Der Bund hat im Dezember zur Entlastung der Bürger/innen und der Wirtschaft ein Entlastungspaket auf dem Weg gebracht, welches auch Strom- und Gaspreisbremsen vorsieht. Diese fangen in diesem Jahr an zu greifen. Allerdings ist es in Einzelfällen nicht ausgeschlossen, dass kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) trotz dieser Energiepreisbremsen zusätzliche Hilfe brauchen.

Der Bund hat deswegen entschieden für Unternehmen, die im Einzelfall von solchen Belastungen betroffen sind, 1 Mrd. EUR aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen.
Auf das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern entfallen davon ca. 20. Mio. EUR.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden Unternehmen, die zu den KMU gehören. Die Berechnung hierfür sieht wie folgt aus:

Beschäftigte bis 20 h = Faktor 0,5
Beschäftigte bis 30 h = Faktor 0,75
Beschäftigte über 30 h = Faktor 1
Beschäftigte auf 450 EUR-Basis = Faktor 0,3

Der Stichtag für die Ermittlung des Beschäftigungsumfanges ist der 31.12.2022.

Was wird gefördert?

Die Ausgabensteigerung im Jahr 2022 für Energie wird anteilig ausgeglichen. Zu den Ausgaben für Energie sind hierbei die Kosten für Strom, Gas, Heizöl, Pellets und Kohle anzuzeigen. Treibstoffe und Fernwärme sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?

Unterschieden wird in drei Fallgruppen. In Fallgruppe 1 (Strom) und Fallgruppe 2 (Gas) wird ein fester Betrag in Form einer nicht rückzahlbaren Billigkeitsleistung gewährt. Diese kann bis zu 100 Prozent der monatlichen Abschlagszahlung betragen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Arbeitspreis im Durchschnitt von Juni bis November 2022 verdreifacht hat und der Abschlag mindestens 1.000, – EUR beträgt.

Antragssteller in Fallgruppe 3 (nicht leitungsgebundene Energieversorgung) wird ein Betrag von bis zu 80 Prozent gewährt, wenn die Ausgaben im Vergleich zu 2021 mehr als verdreifacht wurden und mindestens 1.250, – EUR betragen. Zudem muss der Antragssteller nachweisen, dass die Energiekosten für 2021 mindestens 6 Prozent vom Umsatz ausmachen. Dabei zählen keine Treibstoffe für Fahrzeuge.

Der Höchstbetrag ist auf 200.000, – EUR begrenzt.

Wie ist das Antragsverfahren?

Die schriftlichen Anträge sind formgebunden bis zum 22.02.2023 beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV) einzureichen.
Bei Fragen wählen Sie bitte die Hotline 0385 6363 1361.

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