Die Vorgaben für die Tourismusbranche werden ab dem 18. Mai gelockert. Aktuell hat die Landesregierung entlang des „MV-Plans Tourismus“ beschlossen, dass Übernachtungen für Urlauber aus Mecklenburg-Vorpommern ab dem 18. Mai wieder möglich sind. Die Gastronomie soll ab dem 9. Mai wieder öffnen dürfen.

Corona in MV: Fünf-Phasen-Plan für Tourismus

 

Der Fahrplan von Landesregierung und Tourismuswirtschaft für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern sieht fünf Phasen vor:

1. Schritt: Rückkehr auswärtiger Besitzer von Ferienwohnungen und von einheimischen Dauercampern ab dem 1. Mai

2. Schritt: vorsichtige Wiedereröffnung der Gastronomie ab dem 9. Mai

3. Schritt: Übernachtungen für Urlauber aus MV ab dem 18. Mai

4. Schritt: Gäste aus anderen Bundesländern dürfen ab dem 25. Mai wieder in MV übernachten

5. Schritt: Tagestourismus und internationaler Tourismus werden wieder zugelassen

 

Über den Zeitplan und eine Aktualisierung der Corona-Regelungen ist heute beschlossen worden. Die Handlungshilfen für Hygienekonzepte zwischen den Tourismusverbänden, der DEHOGA und der Landesregierung finden Sie weiter unten.

Die gesetzlichen Regelungen für die Einreise finden Sie unter folgendem Link:

 

Öffnung der Gastronomie 

 

Das Kabinett beschloss heute die Öffnung der Gastronomie. Der Innen- und Außenbereich von Gaststätten soll ab dem 9. Mai geöffnet werden dürfen. Voraussetzung dafür wäre auch die Einhaltung der Abstandsregeln und der Hygienemaßnahmen in den gastronomischen Einrichtungen. So sollen pro Tisch maximal 6 Gäste bedient werden dürfen. Zwischen den Tischen soll ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Außerdem sollen Tische nur nach Terminvergabe vergeben werden.

 

 

 

Auch Zeitplan für Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege und der Gesundheitsberufe

Die Landesregierung bestätigte auch, dass ab dem 7. Mai Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios, Fußpflege, Physiotherapeuten und Logopäden und ähnliche Unternehmen ihren Betrieb fortsetzen dürfen. Gleiches gilt für Betriebe des Heilmittelbereiches. Die Hygieneregeln sind vor allem bei Kundenkontakt entsprechend einzuhalten. Nähere Informationen unter:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell/?id=159890&processor=processor.sa.pressemitteilung

 

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