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🌱 Klimaschutz-Förderung für Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern

Klimaschutz beginnt vor Ort – und genau dabei unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern Kommunen und gemeinnützige Organisationen mit einer gezielten Klimaschutz-Förderung. Gefördert werden Projekte, die zur Reduzierung von Treibhausgasen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien beitragen.

Die Förderung richtet sich an Städte, Gemeinden, Landkreise sowie gemeinnützige Träger, die Klimaschutzprojekte in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen möchten.

🔧 Was wird gefördert?

Unterstützt werden unter anderem:

  • Machbarkeits- und Planungsstudien für Klimaschutz- und Energieprojekte
  • Investive Maßnahmen zur Energieeffizienz
  • Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Demonstrationsprojekte für innovative und zukunftsweisende Energiesysteme

Fördervoraussetzungen im Überblick

  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung des Projekts in Mecklenburg-Vorpommern
  • Mindestprojektkosten: 20.000 Euro

💶 Förderhöhe

  • 25 bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten
  • In bestimmten Fällen Boni bis zu 70 Prozent möglich

Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

📝 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

🤝 Beratung für Kommunen in Nordwestmecklenburg

Sie planen ein Klimaschutzprojekt und möchten prüfen, ob eine Förderung möglich ist?

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg (WFG NWM) unterstützt Kommunen gern bei einer ersten Orientierung und Beratung.

👉 www.wfg-nwm.de/kontakt

Energetische Stadtsanierung: 90 % Förderung für Kommunen | KfW 432

Bis zu 90 % Zuschuss für klimafreundliche Quartierssanierung

KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432)“ neu gestartet

Die KfW hat das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ (Programm 432) neu aufgelegt und deutlich ausgeweitet. Für Städte und Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg eröffnen sich damit attraktive Fördermöglichkeiten, um Quartiere klimafreundlich, energieeffizient und zukunftssicher weiterzuentwickeln.

Ziel: Energetische Quartiersentwicklung mit langfristiger Wirkung

Gefördert werden sowohl

    • integrierte energetische Quartierskonzepte als auch

    • ein begleitendes Sanierungsmanagement, das die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort koordiniert.

Das Sanierungsmanagement unterstützt Kommunen dabei, komplexe Sanierungsprozesse professionell zu steuern, Fördermittel optimal zu nutzen und lokale Akteure aktiv einzubinden.

Hohe Zuschüsse – besonders für finanzschwache Kommunen

Kommunen können Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Finanzschwache Städte und Gemeinden profitieren von erhöhten Fördersätzen, wodurch auch kleinere Kommunen wirkungsvolle Klimaschutzprojekte realisieren können.

Förderumfang und Laufzeit

  • Bundesweite Fördermittel 2025: 75 Millionen Euro

  • Förderzeitraum Sanierungsmanagement: bis zu 5 Jahre

  • Maximaler Zuschuss: bis zu 400.000 Euro

  • Fördergeber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

So können Kommunen qualifiziertes Fachpersonal einsetzen, um die kommunale Wärmewende aktiv voranzutreiben.

Bewährtes Programm mit großer Wirkung

Bereits rund 1.800 Quartiere bundesweit wurden über das Programm „Energetische Stadtsanierung“ unterstützt. Mit dem Neustart der Förderung soll die energetische Stadtsanierung weiter beschleunigt und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz auf kommunaler Ebene geleistet werden.

Antragstellung und Antragsberechtigung

  • Antragstellung möglich seit: 26. November 2025

  • Antragsberechtigt sind:

    • Städte und Gemeinden

    • Landkreise

    • kommunale Unternehmen

Beratung & Unterstützung in Nordwestmecklenburg

Für Fragen zur Förderung und eine erste unverbindliche Beratung steht interessierten Kommunen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg zur Seite:

👉 www.wfg-nwm.de/kontakt