Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen des sogenannten „Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern“ – ein Sonderkonjunkturpaket aufgelegt. Das Bündnis besteht aus Sozialpartnern, der Landesregierung, der Bundesagentur für Arbeit und den Kammern des Landes. Inhalte des Paketes sind:

  • Die Überbrückungshilfen des Bundes werden durch ein Konjunkturprogramm des Landes im Volumen von 120 Millionen Euro ergänzt. Die Überbrückungshilfen werden voraussichtlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Monate Juni bis August 2020 ausgezahlt. Derzeit laufen noch die Abstimmungen zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Bund.
  • Kurzarbeiter*innen erhalten eine „Neustart-Prämie“ in Höhe von 300-700 Euro. Für den zweiten und dritten Monat der Kurzarbeit solle es jeweils 200, für die drei Folgemonate je 100 Euro geben. Die Auszahlung des Geldes soll über die Firmen erfolgen. Die Prämie wird aber vom Land zu 100 Prozent finanziert. Die Prämie soll im 1. Monat nach Arbeitsaufnahme ausgezahlt werden und soll steuerfrei beim Arbeitnehmer ankommen. Die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ist mit der Antragsbearbeitung betreut.
  • Es werden neue „Mikrodarlehen“ ausgegeben. Damit können kleine Unternehmen mit bis zu 20.000 Euro unbürokratisch unterstützt werden. Die Darlehen sollen von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung ausgegeben werden.
  • Die GRW-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) zur Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft werden mit 50 Mio. Euro vom Land kofinanziert und mit Veränderungen der Richtlinien soll der Zugang für Unternehmen erleichtert werden. Dieses Förderinstrument wird weiterhin vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) betreut.
  • Es wird ein Modernisierungsprogramm für Beherbungsbetriebe aufgelegt, um für anstehende Investitionen Mittel zur Unterstützung einsetzen zu können.
  • Firmen, für die die bisher gewährten Überbrückungshilfen nicht ausreichten, können aus einem Härtefallfonds unterstützt werden, der 22 Millionen Euro umfasst.

 

 

Bundesregierung verabschiedet 500 Millionen Euro-Programm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen

Grafik Zuschüsse Ausbildung Coronavirus

Um die Folgen der Corona-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hat die Bundesregierung am 24. Juni 2020 Hilfen im Umfang von 500 Millionen Euro beschlossen. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sieht Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen.

Folgendes ist geplant:

  • Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Konkret sollen sie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro erhalten.
  • Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, soll eine Prämie von 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden.
  • Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
  • Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
  • Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021. 

Näheres unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ausbildungsplaetze-sichern-1763542

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