Durch das Bund-Länder-Treffen am 10. Februar 2021 besteht nun Klarheit: Der bundesweite Lockdown wird zunächst bis zum 7. März 2021 verlängert.
Friseure können wohl ab dem 1. März 2021 unter Hygieneauflagen wieder öffnen.
Näheres wissen wir, wenn die neue Corona-Landesverordnung für Mecklenburg-Vorpommern vorliegt.
Seit dem 10. Februar 2021 kann die Überbrückungshilfe 3 beantragt werden. Erste Abschläge sollen im Februar 2021 ausgezahlt werden.
Informationen zum Antrag finden Sie hier: Überbrückungshilfe Unternehmen – Überbrückungshilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne unter: 03841 30409841.
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