Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:
- Der wirtschaftliche Abwehrschirm in Höhe von 200 Mrd. Euro wurde durch den Bundestag und den Bundesrat bestätigt.
- Die Gaspreisbremse wird zum 01.03.2023 eingeführt. Eine Rückwirkung zum 01.02.2023 wird angestrebt, sie gilt bis zum 01.04.2024.
- Die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Monat Dezember werden vom Bund übernommen.
- Die Strompreisbremse gilt ab dem 01.01.2023.
- Härtefälle werden mit weiteren finanziellen Mitteln ausgestattet, darunter fallen z.B. Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen. Auch Mieter*innen und Wohneigentümer*innen, die andere Heizmittel nutzen, fallen unter diese Regelung. Für KMU wird es bis zum 01.12. einen Vorschlag durch die Wirtschaftsminister*innen geben.
- Hilfen für Kultureinrichtungen fallen ebenfalls unter den Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
- Die Stadtwerke können über die KfW oder andere Förderbanken Liquiditätsbedarfe abrufen.
- Das deutschlandweite digitale „Deutschlandticket“ für 49€ kommt zum 01.01.2023.
- Um die steigenden Kosten abzufangen, wird das Wohngeld für Haushalte reformiert.
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