Die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen werden neu ausgerichtet.
Grundlage ist das Förderprogramm zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW).
Die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung, das Voranbringen von Innovationen und eine nachhaltige Entwicklung stehen dabei im Fokus.


Die Zuschläge im Überblick:

Innovationsförderung
Bei der Innovationsförderung steht die Hochwertigkeit und die Nachhaltigkeit der Arbeitsplätz im Vordergrund.

Die Höhe der Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

Basissatz + Zuschläge von bis zu 10 %
Basisfördersatz Große Unternehmen = 5 %
Basisfördersatz mittlere Unternehmen = 15 %
Basisfördersatz kleine Unternehmen = 25%

Tarifbindung:
Unternehmen mit Tarifbindung erhalten 5% höhere Fördersätze als Unternehmen ohne Tarifbindung.
Darüber hinaus sollen Unternehmen, die gute Löhne zahlen bis zu 5 % höhere Zuschlage bekommen.
Ausschlaggebend ist die Überschreitung des Mindestlohns vom 01.10.2022
50%   mehr = 2,5 %
100% mehr = 5 %
Dabei muss dies 75% der Belegschaft betreffen.
Lohnkostenbezogene Förderung in begründeten Einzelfällen der GRW Förderung möglich, Arbeitgeber Brutto muss 45.000 € betragen

Investitionen in besonders strukturschwachen Regionen
Eine Förderung von plus 2,5% gibt es für Investitionen in besonders strukturschwachen Regionen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg gehört zu diesen Regionen.
Auch Investitionen im Tourismus Bereich werden gefördert. Gefördert werden  Zusatzangebote wie Wellness, Tagungen und Sport bei bestehenden Tourismusbetriebsstätten

Forschungs- und Entwicklungsleistung
Unternehmen, die im Bereich Forschung und Entwicklung bereits Förderungen in den vergangenen 3 Jahren erhalten haben oder eine Kooperation mit Hochschulen vorweisen können, haben eine 2,5% höhere Förderung zu erwarten.

Umweltmanagement und Nachhaltigkeit
EMAS III „Öko-Audit“, DIN EN ISO 14001 oder einem vergleichbaren Standard zertifizierte Unternehmen erhalten 2,5 % höhere Fördersätze.

Vereinbarkeit Erwerbs- und Privatleben
2,5 % mehr Förderung bei Vorlage oder Verpflichtung zur Erlangung eines Zertifikates. Z.B. Audit „berufundfamilie“ oder Audit „Erwerbs- und Privatleben.

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