Cyber-Angriffe zunehmend Gefahr für regionale Unternehmen

Wismar / Grevesmühlen Cyber-Angriffe auf Unternehmen nehmen zu. In 2022 gab es in Deutschland 15 Millionen erfasste Angriffe auf Unternehmen und Akteure mit Schadsoftware. Das war ein Zuwachs um fast 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Ist die Schadsoftware ersteinmal aktiv, kann dies existenzbedrohend für die betroffenden Unternehmen sein. Im Durchschnitt zahlen Firmen über 250.000,- Euro an Hacker, um nach einem Cyberangriff wieder handlungsfähig zu werden. Auch kleine, regionale Firmen sind Opfer von Hacker-Angriffen. Auch aus diesem Grund haben der InnovationPort Wismar, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg und die Stadt Grevesmühlen das Thema IT-Sicherheit als Auftaktthema für eine gemeinsame Veranstaltungsreihe zur Digitalisierung gewählt. 30 Gäste aus fast allen Branchen wie Handel, Handwerk und Dienstleistungen fanden sich bei den Stadtwerken Grevesmühlen zum ersten Workshop der Reihe ein.

Bastian Wunderow, Geschäftsführer von der wunderow IT GmbH aus Wismar, demonstrierte in seinem Vortrag live einen Angriff mit einer sogenannten Randsomware – einer Schadsofteware, die alle Computerdaten verschlüsselt. „Sie schützen sich gegen Randsomware am Besten mit regelmäßig aktualisierten Virenscannern und Updates. Nutzen Sie bitte auch eine Desktop-Firewall und verwenden Sie einen Passwort-Manager mit unterschiedlichen Passwörtern pro Anwendung. Aber am allerwichtigsten, schulen sie ihre Mitarbeiter, damit diese auffällige Dateien und E-Mails erkennen“, so Wunderow. „Wenn der PC befallen ist, dann trennen sie das Gerät umgehend vom Internet sowie dem Stromnetz und verständigen sie ihren IT-Support“ rät der IT-Experte.

Dirk Riebe, Head von Healtcare von Securepoint aus Lüneburg, ergänzte in seinem Vortrag:  „In 60-90 Sekunden sind ihre Daten bei einem solchen Angriff verschlüsselt“. Er rät, sich um ein technisches Back-up zu kümmern, d. h. das Daten automatisiert und separat auf einem Datenträger gespeichert werden. Sie können im Schadensfall aktiviert werden. „Und  bitte sortieren sie alte Geräte aus, für die es keine Updates mehr gibt. Sonst wird es teuer für sie“, so Riebe. Michael Hausner, Senior Business Produdct Manager Workstation Lenovo führte sodann zu aktuellen Hardware-Varianten aus. So stellte er Laptops vor, die auch nach einem Diebstahl geortet werden können. „Auch Fingerprints und Gesichtserkennung ist heute möglich. Informieren Sie sich bitte über aktuelle Trends“, so Hausner.

Der InnovationPort Wismar und die Wirtscharstförderung Nordwestmecklenburg führen ergänzend zur Veranstaltung am 7. März einen kostenfreien Bratungstag zum Thema IT Sicherheit durch. Hier können Interessierte technische Fragen stellen und sich über Förderprogramme informieren. Anmeldungen sind bis zum 6. März unter d.kurt@wfg-nwm.de möglich. Der zweite Workshop der Reihe findet zum Thema „Das papierlose Büro“ am 4. April von 15.00 bis 18.00 Uhr wieder bei den Stadtwerken Grevesmühlen statt. Nähere Informationen unter: www.innovation-port.com.

 

Kontakt:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, August-Bebel-Str. 1, 23936 Grevesmühlen

E-Mail: m.kopp@wfg-nwm.de, Internet: www.wfg-nwm.de, V.i.S.d.P.: Martin Kopp

Liebe Unternehmerinnen, Liebe Unternehmer,

wir möchten an unsere Veranstaltungsreihe in Kooperation mit dem Innovation Port Wismar erinnern.
Start ist der 21.02.2023 mit einem Workshop zur IT-Sicherheit.

Wann und wo: 21. Februar 2023, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Stadtwerke Grevesmühlen, Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen

Anmeldeschluss: Freitag, 17. Februar 2023

Maximale Teilnehmerzahl: 40 Teilnehmer*innen.

Unter dem Thema „ Wie schützen Sie Ihr Unternehmen vor digitalen Angriffen?“ werden Experten der wunderow IT GmbH (Redner: Bastian Wunderow – Geschäftsführer), der Lenovo (Deutschland) GmbH und der Securepoint GmbH zur IT-Sicherheit referieren. Die Lenovo GmbH und die Securepoint GmbH werden entsprechende IT-Experten als Redner vor Ort haben.

Thematisch werden sich die Experten den „Ball gegenseitig zuspielen“, sodass es hier keine klare Agenda gibt. Hierbei sollen auf Zwischenfragen der Teilnehmenden eingegangen werden. Allerdings wird es Informationen zu den Themen Hardware und Software geben und wie man diese vor digitalen Angriffen schützen kann. Anhand eines „Modell-Trojanas“ wird den Teilnehmenden demonstriert, was dieser in einem System anrichten kann.

Im Anschluss wird es Möglichkeiten geben, individuelle Fragen zu stellen.

Sie möchten kostenlos bei diesem Event dabei sein? Dann melden Sie sich bei s.domscheit@innovation-port.com oder bei d.berges@wfg-nwm.de an.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Agenda:

15:00 Begrüßung Frau Heydenbluth-Peters, Standortleiterin Innovation Port Wismar

15:05 Begrüßung Herrn Prahler, Bürgermeister Grevesmühlen

15:15 Begrüßung Herr Wilms, Geschäftsführer Stadtwerke Grevesmühlen und Aufsichtsratsvorsitzender der Wirtschaftsförderungsgesellschaft NWM

15:20 Vorstellung der Digitallotsen ländlicher Raum Frau Domscheit, Herr Sperlich

15:30 Workshop: IT-Sicherheit

17:00 Zeit für individuelle Fragen

ExistenzgründerInnen in Mecklenburg-Vorpommern können Fördermittel für die Teilnahme an Qualifizierungskursen für Existenzgründer sowie für eine Unternehmensberatung im Vorfeld der Gründung erhalten.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an Qualifizierungskursen mit einem Umfang von 48 Unterrichtsstunden sowie die Beratung und Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Unternehmensberatung

Wie hoch ist die Förderung?

In Form von Bildungsschecks werden Zuschüsse in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:
Eine Teilnahmegebühr von höchstens 490 EUR (netto) je Teilnehmer/in und Qualifizierungskurs (max. Zuschuss in Höhe von 392 EUR).
Ein Tagessatz für Beratung und Begleitung von höchstens 625 EUR (netto) je Tagewerk (max. Zuschuss in Höhe von 500 EUR).

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Handwerkskammer.

Haben Sie Fragen rund um Fördermittel? Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns!

Das berufliche Leben lebt von Netzwerken: neue Begegnungen zu schaffen, frische Impulse zu setzen und durch Erfahrungen Anderer zu lernen, das alles kann auch digital funktionieren. Denn Kontakte knüpfen und sie zu pflegen – das ist im Arbeitsalltag gar nicht so einfach.

Portale wie XING besitzen ein großes Networking-Potenzial für Unternehmer*innen, Selbstständige, Bewerber*innen und Kooperationspartner*innen.

Was heißt das in sozialen Netzwerken?

Oft sind es die kleinen Gesten im Leben, die sich zu etwas Neuen entwickeln. In sozialen Netzwerken wie XING kann ein kleiner Einblick in das Leben seiner Kontakte erhalten und kann daran teilhaben. Sei es die Gratulation zur Beförderung oder der Austausch über neue Projekte: XING kann für den beruflichen Austausch fördern und neue Themen in Gang setzen.
Zusätzlich können Business-Netzwerke Unternehmer*innen auf Gruppen und (Online-)Events aufmerksam machen, von denen sie auch fachlich profitieren.
Mit einer aktiven Nutzung von XING als Netzwerktool finden Unternehmer*innen finden einen guten Weg um Kontakt zu Gleichgesinnten.

XING als Instrument der Karriere

Neben der Möglichkeit eigenen Fähigkeiten und Kontakte auszubauen, können soziale Plattformen wie XING auch zum Recruiting von neuem Personal oder zur Gewinnung von Kooperationen und neuen Projekten genutzt werden.

Durch die eigene Sichtbarkeit auf Plattformen ziehen Unternehmer*innen Aufmerksamkeit auf sich. Das heißt, es darf ruhig über ein neues Projekt und eine interessante Konferenz berichtet werden.

Was müssen Unternehmen beachten?

Es gibt zwei Arten von XING-Unternehmensprofile: Das kostenlose Basisprofil und ein kostenpflichtiges Employer-branding-Profil.

Das Basisprofil eignet sich für Unternehmen, die erst einmal nur auf der Plattform vertreten sein möchten. Es kann eine „über uns“-Seite inklusive Logo und Visitenkarten angelegt und ein dazu passender Text mit einer Unternehmensbeschreibung verfasst werden. Ebenfalls können Neuigkeiten über das Unternehmen verfasst und mit Abonnenten geteilt werden.

Für Unternehmen, die mehr Inhalte posten möchten, bietet sich das Employer-Branding-Profil an. Damit ist es möglich Bilder, Videos und Audiodateien in das Profil einzubinden und News via RRS-Feed zu schalten. Die Sichtbarkeit wird erhöht und auf diese Weise attraktiver für potenzielle Arbeitnehmer*innen, die sich ebenfalls auf XING präsentieren. Mithilfe umfassender Statistiken können umfassende Auswertungen vorgenommen werden.Der Preis richtet sich nach der Größe des Unternehmens und beginnt bei 375 Euro im Monat.

Fazit: XING als Präsentationsplattform des eigenen Unternehmens kann Netzwerke aufbauen und stärken und einen Raum für neue Impulse geben.
Wichtig ist, dass die Präsentation fortlaufend weitergeführt wird und der Fokus auf Austausch innerhalb des Netzwerks liegt.

Digitalisierung kann Unternehmensprozesse vereinfachen und großen Chancen für Unternehmen darstellen – wenn die entsprechende Umsetzung erfolgt. Die Digitalisierung über Geschäftsbereiche hinweg zu etablieren, stellt für Handwerksbetriebe und kleine und mittlere Unternehmen oftmals vor große Herausforderungen.
Das Förderprogramm „go digital“ richtet sich besonders an diese Unternehmen und möchte Unterstützung in der nachhaltigen Digitalisierung aller Geschäftsprozesse leisten. In der Praxis bedeutet dies, das Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen erhalten können. Dies erfolgt durch das Förderprogramm autorisierte Beratungsunternehmen, die die komplette Abwicklung übernehmen: von der Antragstellung bis zur Nachbereitung.

Das go-digtal Förderprogramm besteht aus drei Modulen: Digitale Geschäftsprozesse (z.B. passgenaue Softwarelösungen), digitale Markterschließung (z.B. Entwicklung einer Online-Marketing Strategie) und IT-Sicherheit (z.B. Einführung eines IT-Sicherheitsmanagements).

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerk, wenn sie technologisches Potenzial aufweisen. In dem Jahr vor dem Vertragsabschluss darf das Unternehmen einen Jahresumsatz von maximal 20 Mio. Euro und es muss eine De-minimis-Verordnung vorweisen.

Wo erfolgt die Antragstellung?

Die passgenaue Beratung können Unternehmen über diese interaktive Karte leicht finden.

Wie hoch ist die Förderung?

Es können Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50% auf den maximalen Beratertagessatz von 1100 Euro ohne Mehrwertsteuer gefördert werden. Dabei kann ein Zuschuss für maximal 30 Beratertage innerhalb eines Jahres beantragt werden.

Arbeitsrechtliche Aspekte in der Corona-Pandemie

Die Pandemie wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus, so auch auf den Arbeitsplatz. Woran muss man denken, wer darf wann was?

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg hatte bereits am 5. März 2021 mit Rechtsanwalt Sven Losenski gesprochen. Der Anwalt aus Grevesmühlen gibt einen Überblick über aktuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen. Bitte beachten Sie, dass sich die geltenden Vorschriften als Anpassung an die jeweiligen situationsbedingten Erfordernisse immer kurzfristig ändern können. Für die dargestellten Inhalte übernehmen wir keine Gewähr. Zudem der Hinweis: Die dargestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

 

WFG: Herr Losenski, Unternehmer: innen müssen derzeit Hygienekonzepte erarbeiten und sie den Mitarbeiter:innen kommunizieren. Wie können sie gegenüber Dritten rechtssicher nachweisen, dass die Mitarbeiter:innen ausreichend über die Hygieneregeln informiert wurden?

Losenski: Unternehmer:innen müssen nach einer Gefährdungsbeurteilung in einem Hygienekonzept die erforderlichen Schutzmaßnahmen erarbeiten und schriftlich darlegen. Die Mitarbeiter:innen sind zu belehren und sollten ihre Kenntnisnahme durch Unterzeichnung dokumentieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Unterlagen ein Datum enthalten und die Unterweisung regelmäßig erfolgt. Weiterhin sollte den Mitarbeiter:innen ebenfalls eine Kopie ausgehändigt werden.

WFG: Wie häufig müssen denn Hygienekonzepte angepasst werden? Gibt es dazu formale Vorgaben?

Losenski: Arbeitsschutzstandardmaßnahmen richten sich nach den Vorschriften vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2021 die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung beschlossen. Sie ist auf der Website des Ministeriums für alle offen zugänglich. Wie oft die Hygienekonzepte für eine Firma angepasst werden müssen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Situation ist ja gerade alles andere als statisch. Unternehmer:innen sollten auf jeden Fall die Entwicklung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im Blick behalten und ihre Hygienekonzepte bei notwendigen Änderungen anpassen.

WFG: Welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten haben Unternehmer:innen, wenn Arbeitnehmer:innen den Hygienevorschriften nicht folgen?

Losenski: Also grundsätzlich sind die Arbeitgeber:innen weisungsbefugt. Das heißt, die Mitarbeiter:innen müssen sich an die von ihnen ausgegebenen Arbeitsschutzvorschriften halten. Ist das nicht der Fall, können sie abgemahnt werden. Ändern sie ihr Verhalten dann immer noch nicht, kann auch das Mittel einer fristlosen Kündigung oder fristgerechten Kündigung eingesetzt werden.

WFG: Umgekehrt häufen sich bei der WFG Anfragen, was Arbeitnehmer:innen tun können, wenn Vorgesetzte die Hygienevorgaben nicht einhalten oder im Betrieb umsetzen. Welche Möglichkeiten haben sie?

Losenski: Zunächst ist der Arbeitgeber:innen verpflichtet seine Arbeitnehmer:innen zu schützen. Dies ist auch für ihn wichtig, da sich ansonsten Haftungsfragen stellen könnten.  Weiter sind die Betriebsgröße und die Struktur von Bedeutung. In größeren Unternehmen ist der Betriebsrat gefragt, sofern ein solcher besteht. In kleineren Unternehmen ist das Gespräch mit den Vorgesetzten die beste Wahl. Wer trotzdem das Gefühl hat, nicht gehört zu werden und sich in der Ausübung seiner Tätigkeit nicht schützen zu können, wendet sich im Zweifelsfall an die Behörden. Die Arbeitgeber:innen haben eine Fürsorgepflicht und müssen für Sicherheitskonzepte sorgen, die Dinge wie zum Beispiel Handdesinfektionsmittel oder sicher gestaltete Räumlichkeiten einschließen. Arbeitnehmer:innen haben zwar als letztes Mittel auch das Leistungsverweigerungsrecht, wenn sie sich nicht geschützt fühlen. Dass dieses Gefühl jedoch den Tatsachen entspricht, müssen sie im Ernstfall vor Gericht nachweisen. Die klare Empfehlung lautet, einen solchen Konflikt zu vermeiden und das Gespräch zu suchen.

WFG: Durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurden Arbeitgeber:innen verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Bei welchen Arbeitsplätzen dürfen sie dennoch die Arbeit vor Ort anweisen?

Die Einschätzung, ob Mitarbeiter:innen zu Hause arbeiten können oder nicht, obliegt den Unternehmer:innen. Fast alle Firmen haben Beschäftigte, die zwingend im Büro sein müssen. Die Gründe sind vielfältig; oft geht es um den direkten Kundenkontakt, um Unterlagen, deren Einsicht zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben notwendig ist, aber nur vor Ort gewährleisten kann. Datenschutz spielt ebenfalls eine große Rolle und auch die Frage der Schaffung und des Vorhandenseins der technischen Möglichkeiten. Gerade hier besteht in Mecklenburg-Vorpommern ein erhebliches Defizit.

WFG: Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Heimarbeit z. B. in Bezug auf Zeiterfassung, Arbeitsumfeld etc.?

Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, den Heimarbeitsplatz für ihre Beschäftigte vollständig auszustatten. Vom Bürostuhl über den Arbeitstisch bis hin zu Hard- und Software. Arbeitsverträge sollten mit einer Individualvereinbarung in Form eines Zusatzes ergänzt werden. In Unternehmen mit Betriebsrat ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung notwendig. Darüber hinaus müssen klare Absprachen zum Thema Datenschutz getroffen werden. Was die Arbeitszeit angeht, ist das sicher in erster Linie eine Frage des Vertrauens. Hier empfehlen sich individuelle Lösungen. Der Einsatz einer Software ist möglich; ob das aber im Einzelfall sinnvoll ist, müssen die Beteiligten entscheiden.

WFG: Zur Beantragung von Kurzarbeitergeld benötigen Arbeitgeber:innen eine Einverständniserklärung der Betroffenen. Was mache ich als Arbeitgeber, wenn sich jemand weigert, sein Einverständnis zu geben?

Losenski: Auf jeden Fall mit den Mitarbeitern:innen reden und ihnen die Bedeutung der Kurzarbeit klar machen. Bei strikter Weigerung ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Menschlich unschön kann das allerdings spätestens bei einer Betriebsgröße ab 10 Mitarbeitenden werden. Dann nämlich ist bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl vorgeschrieben. Das bedeutet, die Kündigung könnte jemanden treffen, der sich selbst gar nicht gegen die Kurzarbeit gewehrt hat, aber eventuell noch nicht so lange an Bord ist.

WFG: Arbeitgeber:innen insbesondere im Gaststätten- und Hotelgewerbe möchten für die startende Saison Mitarbeiter:innen einstellen. Wie können sie rechtssicher eine Klausel im Arbeitsvertrag formulieren, wenn der mögliche Arbeitsbeginn unklar ist?

Losenski: Ein Arbeitsvertrag beinhaltet immer das Datum des Arbeitsbeginns. Sobald das der Fall ist, gilt die Beschäftigungspflicht. Kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zum Stichtag die neuen Mitarbeitenden nicht beschäftigen, könnte sofort wieder eine Kündigung ausgesprochen werden. Bis zu deren Wirksamkeit ist das Unternehmen aber in der Pflicht, das Gehalt zu zahlen. Für Firmen aus dem Gaststätten- und Hotelgewerbe sind Neueinstellungen gerade nicht kalkulierbar. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, bei Vertragsschluss eine mündliche Nebenabrede zu treffen, dass sich der Arbeitsbeginn verzögern kann. Rechtsverbindlich ist das aber leider nicht.

Vielen Dank, Herr Losenski.

 

Über Sven Losenski

Sven Losenski ist Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Quedenbaum & Losenski in Grevesmühlen. Gemeinsam mit seinen Kolleginnen Elfriede Quedenbaum und Antje Frohreich helfen sie bei folgenden Arbeitsschwerpunkten: Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Erbrecht, Grundstücksrecht, Sozialrecht (Renten), Betreuungsrecht, Familienrecht, allg. Zivilrecht, Urheberrecht. Die Kanzlei wurde im Jahr 2000 gegründet. Bis heute beraten der gebürtige Wismaraner und seine Mitarbeiterinnen vorwiegend Klient:innen aus Westmecklenburg. 

 

Für die dargestellten Inhalte übernehmen wir keine Gewähr.
Die dargestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.

Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg, kurz WSC NWM wird dieses Jahr auf der Suche nach Fachkräften für die heimische Wirtschaft ohne den Rückkehrertag auskommen müssen. Die 3. Auflage dieser Veranstaltung war wie gewohnt für den 27. Dezember in Wismar geplant. „Aufgrund der aktuellen Infektionslage haben wir uns schweren Herzens dafür entschieden, den Rückkehrertag in diesem Jahr als Präsenzveranstaltung abzusagen“, erklärt Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, die das WSC NWM betreibt.

Das Thema Fachkräftegewinnung bleibt bei vielen Unternehmen trotz oder gerade wegen der Corona-Pandemie ein zentrales Thema. Derzeit suchen besonders Firmen aus den Bereichen Pflege, medizinische Dienstleistungen aber auch in der Baubranche und im produzierenden Gewerbe neue Mitarbeiter- vom Facharbeiter bis zum Akademiker. „Wir schauen optimistisch in die Zukunft und werden in diesem Jahr mit digitalen Angeboten offene Stellen und unsere Unternehmen um die Feiertage bewerben. Der Zielwert liegt bei mindestens 100 Stellenangeboten. In 2021 gehen wir davon aus, dass der Rückkehrertag wieder am 27. Dezember durchgeführt werden kann“, berichtet Martin Kopp. So wird derzeit unter www.ichwillindieheimat.de eine digitale Jobbörse eingerichtet. Diese spezielle Online-Börse ist dann ab dem 21. Dezember verfügbar und wird über verschiedene Kanäle beworben. Interessierte Firmen können ihre offenen Stellen noch bis zum 14. Dezember unter s.malchow@nordwestmecklenburg.de melden oder direkt unter www.ichwillindieheimat.de hochladen.

Digitaler werden

Den Einzelhandel und die Gastronomie hat die Corona-Krise hart getroffen. Auch wenn der Einzelhandel unter Auflagen wieder öffnen darf, sind schon jetzt Umsatzdefizite festzustellen, die nicht mehr im Jahresverlauf aufgeholt werden können. Bei den Gastronomen reicht der derzeit erlaubte Außerhausverkauf auch bei Weitem nicht aus, um langfristig zu überleben. Grund genug einmal grundsätzlich über sein Geschäftsmodell und seine Absatzwege nachzudenken.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet in der Kampagne digitalesMV eine Plattform für Einzelhändler und Gastronomie-Lieferdienste. Auf der Website https://marktplatz.digitalesmv.de können sich Unternehmen die bereits online Waren oder Dienstleistungen über einen eigenen Shop oder Bestellformular anbieten, listen lassen und somit Ihre allgemeine Reichweite erhöhen. Das Projekt wird überregional bekannt gemacht und bietet somit eine gute Möglichkeit sich deutschlandweit zu positionieren.

Für kleine Einzelhändler und Gastronomen, die einen Lieferservice anbieten wollen, hat die Landesregierung gemeinsam mit der Agentur Strandsalz eine Plattform für einen eigenen Onlineshop entwickelt. Unter https://shop.digitalesmv.de/ können Sie sich kostenlos registrieren und erhalten auch kostenfrei sämtliche Werkzeuge um in den Onlinehandel einzusteigen.

Das Projekt wird von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, den regionalen Wirtschaftsförderungen und den Agenturen Strandsalz und Mandarin Medien unterstützt.

Wer möchte kann sich schon einmal registrieren:

Die Registrierung beginnt auf https://shop.digitalesmv.de über den Button rechts oben „SELBST HÄNDLER WERDEN“.

Unter den folgenden Links stehen Anleitungen für die einzelnen Schritte der Shop-Erstellung zum Download zur Verfügung:

Händlerregistrierung http://cloud.strandsalz.de/s/tmZTEKtXY9xd4La
Shop einrichten http://cloud.strandsalz.de/s/wte3nZeYcrmzF46
Paypal hochstufen http://cloud.strandsalz.de/s/4JxgpY8LiBRWdrN
Paypal Geschäftskonto einrichten http://cloud.strandsalz.de/s/FpLrt7BYbdBRFtc
Artikel einstellen http://cloud.strandsalz.de/s/Bxo62WEMDGMwbmY
Massenupload http://cloud.strandsalz.de/s/cMgjHQdHTAwCHKc

Wenn Sie oder interessierte Unternehmen aus Ihrer Region weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, dann erreichen Sie unseren Support von Mo-Fr von 8-16 Uhr unter der 03831/2355690 oder über support@shop.digitalesmv.de.

Die Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg unterstützt Sie außerdem bei grundsätzlichen Fragen zum Thema Online-Shop etc. Unter der Telefonnummer 03841 30 40 98 44 können Sie unseren Kollegen Herrn Finger von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichen.