ExistenzgründerInnen in Mecklenburg-Vorpommern können Fördermittel für die Teilnahme an Qualifizierungskursen für Existenzgründer sowie für eine Unternehmensberatung im Vorfeld der Gründung erhalten.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an Qualifizierungskursen mit einem Umfang von 48 Unterrichtsstunden sowie die Beratung und Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Unternehmensberatung

Wie hoch ist die Förderung?

In Form von Bildungsschecks werden Zuschüsse in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:
Eine Teilnahmegebühr von höchstens 490 EUR (netto) je Teilnehmer/in und Qualifizierungskurs (max. Zuschuss in Höhe von 392 EUR).
Ein Tagessatz für Beratung und Begleitung von höchstens 625 EUR (netto) je Tagewerk (max. Zuschuss in Höhe von 500 EUR).

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Handwerkskammer.

Haben Sie Fragen rund um Fördermittel? Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns!

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