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Energetische Stadtsanierung: 90 % Förderung für Kommunen | KfW 432

Bis zu 90 % Zuschuss für klimafreundliche Quartierssanierung

KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)“ neu gestartet

Die KfW hat das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ (Programm 432) neu aufgelegt und deutlich ausgeweitet. Für Städte und Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg eröffnen sich damit attraktive Fördermöglichkeiten, um Quartiere klimafreundlich, energieeffizient und zukunftssicher weiterzuentwickeln.

Ziel: Energetische Quartiersentwicklung mit langfristiger Wirkung

Gefördert werden sowohl

    • integrierte energetische Quartierskonzepte als auch

    • ein begleitendes Sanierungsmanagement, das die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort koordiniert.

Das Sanierungsmanagement unterstützt Kommunen dabei, komplexe Sanierungsprozesse professionell zu steuern, Fördermittel optimal zu nutzen und lokale Akteure aktiv einzubinden.

Hohe Zuschüsse – besonders für finanzschwache Kommunen

Kommunen können Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Finanzschwache Städte und Gemeinden profitieren von erhöhten Fördersätzen, wodurch auch kleinere Kommunen wirkungsvolle Klimaschutzprojekte realisieren können.

Förderumfang und Laufzeit

  • Bundesweite Fördermittel 2025: 75 Millionen Euro

  • Förderzeitraum Sanierungsmanagement: bis zu 5 Jahre

  • Maximaler Zuschuss: bis zu 400.000 Euro

  • Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

So können Kommunen qualifiziertes Fachpersonal einsetzen, um die kommunale Wärmewende aktiv voranzutreiben.

Bewährtes Programm mit großer Wirkung

Bereits rund 1.800 Quartiere bundesweit wurden über das Programm „Energetische Stadtsanierung“ unterstützt. Mit dem Neustart der Förderung soll die energetische Stadtsanierung weiter beschleunigt und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz auf kommunaler Ebene geleistet werden.

Antragstellung und Antragsberechtigung

  • Antragstellung möglich seit: 26. November 2025

  • Antragsberechtigt sind:

    • Städte und Gemeinden

    • Landkreise

    • kommunale Unternehmen

Beratung & Unterstützung in Nordwestmecklenburg

Für Fragen zur Förderung und eine erste unverbindliche Beratung steht interessierten Kommunen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg zur Seite:

👉 www.wfg-nwm.de/kontakt