Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der erleichterten Regelungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Die Erleichterungen gelten bis Juni 2023.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern ist es weiterhin möglich, Kurzarbeitergeld zu erhalten.

Der Grund für die Verlängerung sind die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Preissteigerung sowie die Unterbrechung von Lieferketten. Mit dieser Regelung soll eine sichere Perspektive über den Winter hinaus geschaffen werden.

Das Kurzarbeitergeld kann durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Beschäftigte erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns, Eltern 67 Prozent. Die Sozialbeiträge werden durch den Arbeitgeber bezahlt.

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