Zur Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen“ nutzen.
Die seit dem 1. Januar geltende Förderrichtlinie ermöglicht jedem förderberechtigtem Unternehmen maximal fünf Beratungen bis zum 31. Dezember 2026 in Anspruch zu nehmen.
Dabei können UnternehmerInnen von qualifizierten BeraterInnen Unterstützung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragestellungen in der Unternehmensführung finden.
Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss reduziert. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, wobei der Maximalbetrag bei 2.800 Euro liegt.
Die Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert sein.
Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der geplanten Beratung online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Haben Sie Fragen zu diesem Förderprogramm? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg steht Ihnen zur Verfügung.
Sie erreichen unseren Fördermittelberater Daniel Berges von
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
unter 03881 49 799 87 oder unter d.berges@wfg-nwm.de sowie nach Terminvereinbarung.
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