Der flächendeckende Ausbau leistungsfähiger Glasfasernetze ist ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen. Mit der Gigabitförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (GigabitFöRL M-V) unterstützt das Land Städte, Gemeinden und Landkreise beim Ausbau gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten.

Ziel der Förderung
Ziel ist der Aufbau einer digitalen Infrastruktur mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s – insbesondere dort, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Die Landesförderung ergänzt die Bundesförderprogramme und trägt dazu bei, den Eigenanteil der Kommunen deutlich zu reduzieren.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
•    Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern
•    Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft
•    Zweckverbände, deren Mitglieder ausschließlich Kommunen sind
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Markterkundungsverfahren, das eine fehlende privatwirtschaftliche Ausbauperspektive bestätigt.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in den Aufbau passiver gigabitfähiger Netzinfrastruktur. Möglich sind insbesondere:
•    Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Zuschuss an Telekommunikationsunternehmen)
•    Betreibermodell (Errichtung kommunaler Infrastruktur zur späteren Verpachtung)

Nicht förderfähig sind reine Beratungs- oder Planungsleistungen.

Förderhöhe
Die kombinierte Förderung aus Bundes- und Landesmitteln kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der kommunale Eigenanteil liegt in der Regel bei rund 10 %.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn beim zuständigen Landesministerium. Die Richtlinie ist aktuell bis Ende 2026 gültig. Kommunen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern (BKZ M-V) aufzunehmen, um Projektplanung und Antragstellung optimal vorzubereiten.

Sie benötigen Unterstützung? Gerne stehen wir Ihnen begleitend zur Verfügung: www.wfg-nwm.de/kontakt

Chancen nutzen – Quartiere zukunftsfähig entwickeln
Mit den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern stehen Städten und Gemeinden auch 2026 umfangreiche Fördermittel für die nachhaltige Entwicklung ihrer Ortskerne und Quartiere zur Verfügung. Gemeinsam mit Bundesmitteln unterstützt das Programm integrierte städtebauliche Gesamtmaßnahmen in den Bereichen:

•    Lebendige Zentren
•    Sozialer Zusammenhalt
•    Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Gefördert werden unter anderem Planungsleistungen, Maßnahmen im öffentlichen Raum, Modernisierungen, Ordnungsmaßnahmen sowie begleitende Projekt- und Quartiersstrukturen.
Die Städtebauförderung ist ein strategisches Instrument – sie entfaltet ihre Wirkung besonders dann, wenn sie frühzeitig in die kommunale Entwicklungsplanung eingebunden wird.
Gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen bietet die Städtebauförderung die Möglichkeit, Investitionen strukturiert umzusetzen und zusätzliche Mittel für zentrale Infrastrukturprojekte zu aktivieren.

Frühzeitig planen – Förderfenster nutzen
Die Antragstellung erfolgt in der Regel jährlich (Frist meist Mitte Oktober). Eine rechtzeitige Vorbereitung erhöht die Bewilligungschancen und schafft Planungssicherheit.

Sie planen eine Maßnahme im Ortskern oder im Quartier?
Wir beraten Sie gerne zu Fördermöglichkeiten.

Im Februar 2026 haben das Land Mecklenburg-Vorpommern und die kommunalen Spitzenverbände die Umsetzung des Bundes-Investitionspakets vereinbart. Für die Kommunen stehen rund 1,2 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes bereit. Jede Gemeinde erhält zusätzlich einen einmaligen Sockelbetrag von 50.000 Euro, der flexibel für kommunale Investitionen – etwa in Klimaschutz, nachhaltiges Bauen, Digitalisierung oder Infrastruktur – eingesetzt werden kann.
Schwerpunkte des Pakets sind insbesondere Schulsanierungen (ca. 600 Mio. €) sowie Investitionen in digitale Infrastruktur, Energie- und Klimaschutzmaßnahmen, Sicherheit, Gesundheit und öffentliche Einrichtungen. Damit erhalten Kommunen einen wichtigen finanziellen Rahmen, um nachhaltige und zukunftsorientierte Projekte vor Ort umzusetzen – ergänzend zu bestehenden Förderprogrammen.
Bei Fragen zu aktuellen Fördermöglichkeiten wenden Sie sich gerne an www.wfg-nwm.de/kontakt

Die Digitalisierung bietet kleinen und mittleren Unternehmen in Nordwestmecklenburg große Chancen: effizientere Abläufe, neue Geschäftsmodelle und eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diesen Wandel mit der Digitalisierungsförderung Mittelstand MV – dem zentralen Landesförderprogramm für Digitalisierungsvorhaben.

Ziel der Förderung
Ziel des Programms ist es, KMU bei der Umstellung von analogen auf digitale Prozesse zu unterstützen. Gefördert werden insbesondere Prozessinnovationen, technologische Neuerungen und der Einsatz moderner digitaler Lösungen im Unternehmen.

Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
•    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
•    Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten
•    Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern

Besonders angesprochen werden Unternehmen aus den Bereichen:
•    Produzierendes und verarbeitendes Gewerbe
•    Handwerk
•    Tourismus

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Einführung oder Umsetzung neuer digitaler Prozesse, zum Beispiel:
•    Automatisierung und Optimierung von Produktions- oder Leistungsprozessen
•    Digitalisierung interner betrieblicher Abläufe
•    Einsatz innovativer Software und digitaler Lösungen
•    Einführung neuer digitaler Technologien
Nicht förderfähig sind Investitionen in Standard-Hardware oder Standard-Software (z. B. klassische Büro- oder Office-Lizenzen).

Förderhöhe
•    Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten
•    Maximal 50.000 Euro je Vorhaben
•    Mindestprojektvolumen in der Regel 30.000 Euro
•    Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe

Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut:
•    Einreichung einer Projektskizze zur ersten Bewertung
•    Formaler Förderantrag für ausgewählte Projekte
Die Antragstellung erfolgt über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH. Die Einreichung ist digital über das Portal oder per E-Mail gemäß aktuellem Förderaufruf möglich.
Das Programm wurde bis zum 30.06.2026 verlängert.

Wichtige Hinweise
•    Maßnahmen dürfen erst nach Förderzusage begonnen werden
•    Die Kombination mehrerer Förderprogramme ist möglich, Beihilfeobergrenzen sind zu beachten
•    Eine frühzeitige Beratung erhöht die Erfolgschancen erheblich

Fragen zur Förderung?
Bei Fragen zur Digitalisierungsförderung oder zur Antragstellung unterstützt Sie die
Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg:
www.wfg-nwm.de/kontakt

Kulturförderung für Kommunen in Nordwestmecklenburg

Kommunen in Nordwestmecklenburg haben die Möglichkeit, ihre kulturellen Projekte mit Fördermitteln des Landes zu unterstützen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (KultFöRL M-V).

Gefördert werden unter anderem:

🎶 Theater- und Musikprojekte
🎨 Ausstellungen, Festivals und Kunstprojekte
📚 Literatur- und Bildungsprogramme
💡 Innovative, öffentlichkeitswirksame Kulturformate

Die Fördermittel sollen dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt vor Ort zu stärken, kreative Initiativen sichtbar zu machen und Projekte zu ermöglichen, die ohne Unterstützung des Landes nicht realisierbar wären.

So geht’s:
Interessierte Kommunen können sich zunächst bei der WFG Nordwestmecklenburg melden, um Informationen zur Fördermöglichkeit und Beratung zu erhalten.

Die Antragstellung erfolgt anschließend über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Nehmen Sie Kontakt auf:
🌐 https://www.wfg-nwm.de/kontakt

🌱 Klimaschutz-Förderung für Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern

Klimaschutz beginnt vor Ort – und genau dabei unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Kommunen und gemeinnützige Organisationen mit einer gezielten Klimaschutz-Förderung. Gefördert werden Projekte, die zur Reduzierung von Treibhausgasen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien beitragen.

Die Förderung richtet sich an Städte, Gemeinden, Landkreise sowie gemeinnützige Träger, die Klimaschutzprojekte in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen möchten.

🔧 Was wird gefördert?

Unterstützt werden unter anderem:

  • Machbarkeits- und Planungsstudien für Klimaschutz- und Energieprojekte
  • Investive Maßnahmen zur Energieeffizienz
  • Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Demonstrationsprojekte für innovative und zukunftsweisende Energiesysteme

Fördervoraussetzungen im Überblick

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung des Projekts in Mecklenburg-Vorpommern
  • Mindestprojektkosten: 20.000 Euro

💶 Förderhöhe

  • 25 bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten
  • In bestimmten Fällen Boni bis zu 70 Prozent möglich

Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

📝 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

🤝 Beratung für Kommunen in Nordwestmecklenburg

Sie planen ein Klimaschutzprojekt und möchten prüfen, ob eine Förderung möglich ist?

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg (WFG NWM) unterstützt Kommunen gern bei einer ersten Orientierung und Beratung.

👉 www.wfg-nwm.de/kontakt

Energetische Stadtsanierung: 90 % Förderung für Kommunen | KfW 432

Bis zu 90 % Zuschuss für klimafreundliche Quartierssanierung

KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)“ neu gestartet

Die KfW hat das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ (Programm 432) neu aufgelegt und deutlich ausgeweitet. Für Städte und Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg eröffnen sich damit attraktive Fördermöglichkeiten, um Quartiere klimafreundlich, energieeffizient und zukunftssicher weiterzuentwickeln.

Ziel: Energetische Quartiersentwicklung mit langfristiger Wirkung

Gefördert werden sowohl

    • integrierte energetische Quartierskonzepte als auch

    • ein begleitendes Sanierungsmanagement, das die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort koordiniert.

Das Sanierungsmanagement unterstützt Kommunen dabei, komplexe Sanierungsprozesse professionell zu steuern, Fördermittel optimal zu nutzen und lokale Akteure aktiv einzubinden.

Hohe Zuschüsse – besonders für finanzschwache Kommunen

Kommunen können Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Finanzschwache Städte und Gemeinden profitieren von erhöhten Fördersätzen, wodurch auch kleinere Kommunen wirkungsvolle Klimaschutzprojekte realisieren können.

Förderumfang und Laufzeit

  • Bundesweite Fördermittel 2025: 75 Millionen Euro

  • Förderzeitraum Sanierungsmanagement: bis zu 5 Jahre

  • Maximaler Zuschuss: bis zu 400.000 Euro

  • Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

So können Kommunen qualifiziertes Fachpersonal einsetzen, um die kommunale Wärmewende aktiv voranzutreiben.

Bewährtes Programm mit großer Wirkung

Bereits rund 1.800 Quartiere bundesweit wurden über das Programm „Energetische Stadtsanierung“ unterstützt. Mit dem Neustart der Förderung soll die energetische Stadtsanierung weiter beschleunigt und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz auf kommunaler Ebene geleistet werden.

Antragstellung und Antragsberechtigung

  • Antragstellung möglich seit: 26. November 2025

  • Antragsberechtigt sind:

    • Städte und Gemeinden

    • Landkreise

    • kommunale Unternehmen

Beratung & Unterstützung in Nordwestmecklenburg

Für Fragen zur Förderung und eine erste unverbindliche Beratung steht interessierten Kommunen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg zur Seite:

👉 www.wfg-nwm.de/kontakt

Wenn ich auf das Jahr 2025 zurückblicke, fällt die Gesamtbilanz für den Landkreis Nordwestmecklenburg und seine regionale Wirtschaft insgesamt gemischt aus. Trotz anhaltend schwieriger Rahmenbedingungen wie der schwachen Binnenkonjunktur, hohen Energie- und Arbeitskosten sowie einem zunehmenden wirtschaftlichen Pessimismus konnten im Jahr 2025 dennoch positive Akzente gesetzt werden.

Investitionen im Kreisgebiet: Ein Hoffnungsschimmer trotz Herausforderungen

Trotz eines rückläufigen Interesses an Industrie- und Gewerbeflächen infolge der wirtschaftlichen Unsicherheiten seit dem Ukraine-Krieg wurden 2025 bedeutende Investitionen getätigt. Besonders im Industrie- und Gewerbegebiet Upahl konnten drei Flurstücke erfolgreich verkauft werden. Das Gebiet, das im Besitz des Landkreises Nordwestmecklenburg ist, wurde durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft vermarktet.

Zu den neuen Eigentümern gehören ein niederländisches Medizintechnikunternehmen, ein Baumaschinenverleiher aus Hamburg sowie ein weiteres Bestandsunternehmen, das sich in Upahl erweitern möchte. Geplante Investitionen in Höhe von etwa fünf Millionen Euro schaffen über 50 neue Arbeitsplätze vor Ort.

Zusätzlich wurde im interkommunalen Gewerbegebiet Upahl–Grevesmühlen eine wegweisende Entscheidung getroffen. Die Drogeriekette Rossmann unterzeichnete eine Reservierungsvereinbarung für eine acht Hektar große Fläche, auf der bis 2028 ein Regionallager entstehen soll.

Diese Investition in Höhe von rund 60 Millionen Euro wird mehr als 300 neue Arbeitsplätze in der Region schaffen und markiert einen wichtigen Schritt zur Erschließung des Gewerbegebiets.

Kultur und Infrastruktur: Der Spatenstich für das Museum Ehrhardt

Im Oktober 2025 wurde der Spatenstich für das Museum Ehrhardt im Ortsteil Plüschow der Gemeinde Upahl gefeiert. Das internationale Architekturbüro von Diébédo Francis Kéré wird das Gebäude nachhaltig aus Lehm, Holz und Glas errichten. Der Bau des Museums, das Werke des Bauhaus-Schülers Alfred Ehrhardt präsentieren wird, ist eine wichtige kulturelle Bereicherung für die Region.

Geplant sind jährlich 30.000 Besucher, was einen erheblichen Wirtschaftsfaktor für Plüschow darstellt. Der Bau wird privat durch die Familie Ehrhardt finanziert und beläuft sich auf eine zweistellige Millionenhöhe.

Fachkräftegewinnung und -bindung: Ein Erfolg trotz Herausforderungen

Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg (WSC NWM) blickt auf ein arbeitsintensives Jahr 2025 zurück. Über 300 Anfragen von Fachkräften aus Deutschland und dem Ausland wurden bearbeitet, was die gute Stabilität des Vorjahres widerspiegelt.

Besonders auffällig war der Anstieg internationaler Fachkräfte – nahezu jede vierte Anfrage kam aus dem Ausland. Dennoch bleibt die Anerkennung von Qualifikationen und die Sprachbarriere nach wie vor eine Herausforderung.

Erfreulicherweise konnten 40 von 100 Jobanfragen erfolgreich vermittelt werden. Auch bei der Wohnungssuche – insbesondere für internationale Fachkräfte – gab es Fortschritte: Rund die Hälfte der Anfragen konnte erfolgreich vermittelt werden, was angesichts des knappen Wohnraums im Landkreis ein großer Erfolg ist.

Zudem konnte das WSC NWM vier neue Unternehmenspartner gewinnen, sodass mittlerweile 21 Unternehmen das Center unterstützen.

Der Blick auf das Jahr 2026: Herausforderungen und Chancen

Insgesamt war 2025 für die kreiseigene Wirtschaftsförderung ein gutes und erfolgreiches Jahr. Es wurden Investitionen im zweistelligen Millionenbereich begleitet und Fachkräfte für die regionale Wirtschaft in relevantem Umfang überregional angeworben sowie vor Ort unterstützt. Das macht Mut und zeigt, dass weiterhin investiert und eingestellt wird.

Nachdenklich stimmen mich die hohen Energie- und Lohnkosten in Deutschland im internationalen Vergleich sowie das geringe Arbeitsaufkommen pro Kopf – auch wenn dieses in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin über dem Bundesdurchschnitt liegt. Auch die Bau- und Finanzierungskosten, die durch erhöhte bürokratische Anforderungen im Bauwesen sowie durch Inflation gestiegen sind, verhindern oder verzögern Investitionen.

Hier sind der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern gefragt. Bürokratie und damit verbundene Mehrkosten müssen weiter abgebaut werden. Die Novelle der Landesbauordnung im Jahr 2025 war ein wichtiger erster Schritt, der weitergedacht und konsequenter umgesetzt werden muss. Auch die Energiepreise müssen weiter sinken. Hier müssen Möglichkeiten zur Eigenversorgung regionaler Unternehmen auf Basis erneuerbarer Energien verbessert werden. Dazu muss das Land im Dialog mit dem Bund und der EU-Kommission auf neue Regelungen hinwirken.

Zudem gibt es zu wenige Förderanreize und Instrumente für Gründerinnen und Gründer – hier sind wir bundesweit Schlusslicht. Schafft das Land gemeinsam mit den Regionen eine kluge Förder-, Flächen- und Energiepolitik, können auch 2026 wichtige Investitionen ausgelöst und Bestandsunternehmen unterstützt werden. Packen wir es hoffentlich gleich nach der Landtagswahl an, die auch noch viele Unbekannte mit sich bringen.

Fazit: Ein Mut machender Ausblick auf 2026

Trotz der bestehenden Herausforderungen gibt es Grund zur Zuversicht. Im Jahr 2025 konnten bedeutende Investitionen realisiert und zahlreiche Fachkräfte gewonnen werden. Wenn es gelingt, die bürokratischen und infrastrukturellen Hürden weiter zu reduzieren und die Energie- sowie Lohnkosten zu senken, steht der Region ein weiteres erfolgreiches Jahr bevor.

Gemeinsam mit den regionalen Akteuren und Partnern blicken wir optimistisch auf 2026 und hoffen auf eine weiterhin positive Entwicklung für Nordwestmecklenburg.

Martin Kopp
Geschäftsführer, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg

 


Gefördert

Dieses Projekt wird anteilig vom Land Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer von zwei Jahren aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

ESF Logo

Welcome Center – Landesportal Mecklenburg-Vorpommern

4. WFG-Workshop für Kommunen

Workshop zum Thema Bürgerenergiebeteiligungen kam gut an

Am 3. April dieses Jahres lud die Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg mbH in die Räumlichkeiten der WOBAG in Grevesmühlen zum einem weiteren Kommunalworkshop zum Thema „Bürger- und Kommunalenergiebeteiligungen – Best Practices, Beteiligungsangebote und Maximierung der regionalen Wertschöpfung“ ein. Die rund 30 Teilnehmer*innen aus Politik, Verwaltung und Energiewirtschaft diskutierten über Chancen und Hürden bei der Umsetzung von Windkraftprojekten mit Beteiligung von Kommunen und Bürgern.

Die Veranstaltung knüpfte an eine Auftaktveranstaltung aus 2024 an, die im Zeichen der geplanten Novellierung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes sowie der neuen Eignungsgebiete für Wind- und Solaranlagen stand – beides zentrale Bestandteile des 2023 verabschiedeten Bundesgesetzes „Wind-an-Land-Gesetz“ stand.

Stillstand beim Windkraftausbau in MV
Während andere Bundesländer Fortschritte bei der Windkraft erzielen, stockt der Ausbau in Mecklenburg-Vorpommern spürbar. 2024 wurde sogar ein Netto-Abbau von Windenergieanlagen verzeichnet. Ein wesentlicher Grund dafür ist die überdurchschnittlich lange Genehmigungsdauer: Mecklenburg-Vorpommern liegt hier bundesweit an der Spitze – und diese hat sich im vergangenen Jahr noch einmal um rund 50 Prozent verlängert.

Besonders betroffen: der Landkreis Nordwestmecklenburg. Im Vergleich zu angrenzenden Regionen blieb die genehmigte Windenergieleistung deutlich zurück.

Die Folgen sind erheblich: Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger verlieren wertvolle Einnahmemöglichkeiten, etwa durch Gewerbesteuern oder direkte Beteiligungen an Windkraftprojekten.

Impulse aus Nordfriesland
Ein Blick über die Landesgrenze hinaus zeigte mögliche Lösungswege auf. Holger Arntzen, ehemaliger Wirtschaftsförderer aus dem Landkreis Nordfriesland und Geschäftsführer der Windtestfeld Nord GmbH, referierte über das dortige Erfolgsmodell der Bürgerenergie. Seit Jahrzehnten setzen Kommunen in Schleswig-Holstein auf lokale Wertschöpfung – oft ohne externe Investoren. Heute sei das in Mecklenburg-Vorpommern kaum noch umsetzbar. Die Anfangsinvestitionen bei den inzwischen sehr teuren Anlagen seien zu hoch. Dennoch ermögliche der Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein einen erfolgreichen Einstieg: Bis zu 200.000 Euro Risikokapital stellt das Land für die Planungsphase bereit – rückzahlbar nur bei erfolgreicher Umsetzung des Projekts.

Mehr Akzeptanz durch Beteiligung
Ein weiterer Vortrag kam von Dominic Stahl, stellvertretender Regionalleiter der Enertrag SE. Er stellte aktuelle Beteiligungsmodelle vor, die nicht nur rechtlich vorgeschriebene Zahlungen nach §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes umfassen (0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde für Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern), sondern auch freiwillige Zusatzzahlungen, wie den sogenannten „Enertrag Windbonus“ von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Anwohnerinnen und Anwohner. Diese Praxis könne die Akzeptanz für Windkraftprojekte deutlich erhöhen, so Stahl, da direkte finanzielle Vorteile für Bürgerinnen und Bürger spürbar würden.

Kommunen wollen mehr Mitspracherecht
In der anschließenden Diskussion wurde aber deutlich: Viele Kommunen wünschen sich mehr Beteiligungsmöglichkeiten – sowohl finanziell als auch planerisch. In der Realität würden entsprechende Angebote von Projektentwicklern jedoch selten gemacht. Gleichzeitig wurde gefordert, dass auch die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern stärker aktiv werden müsse. Der Blick nach Schleswig-Holstein zeige, wie wirkungsvoll eine staatliche Anschubfinanzierung sein könne. Nur so könnten neue Einnahmequellen erschlossen und die finanziell oft angespannten Kommunalhaushalte entlastet werden.

Businesslunch mit den Landrat von Nordwestmecklenburg
Erfolgreicher Auftakt: Business Lunch bringt Wirtschaft und Verwaltung zusammen

Fachkräftemangel, steigende Lohn- und Energiekosten, zu viel Bürokratie. Nordwestmecklenburgs Wirtschaft hat mit vielen Problemen zu kämpfen. Umso wichtiger ist in diesen herausfordernden wirtschaftlichen Zeiten der persönliche Austausch zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Förderstellen. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg (WFG NWM) lud deshalb am 27. März 2025 zusammen mit Landrat Tino Schomann zum ersten Business Lunch ein.

„In der digitalen Kommunikation geht das Persönliche häufig verloren. Deshalb wandern wir mit dieser neuen Veranstaltung durch den Landkreis, damit die Unternehmerinnen und Unternehmer uns mitgeben können, was sie im Tagesgeschäft brauchen und wo wir unterstützen können“, sagte Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann zur Premiere dieses Veranstaltungsformats im Rauchhaus Möllin.

Vertreter von Unternehmen verschiedener Branchen aus dem Amtsbereich sowie der Stadt und des Amts Gadebusch und der Kreisverwaltung waren der Einladung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft gefolgt.

„Wir haben über 6.000 Betriebsstätten im Landkreis. Der Business Lunch gibt uns als WFG die Möglichkeit, besser in der Fläche präsent zu sein und bei Themen wie Bauanträgen, Fördermittelberatungen oder Akquise und Bindung von Fachkräften zu unterstützen, weil die Firmen leichter mit uns ins Gespräch kommen“, erklärte WFG-Geschäftsführer Martin Kopp.

Im Mittelpunkt der Diskussion des ersten Business Lunches standen die verbesserte Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung von Wind- und Solarparks, die Verschlankung von Baugenehmigungsverfahren sowie die schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen ausländischer Fachkräfte. Der nächste Business Lunch findet im Juni 2025 im Amt Neuburg statt.