Programmstart des Förderprogramms Härtefalldarlehen

Im neuen Jahr möchte die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg Ihnen die aktuellsten Förderprogramme kurz und kompakt vorstellen. Heute stellen wir Ihnen das Härtefalldarlehen vor. Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern haben dieses Förderinstrument zum Jahreswechsel auf den Weg gebracht. Es soll zur Abmilderung besonderer Belastungen im Bereich Material und Rohstoffe beitragen. Gewährt wird ein Darlehen.

Wer kann gefördert werden?

Empfänger der Zuwendungen sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Vollzeitmitarbeitende) sowie Soloselbstständige und Freiberufler. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die einen Insolvenzantrag gestellt haben, sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder bei denen Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen. Ebenfalls muss der Antragsteller darlegen, warum er das Sonderförderprogramm der KFW „UBR 2022“ nicht nutzen konnten.

Was kann gefördert werden?

Das Darlehen wird für betriebsnotwendige Ausgaben ausgezahlt. Folgendes ist dabei zu beachten:

Die Fördersumme errechnet sich aus dem durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Jahre. Dabei ist die maximale Fördersumme 50 Prozent dieser Durchschnittssumme. Sollte ein Unternehmen jünger als drei Jahre sein, gilt die Zeit der Geschäftstätigkeit. Die errechnete Darlehenssumme muss mindestens 10.000 € betragen und darf 100.000 € nicht übersteigen. Die Laufzeit beträgt maximal 60 Monate und der Zinssatz liegt bei fünf Prozent Jahreszins.

Die Voraussetzung zur Gewährung des Darlehens beinhaltet, dass der Antragssteller einen Materialeinsatz von mindestens 20 Prozent vom Umsatz aufweisen kann und das er durch die gestiegenen Preise, im Bereich Material und Rohstoffe, einen erheblichen Rückgang der Gewinnmarge zu verzeichnen hat. Dies wird am Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte gemessen. Sie erhalten eine Checkliste von uns, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, wenn Sie für dieses Förderinstrument einen Antrag stellen wollen.

Wer berät zum Härtefalldarlehen?

Für Rückfragen zu diesem Förderprogramm steht Ihnen die Antrag-Annehmende Stelle, die Bewilligungsstelle und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg zu Verfügung.

Sie erreichen unseren Fördermittelberater Daniel Berges von Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und am Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter 03881 49 799 87 oder
unter d.berges@wfg-nwm.de sowie nach Terminvereinbarung.

 

Die Antrag-Annehmende Stelle ist die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werderstraße 74b
19055 Schwerin
T: 0385 5924113

 

Die Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut M-V
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Mona Antemann oder Mike Straßburg
T 0385 6363-8303 / 0385 6363811

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