Weitere Öffnungen im Sport- und Freizeitbereich

Das öffentliche Leben gewinnt weiter an Normalität. Die Landesregierung hat eine weitere Ergänzungsverordnung (Zweite-Corona-Übergangs-LVO MV) mit weiteren Lockerungen für verschiedene Wirtschaftsbereiche sowie neuen Einreisebestimmungen veröffentlicht. Sie ergänzt die bestehenden Regelungen, d. h. die Landesverordnung in der Fassung vom 8. Mai 2020.

So ist es Betreibern von Kinos wieder gestattet, ihre Türen zu öffnen. Mit einer Begrenzung der Besucherzahlen, der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und strengen Hygienevorlagen soll die Sicherheit der Gäste gewährt werden.

Auch die Indoor-Sportanlagen wie Fitnesscenter, aber auch Tanzschulen können ab kommender Woche wieder Ihre Mitglieder begrüßen. Trainiert werden soll dann mit einem Mindestabstand von 2 Metern unter gesteigerten Hygieneauflagen. Zudem können Wettkämpfe im Profi-und Spitzensport durchgeführt werden, wenn sie durch die zuständige Behörde angezeigt wurden. Allerdings werden sie vorerst noch ohne Publikum stattfinden.

Rechtzeitig vor dem Hochsommer eröffnen nun schon tourismusaffine Dienstleister im Freien sowie Informationen, Besucherzentren, Fahrgastschifffahrt und Bootsverleihe.

Nächste Woche kommen weitere dazu wie alle Outdoor-Freizeitangebote, zu denen auch die Öffentlichen Freibäder und Badeteiche mit Wasseraufbereitung, aber auch die Reisebusveranstalter gehören,  solange die Betreiber sicherstellen, dass die  Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste in abgegrenzten Bereichen beschränkt ist und Warteschlangen vermieden werden.

 

Lockerungen in der Gastronomie

Ab dem 25. Mai sind in separaten Räumen auch Familienfeiern mit bis zu 30 Gästen erlaubt. Zudem dürfen die Gastronomen bis 23 Uhr bewirten.

 

Die komplette Verordnung mit allen Änderungen finden Sie hier:

GVOBI vom 19.05.2020 Nr. 31 Corona

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