Das Projekt sollten schon längst fertiggestellt sein, doch die Entwicklungen der vergangenen zweieinhalb Jahre machte der Planung einen Strich durch die Rechnung. An den Rehwiesen in Brüsewitz sollen Seniorenwohnungen entstehen, doch die derzeitigen Marktpreise lassen dies aktuell nicht zu.
Fraglich ist, wie das Projekt in der nahen Zukunft realisiert werden kann und wie es mit dem Wohnpark an den Rehwiesen grundsätzlich weiter geht. Diese und weitere Fragen stehen am 2. Februar 2023 um 18 Uhr auf der Tagesordnung der Bürgerveranstaltung.
Dr. Wolfgang Röher (Vorstandsvorsitzender der Villa Vitalia Gruppe) und Wolf Arnold stellen sich den Fragen der Brüsewitzer.

Datum: Donnerstag, 02. Februar 2023
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Landhaus Brüsewitz, Straße der DSF 50 in Brüsewitz

In Krisenjahren stehen Unternehmen einer immensen Herausforderung gegenüber. Arbeitskräfte sind knapp und die Anzahl der Ausfalltage in Mecklenburg-Vorpommern ist im bundesweiten Vergleich am höchsten. Um diese Situation zu meistern, muss die Betriebliche Gesundheit in den Mittelpunkt gerückt und dementsprechend gehandelt werden. Aber wie kann man als Arbeitgeber/in steigende Teilnehmerzahlen an gesundheitlichen Maßnahmen erreichen, Ausfallzeiten reduzieren und außerdem ein positiveres Image ausstrahlen?

Der Workshop zum Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement Typische Mitarbeiter-Einwände gegenüber BGM entkräften und die Teilnahmequoten steigern“ der IHK zu Schwerin in Kooperation mit dem Welcome Service Center und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg bietet Unternehmen eine ideale Möglichkeit, sich mit diesem wichtigen Thema zur Gesundheitsförderung zu befassen. Je mehr Mitarbeiter sich für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (kurz BGM) entscheiden, desto mehr Vorteile ergeben sich auch für den Arbeitgeber. Gesündere Mitarbeiter bedeuten weniger Ausfalltage und eine deutliche Steigerung in der Produktivität. Außerdem verleiht dem Betrieb die Teilnahme am BGM auch ein positives Image.

Unser gemeinsamer Workshop vermittelt praxisorientiertes Wissen darüber, wie Unternehmen ein gesundheitsförderliches Betriebsklima schaffen, welches den Mitarbeitern helfen kann, ein erfülltes, gesundes und produktives Leben zu führen. Hier erhalten Sie praxisnahe Strategien sowie hilfreiche Tipps um die Teilnahmequoten am BGM-Programm zu erhöhen und somit eine gesundheitsförderliche Arbeitsatmosphäre zu schaffen.

Hier nochmal alle Einzelheiten zum IHK-Workshop im Überblick: 

Was?

Thema: Typische Mitarbeiter-Einwände gegenüber BGM entkräften und die Teilnahmequoten steigern

Wer?

Speaker ist Hannes Schröder von outness GbR

Ansprechpartner für weitere Fragen ist Kristin Just (IHK zu Schwerin), Tel.: 0385 5103-206 bzw. Mail: just@schwerin.ihk.de

Wann?         

Mittwoch, 22.02.2023, 10:00 – 12:30 Uhr

Wo?

TGZ Wismar, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar (Parkplätze vor dem Gebäude vorhanden)

Wie?

zur Online-Anmeldung 22.02.2023 (Vermerk: Anmeldung Workshop über Welcome Service Center)

 

Unsere Workshops geben Personalverantwortlichen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Orientierung zur Förderung der betrieblichen Gesundheit und bietet am Ende der Veranstaltung bei einem kleinen Imbiss eine Plattform zum Erfahrungsaustausch.

 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gern unseren Veranstaltungspartner:

Kristin Just
Fachberaterin Handel, Tourismus und Gesundheitswirtschaft
Geschäftsbereich Standortpolitik, International
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
Tel.: +49 385 5103-206
Fax: +49 385 5103-920
just@schwerin.ihk.de
www.ihk.de/schwerin

 

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Welcome Service Center Team

Zur Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen“ nutzen.

Die seit dem 1. Januar geltende Förderrichtlinie ermöglicht jedem förderberechtigtem Unternehmen maximal fünf Beratungen bis zum 31. Dezember 2026 in Anspruch zu nehmen.

Dabei können UnternehmerInnen von qualifizierten BeraterInnen Unterstützung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragestellungen in der Unternehmensführung finden.

Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss reduziert. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, wobei der Maximalbetrag bei 2.800 Euro liegt.

Die Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert sein.

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der geplanten Beratung online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Haben Sie Fragen zu diesem Förderprogramm? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg steht Ihnen zur Verfügung.

Sie erreichen unseren Fördermittelberater Daniel Berges von
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
unter 03881 49 799 87 oder unter d.berges@wfg-nwm.de sowie nach Terminvereinbarung.

Liebe Kunden, liebe Netzwerkpartner, liebe Unternehmer,

auf diesem Weg senden wir Ihnen weihnachtliche Grüße und möchten uns für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken! 2022 konnten wir einen bunten Strauß an gut besuchten Workshops anbieten, unsere ortsansässigen Firmen über unsere Corona-Hotline und im Anschluß über das Unternehmertelefon beraen, Aktionstage über das Welcome Service Center zur Fachkräftegewinnung an den schönsten Stränden Nordwestmecklenburgs durchführen und im derzeitigen Jobportal über 220 Stellen veröffentlichen.

Aber auch unser 30 jähriges Jubiläum durften wir in diesem Jahr feiern, das war schon etwas ganz Besonderes.

Wir freuen uns darauf, im kommenden Jahr weiter an all diesen Themen zu arbeiten und unsere Zusammenarbeit mit Ihnen weiter zu vertiefen.

Doch bevor wir uns mit Tatendrang ins neue Jahr stürzen, nehmen wir uns vom 27.12. – 2.1. Zeit zu entspannen und auf dieses aufregende Jahr zurückzublicken. Und diese Entspannung wünschen wir auch Ihnen und sagen DANKE!

Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest, genießen Sie die Zeit und kommen Sie gut ins neue Jahr 2023!

 

Mit feierlichen Grüßen

Ihr Team der WFG

Wirtschaftsförderungen Schwerin und Nordwestmecklenburg kooperieren

In diesem Jahr unterstützen sich die Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg und der Landeshauptstadt Schwerin wieder gegenseitig bei Ihren Rückkehrertagen. Während die Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg dieses Jahr ein Jobportal unter www.ichwillindieheimat.de mit über 200 Stellen von 50 Firmen bewirbt, lädt die Wirtschaftsförderung Schwerin am 27. Dezember 2022 von 11 bis 16 Uhr zum Rückkehrertag in das Schweriner Rathaus am Markt ein. 15 Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen stellen sich und ihre Jobangebote vor.

„Der Fachkräftemangel ist für Unternehmen unserer Stadt eines der zentralen Themen. Auf der einen Seite suchen Unternehmen aus nahezu allen Bereichen nach Personal. Auf der anderen Seite wollen viele ehemalige Schwerinerinnen und Schweriner, die aufgrund ihres Studiums, ihrer Ausbildung oder ihres Jobs nach der Schulzeit die Stadt verlassen haben, wieder in die Heimat zurück“, erklärt Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum den Hintergrund des Rückkehrertages, den die Stadt bereits seit einigen Jahren zwischen Weihnachten und Neujahr veranstaltet, wenn die Weggezogenen ihre Familien zu Hause besuchen. „Mit dem Rückkehrertag wollen wir suchende Unternehmen und Fachkräfte unkompliziert und in angenehmer Atmosphäre zusammenbringen.“

Ergänzt wird die Präsenzveranstaltung im Rathaus online. Bis Ende Januar 2023 werden viele Jobangebote auf einer digitalen Jobwall unter www.schwerin.de/rueckkehrertag zu finden sein. Sie bietet einen kleinen Überblick über die Angebote und die Unternehmen vor Ort. Mit dabei sind die Medizintechnikunternehmen Ypsomed Produktion GmbH und TecMed Deutschland GmbH, die Ingenieurunternehmen Ferchau, PTS-precision GmbH, Airsense Analytics, HNP Mikrosysteme GmbH, die Agentur Mandarin Medien, die Stadtwerke Schwerin, die IT-Spezialisten DVZ Schwerin und SIS – Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH, die Sparkasse, das Netzwerk für Menschen Sozius gGmbH Augustenstift, die Schweriner Stadtverwaltung, die IHK zu Schwerin sowie die Arbeitsagentur.

Programmstart des Förderprogramms Härtefalldarlehen

Im neuen Jahr möchte die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg Ihnen die aktuellsten Förderprogramme kurz und kompakt vorstellen. Heute stellen wir Ihnen das Härtefalldarlehen vor. Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern haben dieses Förderinstrument zum Jahreswechsel auf den Weg gebracht. Es soll zur Abmilderung besonderer Belastungen im Bereich Material und Rohstoffe beitragen. Gewährt wird ein Darlehen.

Wer kann gefördert werden?

Empfänger der Zuwendungen sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 Vollzeitmitarbeitende) sowie Soloselbstständige und Freiberufler. Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die einen Insolvenzantrag gestellt haben, sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder bei denen Gründe für einen Insolvenzantrag vorliegen. Ebenfalls muss der Antragsteller darlegen, warum er das Sonderförderprogramm der KFW „UBR 2022“ nicht nutzen konnten.

Was kann gefördert werden?

Das Darlehen wird für betriebsnotwendige Ausgaben ausgezahlt. Folgendes ist dabei zu beachten:

Die Fördersumme errechnet sich aus dem durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Jahre. Dabei ist die maximale Fördersumme 50 Prozent dieser Durchschnittssumme. Sollte ein Unternehmen jünger als drei Jahre sein, gilt die Zeit der Geschäftstätigkeit. Die errechnete Darlehenssumme muss mindestens 10.000 € betragen und darf 100.000 € nicht übersteigen. Die Laufzeit beträgt maximal 60 Monate und der Zinssatz liegt bei fünf Prozent Jahreszins.

Die Voraussetzung zur Gewährung des Darlehens beinhaltet, dass der Antragssteller einen Materialeinsatz von mindestens 20 Prozent vom Umsatz aufweisen kann und das er durch die gestiegenen Preise, im Bereich Material und Rohstoffe, einen erheblichen Rückgang der Gewinnmarge zu verzeichnen hat. Dies wird am Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte gemessen. Sie erhalten eine Checkliste von uns, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, wenn Sie für dieses Förderinstrument einen Antrag stellen wollen.

Wer berät zum Härtefalldarlehen?

Für Rückfragen zu diesem Förderprogramm steht Ihnen die Antrag-Annehmende Stelle, die Bewilligungsstelle und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg zu Verfügung.

Sie erreichen unseren Fördermittelberater Daniel Berges von Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und am Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter 03881 49 799 87 oder
unter d.berges@wfg-nwm.de sowie nach Terminvereinbarung.

 

Die Antrag-Annehmende Stelle ist die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werderstraße 74b
19055 Schwerin
T: 0385 5924113

 

Die Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut M-V
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Mona Antemann oder Mike Straßburg
T 0385 6363-8303 / 0385 6363811

Liebe Unternehmerinnen, liebe Unternehmer,

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft NWM bleibt vom 22. Dezember 2022 bis 01. Januar 2023 geschlossen.

Ab dem 02. Januar 2023 sind wir gerne wieder für Sie da.

Wir bedanken uns herzlich für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, Gesundheit und einen guten Start in das neue Jahr.

Ihr Team von der Wirtschaftsförderung NWM

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der erleichterten Regelungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Die Erleichterungen gelten bis Juni 2023.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern ist es weiterhin möglich, Kurzarbeitergeld zu erhalten.

Der Grund für die Verlängerung sind die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Preissteigerung sowie die Unterbrechung von Lieferketten. Mit dieser Regelung soll eine sichere Perspektive über den Winter hinaus geschaffen werden.

Das Kurzarbeitergeld kann durch den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Beschäftigte erhalten 60 Prozent ihres Nettolohns, Eltern 67 Prozent. Die Sozialbeiträge werden durch den Arbeitgeber bezahlt.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie unseren Berater Daniel Berges. Sie erreichen ihn unter:

Mail:                   d.berges@wfg-nwm.de
Telefon:              03881 49 799 87

Ab 2023 müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU oder gelber Schein) mehr vorlegen.  Dies geschieht durch die Arztpraxen digital. Dadurch ergeben sich sowohl auf Arbeitnehmerseite als auch auch Arbeitgeberseite Änderungen.

Wie ist die aktuelle gesetzliche Regelung?

Aktuell sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die AU ihres Arztes spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, sollte es keine andere Regelung in dem jeweiligen Arbeitsvertrag geben. Zudem müssen die Arbeitnehmer eine Ausführung der AU an die jeweilige Versicherung weiterreichen.

Was ändert sich zum 01.01.2023?

Die Verpflichtung zur Vorlage in Papierform entfällt ab dem 01.01.2023 für gesetzlich versichterte Arbeitnehmer. Die Arztpraxen übermitteln noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die jeweilige Krankenkasse.

Woher weiß der Arbeitgeber ob ich Krank bin?

Arbeitnehmer haben weiterhin die Pflicht, sich unverzüglich, also sobald sie von ihrer Arbeitsunfähigkeit erfahren, beim Arbeitgeber zu melden.

Wie kann der Arbeitgeber überprüfen ob eine AU vorliegt?

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Bescheinigung für den Arbeitgeber bei der jeweiligen Krankenkasse abzurufen. Der Versicherte erhält darüber keine Information.

Was für ein Vorteil hat die eAU?

Die eAU entlastet neben den Versicherten auch die Arztpraxen. Weniger Bürokratie und Zettelwirtschaft sind ein weiterer Schritt der Digitalsierung und des papierlosen Arbeitens.

Was passiert wenn der Arbeitgeber die Information der Arbeitsunfähigkeit nicht anerkennt?

Rechtlich stellt dies für den Arbeitnehmer ein Problem dar, denn der Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers anzweifeln. Um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu gewährleisten und eine Abmahnung oder Kündigung zu vermeiden, empfiehlt sich als Arbeitnehmer eine persönliche Bescheinigung in Papierform mitzunehmen. Dies wird auch weiterhin von den Arztpraxen angeboten.

Gibt es Ausnahmen?

Es gilt in Deutschland kein Grundsatz ohne Ausnahmen. So sind, Privatversicherte, Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Pysio- sowie Psychotherapeuten an dem Verfahren noch nicht beteiligt.

Vom 17. bis 21. April ist es wieder so weit: Die Hannover Messe findet statt und Unternehmen können sich an dem Firmengemeinschaftsstand des Landes M-V gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin präsentieren.
Mit den Schwerpunktthemen „Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ kann das Event unter anderem genutzt werden, um neue Zielgruppen und Partner zu erreichen und die aktuellen Branchentrends zu entdecken.
Aussteller der Messe bieten branchenübergreifende Lösungen und Schnittstellentechnologien an, setzen Impulse und haben die Möglichkeit, wichtige Themen der Industrie in Politik und Medien zu platzieren.

Sie sind sich noch unschlüssig?

Unternehmen haben die Möglichkeit, mehr über die Messe, die Anmeldeformalitäten und eine anteilige Förderung der Standgebühr durch die Staatskanzlei zu erfahren: Die IHK zu Schwerin bietet am 07. Dezember 2022 von 10:00 bis 11:30 Uhr ein Webinar hierzu an.
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen und gelangen zu der Anmeldung.