Auf dem Bund-Länder-Gipfel am 3. März 2021 haben sich die Ministerpräsident*innen und die Bundesregierung auf weitere Lockerungen verständigt.

Ab dem 8. März 2021 können nun öffnen:

  • Buchhandlungen
  • Sonnen- und Tattoostudios
  • alle körpernahen Dienstleistungen (wobei für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- der Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist)
  • die Fahrschulen (nun wieder für alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler)
  • die Außenbereiche der Zoos und Tierparks
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