Was wird gefördert?

Investitionen zur Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen für den Erhalt und die Stärkung der ländlichen Wirtschaftsstruktur und des Dienstleistungsangebots.

Dafür können notwendige Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens gefördert werden.
Das sind beispielsweise Baukosten, Erstausstattung an Computer hard- & software, Büroeinrichtungen, Verkaufstresen und Kühlzellen.

Wie hoch ist die Förderung?

Ist der Antrag genehmigt, gibt es die Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als EUR 10.000 betragen müssen.
Existenzgründer können eine Förderung von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Die Anträge können das ganze Jahr beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gestellt werden.

Haben Sie vorab Fragen zu der Förderung? Sprechen Sie uns gerne an!

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