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Firmenbesichtigung bei Palmberg für Fachkräfte

Schon mal von PALMBERG gehört? Jetzt anmelden und Karrierechancen entdecken

Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg (WSC) lädt im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Firmenbesuche in Nordwestmecklenburg“ alle interessierten Fachkräfte, Studierenden und Ausbildungssuchenden zu einem exklusiven Unternehmensbesuch bei PALMBERG Büroeinrichtungen + Service GmbH ein.

📅 Termin: 8. Mai 2025, 17:00 bis 19:00 Uhrhttp://www.palmberg.d

📍 Ort: Am Palmberg 9, 23923 Schönberg

Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, regionale Arbeitgeber vorzustellen und Jobsuchenden direkte Einblicke in Karrieremöglichkeiten in Nordwestmecklenburg zu ermöglichen.

 

PALMBERG – Einer der führenden Büromöbelhersteller Europas

PALMBERG gehört zu den bedeutendsten Büromöbelherstellern Europas. Das Unternehmen beschäftigt über 650 Mitarbeitende an zwei Standorten im Landkreis Nordwestmecklenburg und wächst stetig weiter.

Aktuell sind vielfältige Stellenangebote ausgeschrieben – unter anderem in folgenden Bereichen:

Verwaltung:

  • Buchhalter (m/w/d)
  • Anwendungsentwickler (m/w/d) – C#, PHP, SQL
  • Sachbearbeiter (m/w/d) für Sonderanfertigung

Gewerblicher Bereich:

  • Kraftfahrer (m/w/d) im Werksfernverkehr

Ausbildung:

  • Verschiedene Ausbildungsplätze für Berufseinsteiger*innen

Weitere Stellenangebote unter:

👉 www.palmberg.de/stellenangebote

 

Was erwartet die Teilnehmenden?

  • Werksrundgang und Blick hinter die Kulissen
  • Vorstellung verschiedener Arbeitsbereiche
  • Gespräche mit Mitarbeitenden und Einblicke in den Arbeitsalltag
  • Networking in entspannter Atmosphäre mit Snacks und Getränken

 

Jetzt einen Platz anfragen, die Teilnahme ist kostenlos!

📅 Anmeldefrist: bis zum 24. April 2025
📧 E-Mail: s.malchow@nordwestmecklenburg.de
📞 Telefon: 03841 3040 9842

Wartet nicht zu lange, die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Über den Sonderfonds des Bundes werden bis zu 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt, um die Wiederaufnahme und Planbarkeit kultureller Veranstaltungen zu unterstützen.

Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengestellt:

Welche Veranstaltungen werden gefördert?

ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen, künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden, und  es müssen Eintrittskarten verkauft werden.

Wer kann Förderung beantragen?

Veranstalter*innen von Kulturveranstaltungen. Veranstalter*in ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalter*innen in öffentlicher Trägerschaft können nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Zwei Module werden unterschieden:

Kleinere und mittelgroße Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können. Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen Corona-bedingte Absagen.


Welche Programme gibt es?

  1. Wirtschaftlichkeitshilfe

ab 1.7.2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden und ab 1.8.2021 mit bis zu 2000 möglichen Teilnehmenden unter Beachtung Corona-bedingter  Hygienebestimmungen

Höhe der Förderung:

Ausgleich der Verluste bei pandemiebedingter Verringerung der Teilnehmerzahl um mindestens 20%: Es werden die Einnahmen aus den ersten 1000 verkauften Tickets verdoppelt, bei besonders strengen Infektionsschutzauflagen (die die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75% reduzieren) verdreifacht.

Maximale Förderung:

Finanzierungslücke zwischen veranstaltungsbezogenen Kosten (zuzüglich einer Durchführungspauschale von 10% dieser Kosten) und den erzielten Einnahmen.
Die Förderung ist bei  100.000 Euro je Veranstaltung gedeckelt. Für Veranstaltungen, die regulär wiederholt am selben Veranstaltungsort stattfinden, gibt es gesonderte Regelungen bzw. Obergrenzen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Vor der Veranstaltung muss eine Registrierung auf der IT-Plattform (siehe www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de) stattfinden.
Die Registrierung umfasst u. a. den Charakter der Kulturveranstaltung sowie den Nachweis der Corona-bedingten Kapazitätsreduktion, z.B. durch Hygienekonzept oder Eindämmungsverordnung.

Der Antrag selbst wird nach der Veranstaltung über die IT-Plattform gestellt.

Optionale Ausfallabsicherung für kleinere Veranstaltungen:

Sollte wegen Verschärfung der öffentlichen Pandemievorschriften eine für die Wirtschaftshilfe registrierte Veranstaltung nicht stattfinden können, werden Veranstalter*innen anteilig für 80% der nachgewiesenen Corona-bedingten Ausfallkosten entschädigt, wenn sie eine Kostenkalkulation mit Registrierung eingereicht haben.


2. Ausfallabsicherung

ab 1.9.2021 für das Ausfallrisiko für Veranstaltungen mit mehr als 2000 möglichen Teilnehmenden.

Höhe der Förderung:

Bei einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Verschiebung werden maximal 80% der dadurch entstandenen veranstaltungsbedingten Kosten von der Ausfallabsicherung übernommen. Pro Veranstaltung werden maximal 8 Mio. Euro entschädigt. Erzielte Einnahmen werden davon abgezogen.

Welche Kosten sind förderfähig?

zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleisterinnen und Dienstleister etc.
Hierzu gibt es eine Liste beim BMFI.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Veranstaltung muss vor der geplanten Durchführung registriert sein.
Eine Kostenkalkulation, durch einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater*in) geprüft sowie ein Hygienekonzept müssen vorliegen.
Bei pandemiebedingtem Ausfall, Teilausfall oder Verschiebung werden die konkreten Verluste und entstandenen Kosten mit der Bestätigung eines prüfenden Dritten vom Veranstalter nachgewiesen.

 

Konkrete Informationen unter:

www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Service-Hotline 0800 6648430
service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de