Schnelle Bürgschaftshilfen in der Corona-Krise

Die Bürgschaftsbank erweitert bis zum 31.12.2020 mit BMV express Liquidität ihr Angebot für Hausbanken, die einfach und schnell Kredite mit Bürgschaften absichern wollen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über den Onlineantrag, der bisher für das Programm BMV express genutzt wurde und nunmehr in BMV express Liquidität übergeht.

Wer wird gefördert?

• Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von EUR 50 Mio. p. a. oder EUR 43 Mio. Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
• Das Unternehmen darf sich nicht zu 25 % oder mehr im Besitz eines anderen Unternehmens befinden, das diese Grenzen nicht einhält.
• Investitionen,
• Warenbeständen
• Betriebsmittel oder
• Avalen zur Stabilisierung des Unternehmens.

Es handelt sich dabei um ein KMU, welches folgende Kriterien erfüllt:

• Jahresabschluss (bzw. Einnahmen-/ Überschussrechnung) für ein volles Geschäftsjahr liegt vor. Der Abschluss darf nicht älter als 18 Monate sein.
• Es wird positives Eigenkapital ausgewiesen
• Das Unternehmen weist einen Gewinn von min. 1,- EUR aus und der erweiterte Cashflow nach saldierten Entnahmen sichert die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis des Jahresabschlusses 2019 oder der BWA zum 31.12.2019.
• es dürfen keine negativen Merkmale (Mahnbescheid, Haftbefehl, eidesstattliche Versicherung) vorliegen
• Der Creditreform-Index des Kunden muss unter 320 liegen
• Das Unternehmen weist zum 31.12.2019 ein etabliertes Geschäftsmodell auf.

Wie ist das Leistungspaket?

• Ausfallbürgschaft auf max. € 625.000 Kreditsumme
• 80 % Verbürgungsgrad auf die Kreditsumme
• Entscheidung in der Regel innerhalb von 72 Stunden
• geringer Sicherheiten- und Verwaltungsaufwand

Was kostet die Bürgschaft?

• 0,9 % einmaliges Bearbeitungsentgelt auf den Kreditbetrag
• 1,25 % laufende Bürgschaftsprovision p.a. auf den Kreditbetrag
• Auf Grund der dynamischen Entwicklung kann die notwendige Anpassung der Technik derzeit mit den Entscheidungen nicht immer Schritt halten. Nutzen Sie daher bitte den bestehenden Online-Antrag für BMV express:

Die für BMV express Liquidität geltenden Bonitätskriterien sind bei der Übernahme der Bürgschaftsurkunde von der Hausbank zu bestätigen.

Derzeit noch nicht im BMV express Liquidität-Onlineantrag erfassbare Kreditbeträge (T€ 625) oder den 80%igen Verbürgungsgrad teilen Sie  bitte der Mittelständischen Beteiligungsbank MV GmbH ggf. über die Freitextfelder mit.

Unternehmerinnen und Unternehmer stellt die Corona-Pandemie zum Teil vor existenzbedrohende Probleme. Um Ihnen zu helfen, haben wir folgende Informationen zusammengefasst:

 

Landesregierung erlässt Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

Seit dem 17. März 2020 ist die Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 in M-V in Kraft getreten. Sie regelt, welche Betriebe ab dem 18.März 2020, 6:00 Uhr geschlossen werden müssen. Im Kern sind Verkaufsstellen des Einzelhandels betroffen. Es gelten aber weitreichende Ausnahmen.

Zu beachten ist auch, dass Gaststätten nur zwischen 6:00 bis 18:00 Uhr öffnen dürfen. Dies gilt nur dann, wenn die Plätze in der Gaststätte so angeordnet sind, dass mindestens 2 Meter Abstand zwischen den Tischen besteht. Die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als 50 Gästen ist untersagt. Ein Abhol- und Lieferservice darf ohne zeitliche Vorgaben erfolgen.

Zudem ist es Betreibern von Beherbergungsstätten (auch Ferienwohnungen und Home-Sharing-Anbietern) untersagt, Personen aus touristischen Zwecken zu beherbergen. 

Alles Weitere finden Sie in der Verordnung:

Download Verordnung

 

Beantragung von Kurzarbeitergeld

Die aktuelle Lage führt zum Einbruch der Nachfrage für bestimmte Produkte und Dienstleistungen sowie zu Lieferengpässen. Zudem sind bestimmte Branchen wie der Einzelhandel, das Hotel- und Gaststättengewerbe, Eventagenturen, das produzierende Gewerbe etc. durch behördliche Maßnahmen stark eingeschränkt. Es kommt derzeit sogar zu angeordneten Betriebsschließungen. Der Arbeitgeber kann dann Kurzarbeit anordnen. Kurzarbeit bedeutet, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert werden.

Die Leistungen muss der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen wurde das Antragsverfahren umgestellt. Laden Sie sich bitten die nötigen Dokumente aus dem Downloadbereich der Bundesagentur für Arbeit herunter, füllen Sie bitte die Anzeige über den Arbeitsausfall sowie den Antrag auf Kurzarbeitergeld aus. Füllen Sie bitte jedes Pflichtfeld der Anzeige aus! Sie können die Dokumente direkt als Kopie an das Postfach: rostock.031-OS@arbeitsagentur.de senden. Eine kurze Begründung warum Sie Kurzarbeitergeld beantragen sowie die Einverständniserklärung der Mitarbeiter (Einverständnis das Kurzarbeitergeld beantragt wird, bzw. die Zustimmung vom Betriebs /- Personalrat) fügen Sie der E-Mail bitte bei.

Arbeitgeber die die Unterlagen nicht per Online –Dienst oder per Mail senden, können diesen auch in Papierform an den Operativen Service schicken:

Agentur für Arbeit Rostock

Operativer Service

-Kurzarbeitergeld-

18048 Rostock

Bitte besuchen Sie vorzugsweise die Homepage der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen, Erklär-Videos und den Vordrucken (unten rechts unter Downloads). Alle aktuellen Informationen finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Die Anzeige für das Kurzarbeitergeld ist spätestens am letzten Kalendertag des Monats mit dem Arbeitsausfall (also 31.03. für März 2020) einzureichen. Fehlende Unterlagen oder Informationen werden von der Agentur für Arbeit nachgefordert.

Wenn Sie noch keine Online-Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart haben und daher auch noch nicht registriert sind, registrieren Sie sich nicht. Wenn man seine Zugangsdaten nicht mehr zur Hand hat, sollte man nicht versuchen, sich erneut zu registrieren, da das die Zuordnung auf Kurzarbeitergeld erschwert.

Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergelds vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt und beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt.

Folgendes ist zu beachten: 

    • mind. 10% der Beschäftigten im Unternehmen sind von der Kurzarbeit betroffen 
    • auch Leiharbeiter erhalten Kurzzeitarbeitsgeld.

Nähere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen, führt die Bundesagentur für Arbeit auch Telefonkonferenzen durch. Bitte melden Sie sich bei Bedarf! 

 

Beantragung finanzieller Hilfen für Ihr Unternehmen

Das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Corona-Pandemie mit einer Unternehmenshotline. Die Anrufe werden von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin bearbeitet.

Die Nummer der Hotline lautet: 0385-588 5588.

Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag    08:00 bis 20:00 Uhr

Bitte haben Sie etwas Geduld. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es etwas dauern, bis Sie durchkommen. 

 

Regeln für die Heimarbeit

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer werden derzeit in das kalte Wasser geworfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden als Vorsichtsmaßnahme in die Heimarbeit (Home-Office) geschickt. Vor Ort müssen Sie sich zum Teil beruflich das erste Mal im heimischen Umfeld selber organisieren. Auch Vorgesetzte müssen nun lernen, Teams aus der Ferne zu führen und zu unterstützen. 

Um Ihnen als Vorgesetzten sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Planung und die Durchführung von Heimarbeit zu erleichtern, möchten wir auf einen aktuellen Corona-Home-Office-Leitfaden des Magazins t3n – digital pioneers hinweisen. Es werden Themen wie IT-Sicherheit, Einrichtung der Arbeitsplätze mit Software-Vorschlägen sowie Tipps für die Organisation gegeben. 

Kostenfreier Download Leitfaden

Die ersten Infizierten des Corona-Virus (Covid-19) sind im Landkreis Nordwestmecklenburg bestätigt. Die Landesregierung hat am 14. März 2020 einen Zehn-Punkte-Plan verabschiedet, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Darunter sind auch für Unternehmen relevante Maßnahmen.

Die vollständige Mitteilung findet sich hier: https://www.regierung-mv.de/Aktuell/?id=158508&processor=processor.sa.pressemitteilung

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Umgang bei Verdachtsfällen und Risikobewertung:

Die Corona-Pandemie macht auch erforderlich, dass Sie Betriebsanordnungen treffen, die bei Corona-Verdachtsfällen greifen. Tritt ein Verdachtsfall innerhalb der Familie und des Freundeskreises einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters auf, ist das der Geschäftsleitung umgehend zu melden, damit eine aktualisierte Risikobewertung für Ihr Unternehmen erfolgen kann. Die Meldung muss beinhalten, wann die unter Verdacht stehende oder infizierte Person zum letzten Mal persönlich aufgesucht wurde bzw. wann die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erste Symptome gezeigt hat. Dies ist betriebsintern zu dokumentieren.

Wenn Mitarbeiter*innen Symptome zeigen (in der Regel Fieber und Husten) ist folgender Weg einzuhalten:

Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin ruft den Hausarzt an (Parallel sollte er eine E-Mail an die Praxis schreiben, weil die Telefonleitungen schon heute häufig besetzt sind). Der Arzt prüft, ob die Bedingungen für einen begründeten Verdachtsfall vorliegen.
Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin geht auf Weisung des Arztes in ein Abstrichzentrum. Dort wird ein Abstrich vorgenommen. In Nordwestmecklenburg werden zwei Abstrichzentren derzeit eingerichtet: Eins in Wismar und eins in Grevesmühlen. Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin erhalten die Adresse vom zuständigen Hausarzt.
Jedem Abstrichzentrum im Land ist ein festes Labor in Mecklenburg-Vorpommern zugeteilt. Im Labor wird der Abstrich ausgewertet. Das Ergebnis des Tests wird an den Hausarzt übermittelt, der den Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin informiert. Dies sollte in 48 Stunden erfolgen.
Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin hat den Arbeitgeber umgehend über das Ergebnis zu informieren. Der Hausarzt informiert automatisch das zuständige Gesundheitsamt.
Nähere Informationen unter: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/aktuelle-meldung/vorbereitung-auf-das-corona-virus-in-nordwestmecklenburg.html

Förderprogramme in Krisenzeiten:

Die Auswirkungen des Corona-Virus (Covid-19) treffen die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern schon heute hart. Unter anderem sind derzeit das produzierende Gewerbe, das Handwerk, der Tourismus und der Einzelhandel besonders betroffen. Erste Liquiditätsengpässe treten bei Unternehmen auf.

Die Landesregierung hat zugesagt, Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen. Es wurde ein 100-Millionen-Euro-Hilfsprogramm kurzfristig aktiviert.

Es umfasst:

Sonderprogramm für Landesbürgschaften
Verdopplung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank MV, Bürgschaften jetzt bis 2,5 Mio.
Schnelleres Verfahren für Bürgschaften bis 250.000 EUR
Liquiditätshilfen für Kleinstbetriebe und Freiberufler bis 20.000 EUR in vereinfachtem Verfahren
Liquiditätshilfen für Betriebskosten kleiner und mittlerer Unternehmen bis 200.000 EUR
Beschleunigte Auszahlung bewilligter Zuschüsse bei Investitionsförderung, Innovationsförderung und Infrastrukturförderung innerhalb einer Woche nach Mittelabforderung
Hotline für betroffene Unternehmen: 0385 5885588

Nähere Informationen unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Presse/?id=158489&processor=processor.sa.pressemitteilung

Arbeitsrechtliche Pflichten als Arbeitgeber:

Die derzeitige Corona-Pandemie stellt jedes Unternehmen vor große Herausforderungen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, abhängig vom Unternehmen und den Betriebsabläufen, die Personalplanung anzupassen. Neben Abbau von Überstunden, Aufbau von Minusstunden und Kurzarbeit gibt es weitere Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Eine gute Übersicht mit allen rechtlichen Vorgaben hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) herausgegeben.

Nähere Informationen finden Sie unter:

https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/Arbeitsrechtliche-Folgen-einer-Pandemie.pdf/$file/Arbeitsrechtliche-Folgen-einer-Pandemie.pdf

Veranstaltungen:

Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind bis auf weiteres untersagt. Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmenden sind nur dann durchzuführen, sofern sie zwingend notwendig sind.

Die allermeisten Unternehmensveranstaltungen dürften das Kriterium der „Notwendigkeit“ nicht erfüllen. Ausnahmen könnten Gesellschafter-, Aufsichtsrats-, Vorstandssitzungen etc. sein, auf denen wesentliche Entscheidungen für den Geschäftsbetrieb einer Firma zu treffen sind. Hier ist zu prüfen, ob diese Sitzungen nicht telefonisch bzw. als Videokonferenz organisiert werden können.

Nähere Informationen unter: https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1622505

Welcome Service Center hat Gewinner vom 2. Rückkehrertag ermittelt

Wismar Das Gewinnspiel vom 2. Rückkkehrertag im Landkreis Nordwestmecklenburg hat nun seine Preisträger. Sie wurden unter Ausschluss des Rechtsweges von den Mitarbeitern des Veranstalters Welcome Service Center Nordwestmecklenburg (WSC NWM) aus allen Teilnehmern gezogen. Insgesamt hatten am 27. Dezember 109 Veranstaltungsbesucher mitgemacht und den dazu notwendigen Fragebogen ausgefüllt und abgegeben. Der Hauptpreis, ein Smartphone im Wert von 300 Euro, ging an Celina Conrad aus Staßfurt in Sachsen-Anhalt. Sie hatte den Rückkehrertag besucht, weil sie über Mundpropaganda davon erfahren hatte. Sie hatte das Ziel, familienfreundliche Unternehmen im Bereich der Pflege zu finden. „Meine Erwartungen an die Veranstaltung wurden voll erfüllt. Die Anbieter an den einzelnen Ständen waren stets freundlich und haben alle meine Fragen beantwortet. Hinzu kam, dass ein Ehepaar einer Baufirma mich neugierig auf den Beruf der Bürokauffrau gemacht hat“, berichtet die junge Frau. Das Gewinnspiel sei da zusätzlich eine gute Idee der Veranstalter gewesen. „Bisher habe ich das Welcome Service Center in Nordwestmecklenburg noch nie in Anspruch genommen, was sich sicher in naher Zukunft ändern wird“, so die Hauptgewinnerin.

Der zweite Preis und damit ein Gutschein im Wert von 50 Euro für einen Besuch im Wismarer Wonnemar ging an eine Studentin aus der Hansestadt. Alfred Guthardt aus Lübow freut sich über Gewinn Nummer Drei, einen Gutschein in Höhe von 20 Euro eines italienischen Restaurants am Wismarer Hafen „Besucht hatte ich den Rückkehrertag aus reiner Neugier. Ich arbeite seit fast 16 Jahren in Hamburg“, erzählt der Lübower. Er übernachte die Woche über in Hamburg, damit er nicht jeden Tag pendeln muss. Das Familienleben bleibe dabei auf der Strecke. „Ich würde gerne wieder in der Nähe arbeiten. Das wäre gut für mich und vor allem für die Familie. Ich war überrascht, wie viele Firmen sich präsentierten und wie gut besucht die Veranstaltung war“, so Guthardt. Er habe auch einige Gespräche geführt und überlegt nun, die Beratung des Service Centers in Anspruch zu nehmen. „Das Gewinnspiel war eine gute Idee, ich freue mich über den Gewinn.“

Das Welcome Service Center ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, einem Unternehmen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern durch Mittel des Europäischen Sozialfonds sowie durch Mittel der Wirtschaftsinitiative Ostseeraum Wismar (WOW) e. V. und des Landkreises Nordwestmecklenburg gefördert.

 

Kontakt:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen

E-Mail: m.kopp@nordwestmecklenburg.de, Internet: www.wfg-nwm.de, V.i.S.d.P.: Martin Kopp

 

Vorstellung der Kampagne „Hör auf dein Herz“ in Schwerin

Am 2. Oktober 2019 stellten die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin auf einer Pressekonferenz im Schweriner Aus- und Weiterbildungszentrum die gemeinsame Kampagne „Hör auf dein Herz“ zur Gewinnung von Fachkräften für Westmecklenburg vor.

Auf der Veranstaltung wurden das strategische Konzept und die zeitnah umzusetzenden praktischen Maßnahmen präsentiert. „Gerade die Fachkräftesicherung und -gewinnung sind für die heimischen Unternehmen zentrale Herausforderungen. Ein volles Auftragsbuch ohne Mitarbeiter, die die Aufträge umsetzen können, nutzt am Ende keinem etwas. Es ist wichtig, noch stärker auf attraktive Karrierechancen, eine gute Lebensqualität und ein abwechslungsreiches Wohn- und Freizeitumfeld aufmerksam zu machen. Wer bei uns gern arbeitet, der möchte auch gut leben. Diese Angebote können wir nun im Rahmen der Kampagne in anderen Regionen noch stärker bewerben. Das ist ein attraktiver Beitrag, insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen im Land bei der Deckung ihres Fachkräftebedarfes zu unterstützen“, machte Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, deutlich. Der Minister begrüßte es, dass sich die drei Gebietskörperschaften hier zusammengeschlossen haben. „Das ist in dieser Form einzigartig bei uns im Land“, so Wirtschaftsminister Glawe.

Die Kampagne richtet sich vor allem an Menschen mit emotionalem Bezug zu Mecklenburg. „Ob das abgewanderte Landeskinder, Pendler oder Menschen sind, die sich im Urlaub in unsere Region verliebt haben – sie alle wollen wir erreichen.“, so Landrätin Kerstin Weiss. „Wir werden uns darauf konzentrieren, das Thema gutes Leben besonders in den Fokus der Kampagne zu stellen“, erklärt Stefan Sternberg, Landrat des Kreises Ludwigslust-Parchim. „Dazu gehören neben der Vereinbarkeit von Berufs- und Erwerbsleben auch beste kulturelle Angebote und attraktive Jobs“, ergänzt Dr. Rico Badenschier, Oberbürgermeister der Stadt Schwerin.

Für die Umsetzung der Kampagne werden bestehende Kanäle genutzt. Die praktischen Maßnahmen wie Auftritte auf Jobmessen sollen von Institutionen umgesetzt werden, die schon heute in der Fachkräftesicherung tätig sind. So können ihre Erfahrungen und ihr Engagement mit in die Kampagne eingebunden werden. Auch die Mittel, die zur direkten Ansprache der Zielgruppe zur Verfügung stehen, sind durch die auf diese Weise umgesetzte Bündelung der Ressourcen umfangreicher. Vorgesehen ist eine solche Ansprache zum Beispiel auf einer Roadshow durch die Zielregionen, die auf digitalen und analogen Medien beworben wird.

Das Konzept zur Kampagne, die mit dem Claim „Hör auf dein Herz“ arbeitet, ist kein theoretisches Konstrukt. Im Rahmen von Workshops waren Unternehmer und Unternehmerinnen der Region und regionale Akteure in die Entstehung eingebunden. Im Oktober 2019 beginnt die Umsetzung. Während in den ersten Wochen noch vorbereitende Maßnahmen zu treffen sind wie die Entwicklung eines einheitlichen Erscheinungsbildes, die konkrete Aufgabenverteilung, der Redaktionsplan für Social Media und viele andere Dinge mehr, wird die Kampagne ab März 2020 öffentlich sichtbar sein.

Kontakt:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen

E-Mail: m.kopp@nordwestmecklenburg.de, Internet: www.wfg-nwm.de, V.i.S.d.P.: Martin Kopp

Unternehmen und Veranstalter ziehen positive Bilanz

Die offizielle Zahl lautet 1.035, so viele Besucher wurden auf dem 2. Rückkehrertag Nordwestmecklenburg in der Wismarer Markthalle gezählt. Damit erfuhr die Veranstaltung noch einmal einen deutlichen Zuspruch gegenüber ihrer Premiere 2018. Zwischen 10 und 14 Uhr präsentierten sich am 27. Dezember insgesamt 46 kreisansässige Unternehmen in der Markthalle Wismar – neun mehr als im vergangenen Jahr – und boten dabei über 400 offene Stellen an. Hinzu kamen etwa 100 weitere Jobangebote, die vom veranstaltenden Welcome Service Center Nordwestmecklenburg (WSC NWM) an Wänden und Aufstellern angeschlagen waren.

Diese Resonanz freute sowohl die potentiellen Arbeitgeber als auch die Organisatoren. „Ein Unternehmen hatte mehr als 100 DIN A4-Seiten mit Stellenausschreibungen vorbereitet – die waren innerhalb kürzester Zeit vergriffen“, berichtet Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, welche das WSC betreibt. Viele Gäste hätten bereits ihre Bewerbungsunterlagen oder zumindest Lebensläufe und Berufsabschlüsse dabei gehabt und diese bei für sie interessanten Firmen abgegeben. Auch das Welcome Service Center hatte am eigenen Stand alle Hände voll zu tun. „Wir haben in vier Stunden über 60 Erstberatungen durchgeführt. Über 30 Veranstaltungsbesucher haben außerdem ihre Kontaktdaten zur Vereinbarung eines Folgetermins an uns weitergegeben“ freut sich Birte Rathsmann, Leiterin des Centers über die Nachfrage.

„Fachkräfte werden in unserer Region nach wie vor gesucht – Tendenz steigend. Der Rückkehrertag ist eine konkrete Maßnahme, um Fachpersonal für Nordwestmecklenburg zu gewinnen“, sagt Landrätin Kerstin Weiss. Deshalb wird es auch wieder am 27. Dezember 2020 einen geben. Bis dahin muss aber kein Rückkehrwilliger warten: Unter http://www.willkommen-nwm.de/ kann jederzeit ein kostenfreies Beratungsgespräch mit den Beraterinnen des Welcome Service Centers vereinbart werden.

Das Welcome Service Center ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, einem Unternehmen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern durch Mittel des Europäischen Sozialfonds sowie durch Mittel der Wirtschaftsinitiative Ostseeraum Wismar (WOW) e. V. und des Landkreises Nordwestmecklenburg gefördert.

 

Kontakt:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen

E-Mail: m.kopp@nordwestmecklenburg.de, Internet: www.wfg-nwm.de, V.i.S.d.P.: Martin Kopp

 

 

Große Resonanz für Veranstaltung des Welcome Service Centers

Schwerin / Wismar Deutlich mehr als 40 Unternehmen, die weit über 300 offene Stellen anbieten und über 1.000 Besucher – das sind die Ziele des Welcome Service Center Nordwestmecklenburg, kurz WSC NWM, für den von ihm organisierten Rückkehrertag in diesem Jahr. Der findet wie bei seiner Premiere 2018 am 27. Dezember, von 10 bis 14 Uhr in der Markthalle Wismar statt. Mit prominenter Unterstützung: Nach dem Erfolg im Vorjahr, werden gleich zwei Landesminister die Jobbörse eröffnen, Wirtschaftsminister Harry Glawe sowie Finanzminister Reinhard Meyer. „Unternehmen und Regionen stehen in einem immer stärkeren Wettbewerb um qualifizierte Arbeits- und Fachkräfte. Wichtig ist, potentiellen Arbeitskräften attraktive Rund-um-Angebote aufzuzeigen. Neben der eigentlichen Arbeitsstelle geht es auch um Wohnraum, Kinderbetreuung und Freizeitangebote. Mit dem Rückkehrertag zwischen Weihnachten und Neujahr soll unseren Landeskindern, die auswärts arbeiten und zu den Festtagen bei ihren Familien sind, aufgezeigt werden, dass Mecklenburg-Vorpommern attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen bietet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Und Finanzminister Reinhard Meyer ergänzt: „Es ist schade, dass viele Landeskinder oft nur noch zu den großen Feiertagen zurück in die Heimat kommen und nach dem Fest dann wehmütig die Rückreise antreten. Ich hatte schon im letzten Jahr in Wismar viele Gespräche mit Rückkehrern geführt. Viele von ihnen wollen gerne in MV bleiben und arbeiten. Und die Möglichkeiten haben wir: Nicht nur die Unternehmen bei uns im Land suchen händeringend nach Fachkräften, auch die Verwaltung bietet viele attraktive Arbeitsplätze.“

Wie wichtig diese Unterstützung und die damit verbundene Aufmerksamkeit auf diese Veranstaltung ist, weiß Ralf Lorber, Vorstandsvorsitzender der Wirtschaftsinitiative Ostseeraum Wismar, kurz WOW e. V., ganz genau. „Wir brauchen jede Hilfe von öffentlicher Seite, die wir kriegen können, um auf das Problem Fachkräftemangel aufmerksam zu machen. Vielen Weggezogenen und Auspendlern ist gar nicht bewusst, dass wir jetzt die attraktiven Arbeitsplätze haben, die es vor 20 Jahren noch nicht gab“, so Lorber. Er sehe die Prognosen von vor acht Jahren, die diesen Fachkräftemangel vorhergesagt hatten, bestätigt. „Viele Unternehmen in Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg haben expandiert, zahlreiche Neuansiedlungen sind hinzugekommen – das hat den Fachkräftemarkt noch zusätzlich ausgedünnt. Arbeitnehmer haben dadurch beste Chancen, wieder in ihre Heimat zurückzukehren“, sagt Ralf Lorber, der gleichzeitig Geschäftsführer der Egger Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG mit rund 1.000 Mitarbeitern ist.

Auf dem Rückkehrertag werden nicht nur Fachkräfte gesucht, die vor Jahren den Landkreis verlassen haben und wieder zurück möchten. Auch Pendler oder Menschen aus anderen Bundesländern, die hier gerade Urlaub machen und an Jobwechsel denken, sind herzlich willkommen. Dabei ist die Veranstaltung für die Besucher selbstverständlich kostenlos. Lediglich die sich präsentierenden Unternehmen zahlen eine Standgebühr von 350 Euro. „Eine Möglichkeit gerade auch für kleinere Firmen, Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende, ohne großen Aufwand die gesuchten Fachkräfte zu finden“, erklärt Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, die das WSC NWM betreibt.

Inzwischen ist die Halle bereits so gut wie ausgebucht. Nach Absprache sind nur noch einige wenige Plätze zu vergeben. Der Kontakt kann per Telefon über 03841 – 3040 9841 oder via Email an s.malchow@nordwestmecklenburg.de aufgenommen werden. Auf der Internetseite www.ichwillindieheimat.de gibt es weitere Informationen zum Rückkehrertag.

Erstmals wird es in diesem Jahr auch in Schwerin am 27. Dezember einen eigenen Rückkehrertag geben. Geplant und organisiert wird diese lokale Jobmesse von der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt. Um sich nicht gegenseitig die Besucher abzuwerben, wird dort abgestimmt mit dem WSC NWM von 14 bis 18 Uhr im Demmlersaal des alten Rathauses versucht, die Heimaturlauber wieder zurück in die Stadt zu ziehen. Weitere Infos finden Interessierte auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin.

Das Welcome Service Center ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, einem Unternehmen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern durch Mittel des Europäischen Sozialfonds sowie durch Mittel der Wirtschaftsinitiative Ostseeraum Wismar (WOW) e. V. und des Landkreises Nordwestmecklenburg gefördert.

Kontakt:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg mbH, Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen
E-Mail: m.kopp@nordwestmecklenburg.de, Internet: www.wfg-nwm.de, V.i.S.d.P.: Martin Kopp