Mit einer Verfügung regelt der Landkreis Veranstaltungen

Auf Basis der neuen Regelungen der Landesregierung hat der Landkreis Nordwestmecklenburg eine Allgemeinverfügung für Veranstaltungen erlassen.

Damit nicht jede Veranstaltung einzeln genehmigt werden muss, werden in der Verfügung bestimmte Voraussetzungen definiert, unter denen Veranstaltungen stattfinden dürfen.
Außerdem finden Sie hier ein Formular zur Anmeldung von Veranstaltungen. Dies muss spätestens 48 Stunden vor Beginn erfolgen. Senden Sie das Formular bitte an ordnungsamt@nordwestmecklenburg.de

 

Allerdings sorgen folgende Regelungen im §8 der letzten Version der Corona-LVO-Änderungsverordnung zum Thema Veranstaltungen und Versammlungen immer wieder für Verwirrung:

„Das Verbot in Absatz 1 Satz 1 gilt ab 18. Mai 2020 nicht für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, an denen maximal 75 Personen teilnehmen sowie für Veranstaltungen unter freiem Himmel, an denen maximal 150 Personen teilnehmen. Das Angebot von Speisen und Getränken ist untersagt.“

Hier bezieht sich die Definition Veranstaltung und Versammlungen auf Vereine, Verbände, Parteien und andere Körperschaften und nicht auf private Feiern.

 

Neue Regelung für Familienfeiern

Zu Familienfeiern wurde daher extra eine neue Regelung gefunden. Bis zu 30 Gäste sind ab dem 25. Mai erlaubt und das ohne Auflagen wie dem Mindestabstand. Es wird jedoch empfohlen, mindestens 1,5 Meter Schutzabstand zwischen den Teilnehmer*innen einzuhalten. Vorerst ist diese Maßnahme befristet bis zum 31.08.2020. Allerdings soll im Juni noch einmal verhandelt werden, ob evt. sogar mehr Personen teilnehmen dürfen. Die Gaststätten dürfen in Zukunft bis 23 Uhr öffnen, die vorherige Regelung bis 21 Uhr ist damit abgeschafft.

 

Antragsformular_Veranstaltungen

Allgemeinverfuegung_LandkreisNWM_Veranstaltungen

VORLAGE_Nachweisblatt-Tisch-Belegung

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