Viele Unternehmen leiden unter den drastisch gestiegenen Preisen für Materialien und Rohstoffe und den Störungen von Lieferketten.

Aus diesem Grund gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern ab sofort Darlehen zur Abmilderung dieser besonderen Belastungen für Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Zuwendungsempfänger sind kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die den gestiegenen Rohstoff- und Materialaufwand mit überdurchschnittlich hohem Preisanstieg nicht preis- und erlöswirksam weitergeben können. Für Soloselbstständige und Freiberufler gilt eine Vollerwerbstätigkeit.

Die Höhe des Darlehens darf max. 50% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre entsprechen. Bei Unternehmen die zwischen 2019 und 2022 gegründet haben, gilt die Dauer der Geschäftstätigkeit.

Der Rahmen der Förderung beläuft zwischen 10.000,- € und 100.000,- € für eine maximale Laufzeit von 60 Monaten und 5 % pro Jahr.

Die Anträge können ab sofort auf der Website des Landesförderinstituts abgerufen und formgebunden bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers mit Sitz in Schwerin eingereicht werden.

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