unterstellmöglichkeit für Boote oder Caravans genutzt werden kann. Auch hierfür habe ich einen Bedarf in der Region festgestellt“, so der Unternehmer. Ursprünglich war seine Firma seit kurz vor der Jahrtausendwende im Segment der Ein- und Mehrfamilienhäuser aktiv. Ab 2017 hat sie sich auf Garagenkomplexe spezialisiert.

 

Ralf Witzl ist über das Internet auf das Gewerbegebiet Upahl und die dort zur Verfügung stehenden Flächen aufmerksam geworden. „Meine Frau kommt aus Hamburg und ihr Bruder lebt in Lübeck – da habe ich bei einem Besuch mal umgeschaut, was die Region so zu bieten hat“, erinnert sich der Schwabe. „Martin Kopp und sein Team von der hiesigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie die Kreisbehörden insgesamt haben mich von Anfang an bei meinem Vorhaben unterstützt.“ So soll nun nach dem Stellen des Bauantrages und seiner Genehmigung zunächst eine dieser Stahlhallen in Sandwich-Bauweise mit Verblendern einschließlich Bodenplatte aufgebaut werden. „Das machen wir auch alles selbst – das dauert etwa drei bis vier Monate. Wenn alles gut läuft, können wir kommendes Jahr beginnen“, blickt Unternehmer Witzl in die Zukunft. Bei entsprechender Nachfrage könnten so auf dem vorerst gekauften Areal drei solcher Gebäude entstehen. Vor der Halle wird außerdem immer ein 15 bis 16 Meter breiter Streifen gepflastert, damit auch ein entsprechendes Rangieren der Fahrzeuge möglich ist.

Interessenten für eine Garagen-Parzelle können sich direkt an Ralf Witzl wenden. „Ich freue mich immer über den direkten Kontakt, da kann man alle Fragen viel direkter und unkomplizierter klären.“ Unter der Telefonnummer 0151 – 17278426 oder per E-Mail an ralf.witzl@web.de ist der Unternehmer zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

Unternehmer Ralf Witzl & sein Geschäftspartner Dimitri Littke auf der Baustelle des Projektes.

Text: Peter Täufel

Vom 01. bis 21. August ist es soweit: der Landkreis Nordwestmecklenburg nimmt erstmalig bei der Aktion STADTRADELN teil und leistet so einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Mobilität.
Je mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind, desto gezielter kann der Bedarf in der Radinfrastruktur ermittelt werden – zeitgleich wird ein gemeinsames Ziel verfolgt.
Ganz gleich ob Arbeitsweg oder das Radeln im Urlaub: Mit der Kostenlosen App können Sie gefahrene Kilometer via GPS tracken und unseren Landkreis anrechnen lassen.
An der größten Fahrradkampagne Deutschlands kann jeder teilnehmen, der in Nordwestmecklenburg wohnt, arbeitet oder eine Hochschule besucht.

Machen Sie mit und verhelfen Sie Nordwestmecklenburg auf das Siegertreppchen zu steigen.
Für die Teilnahme können Sie sich hier registrieren

Trotz der zahlreichen und umfangreichen Corona-Hilfsleistungen und Überbrückungshilfen seit Beginn der Corona Pandemie vor einem Jahr gibt es immer noch Unternehmen und Selbständige, die aufgrund bestimmter Umstände und Kriterien bislang für keine der milliarden-schweren Hilfen antragsberechtigt sind, deren Existenz jedoch aufgrund der Corona-Einschränkungen ebenfalls massiv bedroht ist. Betroffen davon sind unter anderem Einzelhändler oder neugegründete Unternehmen, die die Herausforderungen des letzten Jahres für persönliche, berufliche Neuanfänge genutzt haben.

Vorgesehen ist laut Bundesfinanzministerium jetzt die Bereitstellung von 750 Mio. EUR auf Bundesebene. Mit zusätzlicher Unterstützung der Länder sollen demnach insgesamt 1,5 Mrd. EUR als Härtefall-Hilfen abgerufen werden können.

Der Umfang der Förderung sollte sich dabei generell nach den Tatbeständen der bisherigen Corona-Hilfen des Bundes richten – bis in Höhe von 100.000 EUR. Der Förderzeitraum soll rückwirkend vom 1.März 2020 bis zum 30.Juni 2021 laufen.

Die Kriterien für die Antragsberechtigung und die Antragsangaben sollen im nächsten Schritt auf Landesebene festgelegt werden und sich dabei an der Überbrückungshilfe III orientieren. Der entscheidende Unterschied ist jedoch die Ablehnung bisheriger Förderanträge bzw. die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung für die bisherigen Corona-Hilfsprogramme.

Für weitere Einzelheiten zum Programmstart verfolgen Sie regelmäßig die Nachrichten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommerns https://www.lfi-mv.de/ und Meldungen auf der Homepage und Facebook-Seite der Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg unter https://www.wfg-nwm.de/.

Aufgrund der exponentiellen Zunahme der Neuinfektionen und der Ausbreitung der noch ansteckenderen Britischen Corona Variante wurden in der gestrigen Bund-Länder-Konferenz wieder strikte Maßnahmen beschlossen – mit Auswirkungen für die Wirtschaft im Land:

  • Lockdown Verlängerung generell bis 18. April
  • eventuell „erweiterte Ruhetage“ am Gründonnerstag (1. April) und am Karsamstag (3. April):
    • Versammlungsverbot im öffentlichen Raum
    • Schließung der gerade wieder geöffneten Außengastronomie
    • ausschließliche Öffnung der Lebensmittel-Geschäfte und Tankstellen am Karsamstag
  • Weitergehende Kontaktbeschränkungen in Unternehmen
  • Angebot von Selbsttests in Unternehmen mindestens 1x Woche
  • Entwicklung ergänzender finanzieller Hilfsinstrumente für besonders schwer getroffene Unternehmen mit langen Betriebsschließungen nach europarechtlichen Vorgaben
  • Umsetzung einer konsequenten Teststrategie:
    • 1. Säule: Schüler:innen und Lehrpersonal
    • 2. Säule: kostenlose Selbsttests für alle Bürger:innen
    • 3. Säule: Selbsttests von Beschäftigten, bei denen eine Anwesenheit im Unternehmen erforderlich ist

Insgesamt soll über 5 Tage das öffentliche und wirtschaftliche Leben weitestgehend zur Ruhe kommen, um die sich aufbauende 3. Infektionswelle größtmöglich zu brechen.

Die Vorgaben müssen nun in Landesrecht überführt werden. In den nächsten Stunden wird eine neue Corona-Landesverordnung erwartet.

Aktuell liegt der Inzidenzwert bundesweit bei 103,5 Personen je 100.000 Einwohner. Mehr als 3.000 Menschen benötigen medizinische Behandlung auf den Intensivstationen.

Hier können Sie die Beschlüsse nachlesen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de

Beschluss der Videokonferenz als PDF

Für die dargestellten Inhalte übernehmen wir keine Gewähr.
Die dargestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

Auf dem Bund-Länder-Gipfel am 3. März 2021 haben sich die Ministerpräsident*innen und die Bundesregierung auf weitere Lockerungen verständigt.

Ab dem 8. März 2021 können nun öffnen:

  • Buchhandlungen
  • Sonnen- und Tattoostudios
  • alle körpernahen Dienstleistungen (wobei für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- der Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist)
  • die Fahrschulen (nun wieder für alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler)
  • die Außenbereiche der Zoos und Tierparks