Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

  1. Der wirtschaftliche Abwehrschirm in Höhe von 200 Mrd. Euro wurde durch den Bundestag und den Bundesrat bestätigt.
  2. Die Gaspreisbremse wird zum 01.03.2023 eingeführt. Eine Rückwirkung zum 01.02.2023 wird angestrebt, sie gilt bis zum 01.04.2024.
  3. Die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Monat Dezember werden vom Bund übernommen.
  4. Die Strompreisbremse gilt ab dem 01.01.2023.
  5. Härtefälle werden mit weiteren finanziellen Mitteln ausgestattet, darunter fallen z.B. Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen. Auch Mieter*innen und Wohneigentümer*innen, die andere Heizmittel nutzen, fallen unter diese Regelung. Für KMU wird es bis zum 01.12. einen Vorschlag durch die Wirtschaftsminister*innen geben.
  6. Hilfen für Kultureinrichtungen fallen ebenfalls unter den Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
  7. Die Stadtwerke können über die KfW oder andere Förderbanken Liquiditätsbedarfe abrufen.
  8. Das deutschlandweite digitale „Deutschlandticket“ für 49€ kommt zum 01.01.2023.
  9. Um die steigenden Kosten abzufangen, wird das Wohngeld für Haushalte reformiert.
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