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Seit zwei Jahren müssen Unternehmen mit Einschränkungen ihres betrieblichen Alltags leben und diese immer wieder den aktuellen rechtlichen Vorgaben, z. B. durch die Corona-Landesverordnung anpassen.

Um in dieser Zeit eine Hilfestellung für die Unternehmen des Landkreises zu geben, führte die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg über einen Zeitraum von einen Jahr das Projekt „REACT- Folgen der Corona-Pandemie aktiv begegnen“ durch.

Ziel des Projektes war, den Unternehmen als Ansprechpartner rund um das Thema Corona zur Verfügung zu stehen und Informationen über mögliche Wirtschaftshilfen von der EU, Bund und Land und rechtlichen Vorgaben zu informieren.

Mit der dafür eingerichteten Corona-Unternehmenshotline konnten mehr als 400 Anrufe aus allen Branchen und Unternehmenszweigen in 12 Monaten Projektlaufeit beantwortet werden.
Im Rahmen der Bestandspflege wurden insgesamt 22 Beratungen vorgenommen. Thematisch ging es beispielsweise um die Ausbildungsprämie für Unternehmen, aber auch um Existenzgründungen in Zeiten von Corona und steigende Energie- und Materialkosten.

Das Ziel des REACT-Projektes umfasste ebenfalls die Stärkung der Firmenkultur zur Anwerbung und Bindung von Fachkräften. Das Welcome Service Center führte zu diesem Thema insgesamt 4 Personalerworkshops für ansässige Unternehmen durch und gab einen Raum für einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch.

Das Projekt wurde durch den Europäischen Sozialfonds und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern gefördert.

Zahlreiche Branchen erleben schon seit längerem einen Aufschwung, während andere noch immer mit den Einschränkungen bedingt durch die Coronapandemie zu kämpfen haben.

Aus diesem Grund wird die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 unter bestehenden Förderbedingungen verlängert.
Das heißt wie gehabt: Für die Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen antragsberechtigt, deren Umsatz aufgrund der Coronapandemie um mindestens 30 Prozent zurückgegangen ist.

Ebenso wurde die Neustarthilfe Plus für von Umsatzeinbußen betroffene Soloselbstständige verlängert, sodass Berechtigte eine Unterstützung von bis zu 4.500 Euro erhalten können.

Die Antragstellung erfolgt nach wie vor über die bekannte Plattform uerbrueckungshilfe-unternehmen.de, die Bearbeitung und Auszahlung läuft über die Verantwortung der Länder.