Härtefallfond

Bund und Land haben gemeinsam ein ergänzendes Förderinstrument aufgelegt: den Härtefallfonds. Dieser wurde auf den Weg gebracht, um bestehende Förderinstrumente in der Corona-Pandemie zu ergänzen. Der Fonds soll da wirken, wo Firmen eine unzureichende Förderung erhalten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kann im eigenen Ermessen in Einzelfällen über die bestehenden Förderinstrumente hinausgehende Entscheidungen treffen.

 

Wer kann eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds erhalten?

Unterstützt werden Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die trotz Bundes- und Landeshilfen noch unter einer besonderen durch die Corona-Pandemie verursachten Härte leiden. Eine besondere Härte liegt in folgenden Fällen vor:

Fallgruppe 1: Unternehmen, deren Umsätze im Vergleichszeitraum aufgrund außergewöhnlicher betrieblicher Umstände vergleichsweise gering waren.
 
Fallgruppe 2: Unternehmen, bei denen der Umsatzausfall erst mit Verzögerung eintritt und nach Wiederaufnahme des Geschäfts nicht mehr durch eine entsprechende Überbrückungshilfe unterstützt werden kann.
 
Fallgruppe 3: Im Nebenerwerb gewerblich tätige Soloselbständige / im Nebenerwerb freiberuflich Erwerbstätige mit besonders hohen betrieblichen Ausgaben.
 
Fallgruppe 4: Strukturbedeutsame Unternehmen, die infolge einer speziellen, atypischen Fallkonstellation trotz der regulären Corona-Hilfen von Bund und Land in ihrer Existenz bedroht sind.
 
Fallgruppe 5: Selbstständige im Haupterwerb mit hohen Umsatzrückgängen und geringen Fixkosten, die allein aufgrund der Anzahl ihrer Beschäftigten keinen Zugang zur Neustarthilfe haben.

 

Wie sieht die Unterstützung im konkreten Fall aus?

Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d. h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Förderung sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.

Die Förderhöchstgrenze der Härtefallfazilität ist in im Fokus jedem Fall durch die beihilferechtlichen Rahmen vorgegeben. Die Hilfen werden als Beihilfen nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen, nach der De-minimis-Verordnung, nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe oder nach der Bundesregelung November- / Dezemberhilfe gewährt. Die Mittel dürfen nur nachweislich subsidiär zu den bestehenden Hilfsangeboten von Bund, Ländern und Kommunen gewährt werden. D. h. sie können nur bewilligt werden, wenn andere Hilfsangebote nicht bzw. nicht angemessen greifen. Dies ist bei Antragstellung darzulegen und ggf. nachzuweisen. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen.

 

Wie läuft das Antragsverfahren im Detail?

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsunterlagen stehen unter www.lfi-mv.de zum Download zur Verfügung. Unter 0385 59241 13 besteht eine Hotline, über die Antragsteller sich vor Antragstellung über das Programm informieren können.

Die Antragstellung erfolgt durch eine/-n vom Antragstellenden beauftragte/-n Steuerberater/-in, Wirtschaftsprüfer/-in, vereidigte/-n Buchprüfer/-in, Steuerbevollmächtigte/-n oder Rechtsanwalt/-anwältin (sogenannter prüfender Dritter). Durch den prüfenden Dritten sind Angaben zur Antragsberechtigung des Antragstellenden zu machen. Die Angaben umfassen Informationen zu bereits gestellten Anträgen auf Bundes- und Landeshilfen bzw. die Darlegung der fehlenden Antragsberechtigung. Darüber hinaus ist die besondere Härte darzulegen.

Anträge sind formgebunden bei:

der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC)

Werderstraße 74b, 19055 Schwerin

E-Mail an: de_mv_hotline@pwc.com

Hotline: 0385/ 59241-13

einzureichen.

Die PwC nimmt eine Prüfung der Anträge im Hinblick auf die besondere Härte vor und bereitet Unterlagen für die Härtefallkommission des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf. Die Härtefallkommission setzt sich aus je einem Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, der Staatskanzlei, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Inneres und Europa zusammen. Sie votiert die von der PwC vorgelegten Anträge und legt ihre Voten der Bewilligungsstelle zur Entscheidung vor.

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