Im Zuge der digitalen Transformation ändern sich Arbeitsalltag und Anforderungen in vielen Branchen. Angesichts dieses Strukturwandels ergeben sich neue Chancen – aber auch Herausforderungen. Um fachliche Ressourcen der Mitarbeiter*innen zu stärken und zu erweitern, sollten diese ausgebaut werden.
Das Qualifizierungschancengesetz soll speziell Beschäftigten zugute kommen und sie dabei unterstützen, in der Arbeitswelt 4.0 langfristig fachlich fit zu bleiben und so letztlich die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken.
Die Förderung ist unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Arbeitnehmer*innen, Kleinstunternehmen profitieren am meisten.

Das Qualifizierungschancengesetz bietet eine Weiterbildungsberatung und eine finanzielle Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung. Arbeitgeber*innen werden während der Qualifizierung sowohl bei den Lohnkosten als auch bei den Weiterbildungskosten unterstützt.

Entscheidend ist, dass die Weiterbildung von einem zugelassenen Träger durchgeführt wird, mindestens 160 Stunden beträgt und Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die das Unternehmen und die Beschäftigten langfristig weiterentwickeln.

Unterstützt werden Arbeitgeber durch Zuschüsse zu den Weiterbildungs- und Lohnkosten während der Weiterbildungsphase, die Förderung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.


Welche Zuschüsse gibt es?

Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen

  • Bis zu 100% der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 75% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter*innen

  • Bis zu 50% der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 50% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen

  • Bis zu 25% der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 75% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Für große Unternehmen mir mehr als 2500 Mitarbeitern

  • Bis zu 15 % der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 25% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Bei kleinen und mittlere Unternehmen werden bis zu 100% der Weiterbildungskosten erstattet, wenn der Mitarbeiter mindestens 45 Jahre oder schwerbehindert ist. Zusätzlich werden bis zu 100% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung für Mitarbeiter ohne Schulabschluss oder mit einer Schwerbehinderung übernommen.

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