Für das Projekt „Unterstützungs-Hotline der Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg – Beratung von Unternehmen und (Solo-)Selbständigen zur Anpassung an den Wandel sowie zur Bewältigung aktueller Herausforderungen“ sucht die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH am Standort Grevesmühlen zum 1. März 2023 eine/n Berater*in (m/w/d) für Firmenkunden (Bestandspflege/Fördermittelberatung)

Ihre Herausforderungen bei uns:

  • (Telefon-)Beratung von Gewerbetreibenden, Unternehmer*innen und Selbstständigen in den Bereichen Förderprogramme und deren Beantragung
  • Recherche von Förderprogrammen und Ansprechpartner*innen
  • Erarbeitung von Beratungs- und Informationsunterlagen
  • Kontaktpflege mit Projektpartnern und Organisation der Beratungsprozesse
  • Textliche Zuarbeit für die Homepage sowie für die Social-Media-Kanäle und Pressemitteilungen
  • Eventmanagement (Workshop-Organisation)
  • Zuarbeit bei der Organisation der Gremienarbeit mit Projektpartnern und Dienstleistern
  • Auswertung und Kommunikation der Beratungsergebnisse sowie
  • Erstellung von Werbemedien für PR-Arbeit und Social-Media-Maßnahmen.

Das sollten Sie mitbringen:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Finanzierungsberatung und/oder Kundenbetreuung (Bankkaufmann/-frau; Bankbetriebswirt*in, Steuerfachangestellte(r), Industriekaufmann/-frau, Kaufmann-/frau im Groß- und Außenhandel etc.) sowie mehrjährige Berufserfahrung in der Beratung von Unternehmer*innen und Selbstständigen
  • Mehrjährige Erfahrung in der Beratung speziell Fördermittelberatung/Finanzierung und/oder Erfahrung in der Wirtschaftsförderung
  • Ein sicheres Auftreten, Kommunikationsstärke, Empathie und Belastbarkeit
  • Eigenverantwortliche und zielstrebige Arbeitsweise
  • Hohe Selbstorganisationsfähigkeit
  • Sehr gute Kenntnisse über den Kreis Nordwestmecklenburg und deren Wirtschaftsakteure sowie gewerbliche Förderinstrumente des Landes und des Bundes
  • Gute Englischkenntnisse
  • Gute EDV-Kenntnisse (Word/Excel/Power-Point/WordPress/Canva/Bitrix)
  • Reisebereitschaft und Führerschein der Klasse B

Wenn Sie sich für die Region Nordwestmecklenburg engagieren wollen, dann bewerben Sie sich bei uns!

Wir bieten ein gutes, familiäres und modernes Arbeitsumfeld, flexible Arbeitszeitgestaltung mit anteiligem Home-Office, flache Hierarchien, Weiterbildungsmöglichkeiten sowie ein attraktives Gehalt nach den Vorgaben des TVöD und eine leistungsorientierte Zusatzvergütung sowie 30 Urlaubstage zuzüglich Sonderurlaub.

  • Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen.
  • Sie ist auf 18 Monate befristet mit der Möglichkeit der Entfristung.
  • Die Position wird in Anlehnung an die Vorgaben des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) mit der Entgeltgruppe 10 vergütet.
  • Ein Führerschein der Klasse B ist eine Voraussetzung.

Bei gleicher Eignung für die Besetzung dieser Stelle werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt.

Senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte ausschließlich elektronisch unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und dem frühestmöglichen Eintrittstermin bis zum 28. Februar 2023 an:

WFG NWM mbH
Herrn Geschäftsführer Martin Kopp

E-Mail: m.kopp@wfg-nwm.de

Web: www.wfg-nwm.

 

Liebe Unternehmerinnen, Liebe Unternehmer,

wir möchten an unsere Veranstaltungsreihe in Kooperation mit dem Innovation Port Wismar erinnern.
Start ist der 21.02.2023 mit einem Workshop zur IT-Sicherheit.

Wann und wo: 21. Februar 2023, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Stadtwerke Grevesmühlen, Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen

Anmeldeschluss: Freitag, 17. Februar 2023

Maximale Teilnehmerzahl: 40 Teilnehmer*innen.

Unter dem Thema „ Wie schützen Sie Ihr Unternehmen vor digitalen Angriffen?“ werden Experten der wunderow IT GmbH (Redner: Bastian Wunderow – Geschäftsführer), der Lenovo (Deutschland) GmbH und der Securepoint GmbH zur IT-Sicherheit referieren. Die Lenovo GmbH und die Securepoint GmbH werden entsprechende IT-Experten als Redner vor Ort haben.

Thematisch werden sich die Experten den „Ball gegenseitig zuspielen“, sodass es hier keine klare Agenda gibt. Hierbei sollen auf Zwischenfragen der Teilnehmenden eingegangen werden. Allerdings wird es Informationen zu den Themen Hardware und Software geben und wie man diese vor digitalen Angriffen schützen kann. Anhand eines „Modell-Trojanas“ wird den Teilnehmenden demonstriert, was dieser in einem System anrichten kann.

Im Anschluss wird es Möglichkeiten geben, individuelle Fragen zu stellen.

Sie möchten kostenlos bei diesem Event dabei sein? Dann melden Sie sich bei s.domscheit@innovation-port.com oder bei d.berges@wfg-nwm.de an.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Agenda:

15:00 Begrüßung Frau Heydenbluth-Peters, Standortleiterin Innovation Port Wismar

15:05 Begrüßung Herrn Prahler, Bürgermeister Grevesmühlen

15:15 Begrüßung Herr Wilms, Geschäftsführer Stadtwerke Grevesmühlen und Aufsichtsratsvorsitzender der Wirtschaftsförderungsgesellschaft NWM

15:20 Vorstellung der Digitallotsen ländlicher Raum Frau Domscheit, Herr Sperlich

15:30 Workshop: IT-Sicherheit

17:00 Zeit für individuelle Fragen

Zur Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen“ nutzen.

Die seit dem 1. Januar geltende Förderrichtlinie ermöglicht jedem förderberechtigtem Unternehmen maximal fünf Beratungen bis zum 31. Dezember 2026 in Anspruch zu nehmen.

Dabei können UnternehmerInnen von qualifizierten BeraterInnen Unterstützung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragestellungen in der Unternehmensführung finden.

Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss reduziert. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, wobei der Maximalbetrag bei 2.800 Euro liegt.

Die Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert sein.

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der geplanten Beratung online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Haben Sie Fragen zu diesem Förderprogramm? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg steht Ihnen zur Verfügung.

Sie erreichen unseren Fördermittelberater Daniel Berges von
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
unter 03881 49 799 87 oder unter d.berges@wfg-nwm.de sowie nach Terminvereinbarung.

Programmstart des Förderprogramms Härtefalldarlehen

Im neuen Jahr möchte die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg Ihnen die aktuellsten Förderprogramme kurz und kompakt vorstellen. Heute stellen wir Ihnen das Härtefalldarlehen vor. Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern haben dieses Förderinstrument zum Jahreswechsel auf den Weg gebracht. Es soll zur Abmilderung besonderer Belastungen im Bereich Material und Rohstoffe beitragen. Gewährt wird ein Darlehen.

Wer kann gefördert werden?

Empfänger der Zuwendungen sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Vollzeitmitarbeitende) sowie Soloselbstständige und Freiberufler. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die einen Insolvenzantrag gestellt haben, sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder bei denen Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen. Ebenfalls muss der Antragsteller darlegen, warum er das Sonderförderprogramm der KFW „UBR 2022“ nicht nutzen konnten.

Was kann gefördert werden?

Das Darlehen wird für betriebsnotwendige Ausgaben ausgezahlt. Folgendes ist dabei zu beachten:

Die Fördersumme errechnet sich aus dem durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Jahre. Dabei ist die maximale Fördersumme 50 Prozent dieser Durchschnittssumme. Sollte ein Unternehmen jünger als drei Jahre sein, gilt die Zeit der Geschäftstätigkeit. Die errechnete Darlehenssumme muss mindestens 10.000 € betragen und darf 100.000 € nicht übersteigen. Die Laufzeit beträgt maximal 60 Monate und der Zinssatz liegt bei fünf Prozent Jahreszins.

Die Voraussetzung zur Gewährung des Darlehens beinhaltet, dass der Antragssteller einen Materialeinsatz von mindestens 20 Prozent vom Umsatz aufweisen kann und das er durch die gestiegenen Preise, im Bereich Material und Rohstoffe, einen erheblichen Rückgang der Gewinnmarge zu verzeichnen hat. Dies wird am Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte gemessen. Sie erhalten eine Checkliste von uns, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, wenn Sie für dieses Förderinstrument einen Antrag stellen wollen.

Wer berät zum Härtefalldarlehen?

Für Rückfragen zu diesem Förderprogramm steht Ihnen die Antrag-Annehmende Stelle, die Bewilligungsstelle und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg zu Verfügung.

Sie erreichen unseren Fördermittelberater Daniel Berges von Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und am Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter 03881 49 799 87 oder
unter d.berges@wfg-nwm.de sowie nach Terminvereinbarung.

 

Die Antrag-Annehmende Stelle ist die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werderstraße 74b
19055 Schwerin
T: 0385 5924113

 

Die Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut M-V
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Mona Antemann oder Mike Straßburg
T 0385 6363-8303 / 0385 6363811

Drei Jahrzehnte an der Seite der Unternehmen – die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg feiert Geburtstag

Sie ist aus dem Wirtschaftsleben des Kreises gar nicht mehr wegzudenken: Heute, am 30. November 2022 feiert die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH (WFG NWM) ihr 30-jähriges Bestehen.
Gegründet in Grevesmühlen, wo bis heute ihr Stammsitz ist, wurden unter ihrer Leitung zum Beispiel die Gewerbegebiete in Herrnburg, Schönberg, Carlow und Upahl erschlossen und anschließend verkauft. Tausende Arbeitsplätze entstanden so in den vergangenen Jahrzehnten und in den letzten Jahren kamen immer mehr neue Aufgaben für die WFG hinzu.

Zum Jubiläum fanden bereits mehrere Aktionen statt. Es wurde unter anderem ein Kurzfilm gedreht, der am 1. Dezember im Rahmen eines Pressegesprächs präsentiert wird. Die Jubiläumsveranstaltung folgt im Frühjahr 2023 im Rahmen eines Unternehmerempfanges.

Hier einige Stimmen zu der kreiseigenen Gesellschaft und ihrem Wirken in den vergangenen dreißig Jahren:

„Ich hatte bereits 1992 Berührung mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Da war ich noch der Landrat des Kreises Wismar. Wir machten dort ebenfalls Wirtschaftsförderung. Aber nicht auf Basis einer Gesellschaft, sondern aus der Verwaltung heraus. In dem Zusammenhang hatte ich Kontakt mit dem damals noch eigenständigen Kreis Grevesmühlen hinsichtlich der Wirtschaftsförderung. Das betraf besonders das Gewerbegebiet Upahl und dann das Gewerbegebiet Schönberg – das waren so die ersten Hauptschwerpunkte. Schon damals stand die Wirtschaftsförderung im Prinzip für die Ansiedlung der Betriebe, wie etwa Hansano in Upahl. Zur gleichen Zeit hatten wir im ehemaligen Kreis Wismar, der ja dann im Kreis Nordwestmecklenburg aufgegangen ist mit der dortigen Wirtschaftsförderung in den ersten drei, vier Jahren das Gewerbegebiet Gägelow, das damals größte Gewerbegebiet in Mecklenburg-Vorpommern, entwickelt. Dort haben wir unheimlich viele Betriebe angesiedelt, die sonst woanders hingegangen wären“, erinnert sich Dr. Udo Drefahl, der von 1990 bis 1994 Landrat des Kreises Wismar und nach der ersten Kreisgebietsreform von 1994 bis 2001 Landrat im Landkreis Nordwestmecklenburg war. „Das Geschäft ist insgesamt schwieriger geworden, muss man sagen. Es ist heute schwieriger, Betriebe anzusiedeln, als noch vor einigen Jahren. Ein großer Teil der Arbeit besteht heute sicherlich auch darin, die vorhandenen Betriebe zu pflegen, damit sie bleiben und sich gut entwickeln – was meiner Kenntnis nach gut gelingt“, so der ehemalige Landrat.

Der derzeitige Landrat des Kreises Nordwestmecklenburg, Tino Schomann hatte vor seiner Wahl schon als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Blowatz und ab 2019 als Mitglied des Kreistages Kontakt zur Wirtschaftsförderungsgesellschaft. „Da waren schon die ersten Schnittpunkte. Also der Name ist Programm: Wirtschaft fördern im Landkreis – und das macht sie in meinen Augen auch sehr erfolgreich. Sie steht für die Ansiedlung von Firmen, von Industrie, von Gewerbe, soll Bestandsunternehmen unterstützen, fördern, ihnen Wege aufzeigen, wie sie sich hier entwickeln können und soll auch dafür sorgen, dass die Kommunen, die ja letztendlich die Wirtschaftsförderungsgesellschaft bezahlen über die Kreisumlage, ebenfalls unterstützen. Ich bin stolz darauf, dass die WFG Unternehmen durch die Corona-Pandemie begleitet und über die mittlerweile zwei Jahre unter anderem mit einer Hotline beraten hat. Dabei stand sie ihnen unterstützend zur Seite in den schwierigen Zeiten, wo keiner wusste, wie es weiter geht.“
Für die Zukunft des kreiseigenen Unternehmens hat Landrat Schomann konkrete Pläne: „Mein Ziel war schon im Wahlkampf, dass man die Wirtschaftsförderungsgesellschaft stärken muss. Aber man muss sie auch umbauen, um zukunftsfähig zu sein. Ich möchte meinen Fokus mehr darauf richten, dass wir die Kommunen im Landkreis unterstützen, mehr Kommunalberatung machen, auch für die kleinen Kommunen, nicht nur die Großen, die Großgewerbestandorte entwickeln wollen. Das ist mein Ziel, Kommunalberatung und dass wir weiterhin Hilfestellung geben, dass die Bestandsunternehmen mit der Arbeit des zur WFG gehörenden Welcome Service Center weiterhin Fachkräfte gewinnen“

Chef des WFG-Aufsichtsrats ist Heiner Wilms, Geschäftsführer der Stadtwerke Grevesmühlen: „Ich begleite die Wirtschaftsförderungsgesellschaft seit ihrer Gründung 1992, damals noch in meiner Funktion als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses. Ich habe seinerzeit begonnen, als junger Abgeordneter des Kreistages Grevesmühlen, die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landkreises voranzubringen. Und dazu hat sich die Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft als hervorragendes Instrument angeboten. Und das ist der Bereich, in dem ich mich gern gesehen habe und auch weiterentwickelt habe und möchte dieses auch weiterhin voranbringen.
Bis zum heutigen Tage habe ich immer zu WFG gestanden und hoffe, dass sie sich auch weiterhin so erfolgreich etabliert. Wir sind stolz, dass wir es geschafft haben, dass diese Gesellschaft immer mehr Akzeptanz im Landkreis gefunden hat. Die WFG ist eine kompetente Beratungsfirma, sowohl für Firmen in unserer Region, aber auch für Kommunen, für Städte und Gemeinden, die Ansiedlungen in ihrem Gebiet vornehmen wollen. Ich denke, dass sie auch in 30 Jahren noch existieren wird, denn unser Landkreis ist der stärkste Industriestandort in Mecklenburg-Vorpommern und diese Position möchten wir nicht nur halten, sondern auch ausbauen. Und dazu wird diese Wirtschaftsförderungsgesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten.“

Seit inzwischen fünf Jahren leitet Martin Kopp als Geschäftsführer die WFG. Der gebürtige Niedersachse kam seinerzeit aus Schleswig-Holstein nach Nordwestmecklenburg und ist begeistert – sowohl von der Landschaft, als auch von den Bewohnern. „Es macht sehr viel Spaß, hier zu arbeiten. Die Menschen hier sind bodenständig und pragmatisch: Die Netzwerke sind klein, überschaubar und dadurch haben wir eine sehr, sehr gute Agilität. Also wir können sehr schnell Sachen umsetzen.“ Der studierte Umweltwissenschaftler hat konkrete Vorstellungen: „Mein Wunsch ist, dass wir unsere Gewerbegebiete klimaneutral machen, dass wir Unternehmen ansiedeln, die auch wissensbasierte Berufe anbieten, dass wir uns also wirklich zukunftsfähig aufstellen. Und dass das gute Jobs sind, dass auch viele Menschen, die weggezogen sind sagen, ich habe eine Perspektive, auch wieder nach Hause zu kommen.“

Ein Beispiel solcher Unternehmen ist Novocarbo mit Hauptsitz in Hamburg, das mit Hilfe der WFG angesiedelt wurde. Für den Leiter der Produktentwicklung, Benjamin Reincke bieten sich in Nordwestmecklenburg beste Voraussetzungen für die Firma. „Das Ziel von Novocarbo ist die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre. Das geschieht, indem wir Pflanzenkohle herstellen. Wir nehmen Biomassen, die ja den Kohlenstoff als CO2 aus der Luft entnommen und in sich aufgebaut haben und wechseln das von diesem Pflanzen-Kohlenstoff in festen Kohlenstoff. Also wir verbrennen ohne Sauerstoff. Wir verhindern damit, dass der wieder als Kohlendioxid in die Atmosphäre kommt.“ Da bei diesem Prozess sehr viel Energie in Form von Wärme freigesetzt wird suchte das Unternehmen einen Standort für ein Werk, an dem es diese Wärme abgeben kann. „Und da die Fernwärme in den Neuen Bundesländern sehr gefördert wird, war das für uns sehr interessant, in so ein Fernwärmenetz einspeisen zu können. Dass die Wahl dann auf Grevesmühlen gefallen ist, war der Tatsache geschuldet, weil wir gesehen haben, dass es hier verschiedene Möglichkeiten gibt, grüne Wärme an den Mann bzw. die Frau zu bringen, hier ist ein großer Bedarf dafür. Das hat uns die Wirtschaftsförderungsgesellschaft sofort aufgezeigt und da waren wir relativ schnell Feuer und Flamme, dass wir hierher kommen.“ Reincke schätzt die Professionalität, die Direktheit und die sehr gute Erreichbarkeit der WFG. „Aber in erster Linie sehe ich sie als Partner, der Brücke baut zu allen industriellen oder wirtschaftlichen Teilnehmern. Es wäre deutlich schwieriger gewesen, wenn wir ohne die Wirtschaftsförderungsgesellschaft hier in Grevesmühlen versucht hätten, Fuß zu fassen, weil sie die Kontakte haben, weil sie die Teilnehmer kennen und natürlich auch auf beiden Seiten sehen, was ist der Bedarf“.

Peter Täufel

Viele Unternehmen leiden unter den drastisch gestiegenen Preisen für Materialien und Rohstoffe und den Störungen von Lieferketten.

Aus diesem Grund gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern ab sofort Darlehen zur Abmilderung dieser besonderen Belastungen für Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Zuwendungsempfänger sind kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die den gestiegenen Rohstoff- und Materialaufwand mit überdurchschnittlich hohem Preisanstieg nicht preis- und erlöswirksam weitergeben können. Für Soloselbstständige und Freiberufler gilt eine Vollerwerbstätigkeit.

Die Höhe des Darlehens darf max. 50% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre entsprechen. Bei Unternehmen die zwischen 2019 und 2022 gegründet haben, gilt die Dauer der Geschäftstätigkeit.

Der Rahmen der Förderung beläuft zwischen 10.000,- € und 100.000,- € für eine maximale Laufzeit von 60 Monaten und 5 % pro Jahr.

Die Anträge können ab sofort auf der Website des Landesförderinstituts abgerufen und formgebunden bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers mit Sitz in Schwerin eingereicht werden.

Ab sofort gewährt das Ministerium für Klima­schutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung für die Anschaffung und Installation von steckerfertige Photo­voltaik­anlagen.

Für den Erwerb von Mini-Balkon­kraft­werke oder Balkon-PV-Anlagen kann ein nichtrückzahlbarer Betrag in Höhe von max. 500 Euro beantragt werden.

Die Anträge sind schriftlich und mit allen erforderlichen Nachweisen in Kopie nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme einzureichen.

Detaillierte Informationen und die entsprechenden Anträge finden Sie hier.

Mit der Ankündigung eines wirtschaftlichen Abwehrschirms durch die Bundesregierung wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen steigende Energiepreise auf den Weg gebracht.

Ziel der Bundesmaßnahmen ist es, Länder und Kommunen sowie Unternehmen in dieser Krisenzeit zu unterstützen.

Konkrete Maßnahmen auf einen Blick

Unter anderem soll eine Strom- und Gaspreisbremse eingeführt und Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Ausweitung des Energieangebots und der gleichzeitigen Senkung des Verbrauchs sollen die Gaspreise gedämpft werden. Dies wird erreicht, in dem von den Potenzialen der erneuerbaren Energien Gebrauch gemacht und die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 weiterhin betrieben werden.

Zusätzlich soll eine Strompreisbremse eingeführt werden, die Unternehmen als auch private Haushalte vor einer finanziellen Überanstrengung und zur gleichzeitigen Einsparung des Gasverbrauchs anregen soll. Das bedeutet für die Unternehmen konkret, dass ein Basispreis staatlich gedeckelt und nur für den darüber hinausgehenden Verbrauch der volle Marktpreis gezahlt werden muss – auf diese Weise wird zum Energiesparen angeregt.

Unternehmen, die aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geraten sind, sollen zusätzlich Unterstützungsmaßnahmen erhalten, welche über die Kredit für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt werden können.

Diese Maßnahmen werden durch die Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus dem Jahr 2020 erfolgen, der mit zusätzlichen Kreditermächtigungen ausgestattet sein wird. Der Bundestag hat die Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds am 21.10.2022 beschlossen.

Ein zusätzliches Instrument zu Kostenreduzierung für Unternehmen: Die Umsatzsteuer für Gas und Fernwärme soll bis Frühjahr 2024 auf 7% reduziert werden.

Um von der Krisensituation betroffene Unternehmen nicht zusätzliche Belastungen zuzumuten, soll die Wirtschat vor unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasen bewahrt werden.

Sobald genauere Informationen zu den Fördermaßnahmen vorliegen, werden wir Sie informieren.

 

Wenn Sie Fragen zu den Förderprogrammen haben, melden Sie sich unter:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH
August-Bebel-Straße 1
23936 Grevesmühlen

Daniel Berges
Tel: 03881 49 799 87 / 0173 2022 513
Mail: d.berges@wfg-nwm.de

 

Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg (WSC NWM) und sein Träger, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg (WFG NWM), bieten auch im zweiten Halbjahr diesen Jahres lokalen Unternehmen Unterstützung an und starten am 16. August mit einer weiteren Workshop-Reihe zum Thema „Integration von ausländischen Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt“.
Die Auftaktveranstaltung widmet sich dem Thema „Einstellungsvoraussetzungen für ukrainische Fachkräfte und Fördermöglichkeiten“.
Gemeinsam mit den Spezialisten der Koordinationsstelle für Fachkräfteeinwanderung in MV von der Gesellschaft für Dienstleistung – Unternehmensberatung der Wirtschaft mbH und dem Geschäftsführer des Wismarer Jobcenters werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie ukrainische Fachkräfte gewonnen und erfolgreich in Unternehmen integriert werden können.
„Durch vermehrte Anfragen von verschiedensten Arbeitgebern aus unserer Region hielten wir es für sinnvoll, auch in diesem Gebiet kostenlose und qualifizierte Schulungen anzubieten“, so WSC-Leiterin Anne-Juliana Bunkelmann.
Diesmal findet der Workshop im Technologienzentrum am Westhafen der Hansestadt Wismar statt. Von 10:00 – 12:30 Uhr freuen sich die Veranstalter über interessante Beiträge und einen regen Austausch mit den teilnehmenden Unternehmen.

Wenn auch Sie Interesse an dieser Veranstaltung haben, melden Sie sich bei Anne-Juliana Bunkelmann unter a.bunkelmann@nordwestmecklenburg.de oder unter der Telefonnummer 03841-30409843 an.

Anmeldeschluss ist am 10. August.

Unternehmen, die innovative Klimaschutzbeiträge über eine höhere Energieeffizienz, zur Einsparung von Energie und zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energie leisten möchten, können von dem Förderprogramm des Landesförderinstituts profitieren.

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in MV, aber auch Vereine, Verbände, Stiftungen und Anstalten öffentlichen Rechts, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Es werden Maßnahmen unterstützt, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dies können z. B. Folgende sein: Verbesserung der Energieeffizienz, die gesetzliche Standards übertreffen, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, aber auch Untersuchungen zum Energiemanagement in Betrieben.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

 

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV).