Änderungsverordnung

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat am 15.06.2020 weitere Corona-Lockerungen verkündet.

Hier sind die wichtigsten Änderungen noch einmal zusammengefasst:

Gastronomie:

  • An einem Tisch dürfen sich nicht mehr als zehn Gäste aufhalten.
  • Gäste müssen, wenn sie die Tische verlassen, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • In Räumen muss die Funktionsfähigkeit vorhandener Be- und Entlüftungsanlagen sichergestellt sein.
  • Es ist zu gewährleisten, dass nur in der Zeit zwischen 6.00 bis 24.00 Uhr Gäste bewirtet werden.
  • Bei Zusammenkünften aus familiärem Anlass können diese als geschlossene Gesellschaft mit bis zu 75 Personen in separaten Räumlichkeiten zusammenkommen.

Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und Sportstätten:

Gemeinschaftseinrichtungen, Schwimmbecken, Duschen, Saunen, Solarien und sonstige Wellnessbereiche dürfen geöffnet werden. Es gelten jedoch gesteigerte Hygieneanforderungen. Diese sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern einsehbar.

Tourismusbranche:

Touristen aus dem EU-Ausland dürfen in Mecklenburg Vorpommern wieder einreisen, wenn Sie eine Übernachtung gebucht haben. Kommen sie aus Risikogebieten, besteht weiterhin die Möglichkeit der Einreise, wenn 48 Stunden vorher ein Corona-Test durchgeführt wird und dieser negativ ausfällt. Tagestouristen wird weiterhin die Einreise verwehrt. Es werden dazu vereinzelt Stichproben von der Polizei durchgeführt.

Freizeitparks, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen

Freizeitparks können unter gesteigerten Hygieneauflagen wieder öffnen. Das gleiche gilt für Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen. Dies gilt, wenn einHygiene- und Sicherheitskonzept erstellt und dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt wurde.

 

Weitere Lockerungen möglicherweise am Mittwoch

Bereits am Mittwoch werden die Ministerpräsident*innen mit Bundeskanzlerin Merkel über weitere Lockerungen beraten. Wir werden Sie dazu auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen zu den Regelungen finden Sie auf dem Regierungsportal der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.

 

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