Justitzia

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat mit Beschluss vom 20. Oktober 2020 Vorschriften der Corona-Lockerungsverordnung MV die Einreise und den Aufenthalt von Beherbergungsgästen nach und in Mecklenburg-Vorpommern betreffend teilweise außer Vollzug gesetzt (Az.: 2 KM 702/20 OVG).

Antragsteller waren zwei Hotelbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die in einem Eilantrag geltend gemacht hatten, dass sie durch die angegriffenen Vorschriften in ihrer Existenz bedroht seien und diese nicht verfassungsgemäß seien.

Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben. Es ist der Auffassung, dass § 5 Abs. 12 Corona-LockerungsVO MV insoweit nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Beherbergungsgäste, die aus Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, müssen anders als die in § 5 Abs. 3 bis 11 Corona-LockerungsVO MV genannten, ebenfalls aus einem Risikogebiet einreisenden Personen, ein Negativ-Attest vorweisen.

Ein sachlicher Grund, Beherbergungsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln als z.B. Schüler, Studenten, Berufspendler und andere in der Verordnung genannten Personen, die ebenfalls aus möglichen Risikogebieten einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten dürfen, sei nicht überzeugend dargelegt. Folge: Beherbergungsgäste aus Risikogebieten müssen keinen negativen Corona-Test bei der Einreise vorlegen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Weitere Infos unter folgendem Link.
Dieser führt zum Justiz Online Portal des Oberverwaltungsgerichtes MV: https://bit.ly/3dIDzea

Landräte@Flughafen Lübeck
Der Flughafen Lübeck nimmt den Linienflugbetrieb wieder auf. Von Lübeck aus starten täglich zwei Maschinen nach München und eine Maschine nach Stuttgart und landen entsprechend wieder vor Ort. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Nordwestmecklenburg begrüßt, dass der Regionalflughafen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmer*innen mit Linienverkehren in wichtige Wirtschaftsmetropolen Deutschlands wieder zur Verfügung steht. Daher besuchte gestern Frau Landrätin Kerstin Weiss, Herr Dr. Roland Finke, Leiter der Stabsstelle für Wirtschaftsförderung Umwelt und Planung des Landkreises sowie Herr Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg mbH den neu eröffneten Flughafen Lübeck und ließen sich von den Geschäftsführern Herrn Prof. Dr. med. Wilfried Stöcker sowie Prof. Dr.-Ing. Jürgen Friedel den Status quo und zukünftige Planungen erläutern.
Neue_Coronalockerungen

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 25. August zusammen mit Vertretern aus Wirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden getagt. Es wurden folgende Lockerungen der derzeitigen Corona-Abwehrmaßnahmen beschlossen:

  • Tagestourismus ist ab dem 4. September 2020 wieder möglich
  • Familienbesuche, sofern die Verwandten und Bekannten aus keinem Risikogebiet stammen, sind wieder möglich
  • Herbst- und Weihnachtsmärkte sind unter Auflagen erlaubt
  • weiterhin ist das Tanzen in Clubs und Diskotheken untersagt, aber der Ausschank wie in Gaststätten ist wieder möglich. Zudem darf (Live-)Musik dargeboten werden.
  • Eine Kampagne mit dem Slogan „Einkaufen mit Herz“ soll gezielt Einzelhandel und Gastronomie vor Ort stärken. Kampagnenbeginn: Ende September über Zeitungen, Radio, Fernsehen sowie Social Media.

Die dazugehörige Landesverordnung soll am kommenden Dienstag veröffentlicht werden, den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie unter folgendem Link:

http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1626874

 

Weitere Informationen unter: https://www.regierung-mv.de/corona/MV-Plan-2/

Strandtour

Erfolgreiches Konzept der Fachkräftesuche an Urlauber-Hochburgen wird fortgeführt

Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg, kurz WSC NWM ist im August zum zweiten Mal in die Tourismushochburgen im Landkreis auf Fachkräftesuche für die heimische Wirtschaft gegangen.

Trotz unser Corona-Sicherheitsmaßnahmen und der Zugangsbeschränkungen am Stand konnten wir doppelt so viele Standbesucher wie im vergangenen Jahr begrüßen“, freut sich WSC-Mitarbeiterin Anne Bunkelmann. Das verdeutlicht das große Interesse. So kamen an den drei Tagen, am 17. und 18. August in Boltenhagen und am 19. August auf der Insel Poel, insgesamt mehr als 1.000 Gäste, die sich für Arbeits- und Wohnmöglichkeiten im Nordwestkreis interessierten. „Die meisten Nachfragen kamen nach offenen Stellen in den Bereichen Pflege, IT und Handwerk. Aber auch klassische Bürojobs waren gefragt“, so WFG-Geschäftsführer Martin Kopp und weiter: „Durch die gute Kooperation mit dem Kampagnenteam von „Hör auf dein Herz – Mecklenburg“ und dem Team der Wings GmbH aus Wismar ergab sich für die Urlauber ein noch besseres Gesamtangebot.“ Der Stand der Handwerkskammer habe das Gesamtbild noch zusätzlich abgerundet. So wurden gleich an Ort und Stelle über 50 Beratungsgespräche zu Jobs und Wohnraum geführt – die doppelte Anzahl zum Vorjahr. Und auch am diesjahrigen Gewinnspiele haben sich nach 42 Teilnehmern 2019 jetzt 72 Besucher teilgenommen. Als Hauptpreise winken hier ein Gutschein für zwei Übernachtungen im Gutshaus Kaltenhof auf Poel, ein Gutschein zum „Kaffeeklatsch für 2“ im „café pralinchen & co.“ Boltenhagen und ein Gutschein für zwei Personen zum Eis essen bei „Island“ in Wohlenberg. Die Gewinner werden Anfang September gezogen und informiert.

Die erstmals als Gemeinschaftsaktion der Fachkräfteinitiative Westmecklenburg durchgeführten Urlauberaktionstage unter dem Namen „Strandtour“ unter Beteiligung des WSC und der Kampagne „Hör auf dein Herz. Mecklenburg“ war aus Sicht der Organisatoren ein voller Erfolg. „Da sich auch in den kommenden Jahren die Lage auf dem Fachkräftemarkt nicht entspannen wird, werden wir auch künftig solche Aktionen betreiben, um einen Teil des Bedarfs der hiesigen Wirtschaft zu decken. Und da wir in Westmecklenburg alle gemeinsam in einem Boot sitzen, wird es da auch weiterhin eine Zusammenarbeit geben“, so Landrätin Kerstin Weiss.

Das Welcome Service Center ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, einem Unternehmen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt sowie durch Unternehmen aus der Region und den Landkreis Nordwestmecklenburg finanziert.

Urlauberaktionstage 2020

Das Welcome Service Nordwestmecklenburg veranstaltet vom 17. – 19. August die Urlauberaktionstage zur Gewinnung von Fachkräften für unsere Region. Die Aktion hat auch bei den ansässigen Firmen großen Anklang gefunden. Es sind schon mehr als 120 Stellenangebote bei den Kollegen des Welcome Service Centers eingegangen.

Gemeinsam mit der WINGS der Hochschule Wismar und der Kampagne „Hör auf Dein Herz – Mecklenburg“ werden an den schönsten Stränden Nordwestmecklenburgs die Stellen ausgehangen. Somit sollen Urlauber auf unseren Stellenmarkt aufmerksam gemacht und animiert werden sich bei uns zu bewerben.

Natürlich beraten die Mitarbeiter vor Ort auch kostenfrei zu allen weiteren Themen, die für einen Neuanfang wichtig sind, wie zum Beispiel Wohnungssuche, Kinderbetreuung oder Freizeitmöglichkeiten.

Zu finden sind die Kollegen am 17. – 18.08. in Boltenhagen, gegenüber vom Kurhaus und am 19.08. Am Schwarzen Busch auf der Insel Poel im Rondell jeweils von 10 – 18 Uhr. Auch für die Kinder ist für Unterhaltung gesorgt. Außerdem gibt es ein Gewinnspiel mit tollen Preisen: 1. Preis 2 Übernachtungen mit Frühstück im Gutshaus Kaltenhof auf Poel, 2. Preis Kaffeeklatsch für 2 Personen im Café Pralinchen in Boltenhagen und der 3. Preis ist ein Gutschein für das berühmte Eis im Island in Wohlenberg. Es lohnt sich also vorbeizukommen!

Neuer Darlehens-Fonds für Existenzgründer und kleine bis mittlere Unternehmen

Die Bürgschaftsbank hat in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium einen neuen Darlehensfond in Höhe von 10 Millionen Euro entwickelt. Das sogenannte „BMV-Darlehen II“ beinhaltet die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln aber auch Unternehmensnachfolgen, vorausgesetzt der Nachfolger ist ein unabhängiger Investor. Der Fonds soll den Unternehmen helfen, dessen Finanzierungsbedarf nicht von einer Geschäftsbank abgedeckt werden kann.

Herr Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, erklärt, dass somit kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Existenzgründer eine Chance auf eine Förderung haben um ihr Geschäftsmodell voranzubringen. Tatsache ist, dass genau diese 99,5 Prozent aller Unternehmen in Mecklenburg Vorpommern ausmachen und somit ein wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaft sind. Laut Glawe soll der Fond Anreize für eine stärkere Investitionstätigkeit bei den kleineren Unternehmen und Existenzgründern setzen. Das sichere und schaffe Arbeitsplätze.

Mit dem Darlehensfonds wird ein Beschluss aus dem Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

Dr. Thomas Drews, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Entscheidung. Bereits mit dem ersten BMV-Darlehen hätten sie gute Erfahrungen gesammelt. Durch das BMV-Darlehen II könne man nun einen weiteren Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaft in unserem Land leisten.

 

Wer ist Empfänger des neuen Fonds-Darlehens?

Die Möglichkeit auf Förderung aus dem Fonds haben kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition einschließlich Existenzgründungen aus Mecklenburg-Vorpommern

Wofür sind die Fonds-Darlehen einsetzbar?

  •  Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter  einschließlich Grundstücke und gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie Baunebenkosten
  • erste Warenlager
  • Erweiterungen des Sortiments
  • Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt- oder Dienstleistungsangebots

Wie sind die Konditionen der Fonds-Darlehensverträge?

  • Es werden Darlehen zwischen 20.000 und 500.000 Euro ausgereicht.
  • Die Laufzeiten des Darlehens sind von der Art des Darlehens abhängig: Investitionsdarlehen höchstens 20 Jahre, Betriebsmitteldarlehen höchstens 8 Jahre
  • Der Zinssatz wird individuell festgelegt. Er richtet sich vor allem nach dem Risiko des Vorhabens und der Bonität des Unternehmens.
  • Die Tilgung erfolgt in gleichen regelmäßigen Raten mit maximal drei tilgungsfreien Jahren.

Die Antragstellung ist ab dem 01. August 2020 bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern möglich.

 

Wirtschaftsministerium unterstützt mit rund acht Millionen Euro

Beim „BMV-Darlehen II“ handelt es sich um einen revolvierenden Fonds. Die Ressourcen werden dabei ständig von den zurückfließenden Erlösen der mit diesem Geld finanzierten Projekte aufgefüllt. Bis zum Jahr 2023 werden knapp acht Millionen Euro aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) vom Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt. Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit rund zwei Millionen Euro.

 

Informationen, Beratung und Antragstellung

Weitere Informationen und Beratungen zu dem Fonds erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Ansprechpartner für das BMV-Darlehen II ist Michael Meis, michael.meis@bbm-v.de, Tel. 0385/3 95 55 22.

Land startet Neustart-Prämie für Kurzarbeiter

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland eine Sonderförderung für Arbeitnehmer*innen auf den Weg gebracht, die sich in Kurzarbeit befinden: Die Neustart-Prämie. Diese sogenannten „Billigkeitsleistungen“ sind Sonderzahlungen von Antragsberechtigten Unternehmen zur Abmilderung von ökonomischen Folgen von Beschäftigten, die sich zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 aufgrund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit befinden.

Wer ist Empfänger der Billigkeitsleistung?

  • Empfänger der Billigkeitsleistung sind Körperschaften des privaten Rechts, Personengesellschaften und Einzelunternehmen, unabhängig von ihrer Größe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Von der Billigkeitsleistung ausgeschlossen sind Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden. Den Antrag stellen kann daher eine juristische Person, nicht aber ein einzelner Arbeitnehmer.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Förderung möglich?

  • Der Antragsteller hat seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Die Billigkeitsleistung kann nur für Sonderzahlungen an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gewährt werden.
  • Bei der Sonderzahlung muss es sich um eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers aufgrund der Corona-Pandemie. Diese muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bzw. zu sonstigen betrieblichen Übungen oder einzelvertraglichen bzw. tarifvertraglichen Verpflichtungen vom Arbeitgeber (z. B. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld) geleistet werden. Die Billigkeitsleistung darf nicht der Entlastung der Unternehmen für bereits vor Antragstellung gewährte Leistungen jeglicher Art dienen. Die Abänderung rechtlicher Verpflichtungen oder betrieblicher Übungen zu Lasten der Beschäftigten mit dem Ziel, das Unternehmen finanziell zu entlasten, schließen eine Beantragung dieser Billigkeitsleistungen aus.
  • Die Beschäftigten, für die die Billigkeitsleistung beantragt wird, haben ihren Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Wechseleinsatztätigkeit ist eine Billigkeitsleistung nur möglich, wenn der Arbeitsort des Beschäftigten überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern ist.
  • Die Beschäftigten, für die die Billigkeitsleistung beantragt wird, waren während der Corona-Pandemie in besonderem Umfang von Arbeitsausfall betroffen. Dies liegt vor, wenn die individuelle Corona bedingte Kurzarbeit in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten mindestens 50 % betrug. Die Höhe der Kurzarbeit wird ermittelt aus dem Verhältnis zwischen IST-Entgelt (Spalte 5 des KUG 108-Formulars) und Soll-Entgelt (Spalte 4 des KUG 108-Formulars) bei der jeweiligen monatlichen Abrechnung der Kurzarbeit.
  • Voraussetzung für die Billigkeitsleistung ist ferner, dass der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Beendigung der Kurzarbeit mindestens einen Kalendermonat lang wieder im Unternehmen beschäftigt war (Wiederkehrmonat).

 

Die Antragsunterlagen finden Sie ab dem 15. September unter:

 

Coronavirus Landesverordnung 10.07.2020

Am 30. Juni hatte die Landesregierung mit Vertretern aus Wirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden eine Anpassung des sogenannten „MV-Plan“ in Zeiten der Corona-Pandemie beschlossen. Darin sind Regelungen für die Wirtschaft und die Gesellschaft in Zeiten der Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern festgehalten. Dieser politische Entschluss wurde nun in der „Verordnung der Landesregierung zur Corona-Lockerung-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung“ vom 7. Juli 2020 in verbindliche rechtliche Vorgaben überführt. Die Verordnung trat am 10. Juli 2020 in Kraft. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 13. August 2020.

Es wurden folgende Lockerungen beschlossen:

  • Die allgemeine Kontaktbeschränkung wird aufgehoben.
  • Das Abstandsgebot von 1,5 Metern bleibt bestehen. Das Gleiche gilt für die Mundschutzpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel.
  • Änderungen im Einzelhandel: Für den Einzelhandel soll eine Task Force Pläne und Konzepte für weitere Lockerungen erarbeiten. Die Ergebnisse werden in zwei Wochen, je nach Infektionsgeschehen, in der nächsten Beratung des MV-Gipfels der Landesregierung diskutiert. In Supermärkten fällt die Einkaufswagenpflicht. Außerdem fällt die 50-Meter-Regel beim Außerhausverkauf, zum Beispiel beim Eisverkauf. Dennoch sollte Abstand eingehalten werden.
  • Die Öffnung von Innen-Spielplätzen oder anderen Innen-Freizeitangeboten ist nach Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt wieder möglich.
  • Lockerungen beim Tagestourismus: Es sind Busreisen als Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern möglich. Hier fällt die Abstandsregel, jedoch bleibt die Mundschutzpflicht in den Bussen erhalten. Sonstige Tagestouristen dürfen weiterhin nicht einreisen!
  • Lockerungen in der Gastronomie: Die Sperrstunde in Gastronomieeinrichtungen wird bis 2 Uhr morgens verlängert. Buffets sind unter Sicherheitsauflagen wieder möglich.
  • Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen, eine Arbeitsgruppe soll aber erste Konzepte zur schrittweisen Öffnung erarbeiten.
  • Spezialmärkte dürfen wieder öffnen (wie Floh- und Töpfermärkte, auch kleinere Messen). Jedoch muss eine Begrenzung der Besucherzahlen durch Einlasskontrollen erfolgen.
  • Größere Veranstaltungen sind wieder möglich. Im Innenbereich sind 200, im Außenbereich 500 Teilnehmer*Innen zulässig. Auf Antrag bei den Ordnungsämtern können auch größere Veranstaltungen durchgeführt werden.
  • Sportliche Wettkämpfe sind wieder mit Publikum möglich – im Innenbereich mit 200, im Außenbereich mit 500 Zuschauer*Innen.
  • Die Öffnung von Messen ist unter Auflagen wieder möglich.

Neu sind die ausführlichen Anhänge in der Verordnung.

Sie regeln für Teilbranchen Hygiene- und Sicherheitsvorgaben. Die einzelnen Paragraphen der Verordnung verweisen nun auf die Einhaltung der Vorgaben in den Anhängen.

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Der Bund hat sein Programm zu Überbrückungshilfen in der Corona-Pandemie heute gestartet. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen hatte der Bund diese Hilfen als Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro beschlossen.

Das Hilfsprogramm richtet sich an Unternehmen, die weiterhin von einem erheblichen und durch die Corona-Pandemie verursachten Umsatzausfall betroffen sind. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzt das Programm mit weiteren 22 Millionen Euro. Die landesspezifische Hilfe ist in das Verfahren des Bundes integriert. Somit erfolgt die Antragstellung in einem zentralen Portal.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Pandemie anhaltend, vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Auch Solo-Selbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind antragsberechtigt. Zudem sind auch von der Corona-Krise betroffene gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind (z.B. Jugendbildungsstätten, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Familienferienstätten) antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind im Förderzeitraum vom Juni bis August 2020 fortlaufend anfallende, vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten.
Die Überbrückungshilfe beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von

  • 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch,
  • 50 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %
  • 40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 % und unter 50 % im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Wie lange können Mittel beantragt werden?

Das Programm läuft in den Monaten Juni bis August 2020. Ein Zuschuss ist maximal über drei Monate möglich. Spätester Antragseingang ist der 31.08.2020.

Wie funktioniert die Antragsstellung?

Die Antragsstellung ist zweigeteilt. Sie kann nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer erfolgen!

  • Stufe 1 Kontaktieren des Steuerberaters etc. und Ermittlung der Bedarfe
  • Stufe 2 Antragsstellung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer

Bei der Antragstellung sind Angaben zum Antragsteller zu machen sowie der Umsatzeinbruch und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten zu bestimmen:

  • Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes im April und Mai 2020 und Vergleich mit den Vergleichsmonaten.
    Zudem Prognose des Umsatzeinbruches für den beantragten Förderzeitraum.
  • Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird.

Das Antragsverfahren wird durch einen prüfenden Dritten durchgeführt und über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Erst dann kann die Bewilligung erfolgen. Der prüfende Dritte prüft dabei vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber hinaus berät er den Antragsteller bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.

Die prüfenden Dritten müssen sich registrieren. Sie erhalten nach erfolgreicher Registrierung per Post ihre Legitimation für das Antragsportal. Ab dem 10. Juli 2020 sollen über diese die Anträge gestellt werden können. Im Land prüft dann das Landesförderinstitut MV (LFI MV) die Anträge und veranlasst die Auszahlungen.

Auf der Seite des Landesförderinstitutes MV sind alle Informationen zusammengefasst:

corona-lockerungen-mv

Am 30. Juni tagte der MV-Gipfel der Landesregierung mit Vertretern aus Wirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden, um den sogenannten „MV-Plan“ in Zeiten der Corona-Pandemie weiterzuentwickeln. Es wurden folgende Lockerungen beschlossen:

  • Die allgemeine Kontaktbeschränkung wird aufgehoben.
  • Das Abstandsgebot von 1,5 Metern bleibt bestehen. Das Gleiche gilt für die Mundschutzpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel.
  • Änderungen im Einzelhandel: Für den Einzelhandel soll eine Task Force Pläne und Konzepte für weitere Lockerungen erarbeiten. Die Ergebnisse werden in zwei Wochen, je nach Infektionsgeschehen, in der nächsten Beratung des MV-Gipfels der Landesregierung diskutiert. In Supermärkten fällt die Einkaufswagenpflicht. Außerdem fällt die 50-Meter-Regel beim Außerhausverkauf, zum Beispiel beim Eisverkauf. Dennoch sollte Abstand eingehalten werden.
  • Die Öffnung von Innen-Spielplätzen oder anderen Innen-Freizeitangeboten ist nach Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt wieder möglich.
  • Lockerungen beim Tagestourismus: Es sind Busreisen als Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern möglich. Hier fällt die Abstandsregel, jedoch bleibt die Mundschutzpflicht in den Bussen erhalten. Sonstige Tagestouristen dürfen weiterhin nicht einreisen!
  • Lockerungen in der Gastronomie: Die Sperrstunde in Gastronomieeinrichtungen wird bis 2 Uhr morgens verlängert. Buffets sind unter Sicherheitsauflagen wieder möglich.
  • Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen, eine Arbeitsgruppe soll aber erste Konzepte zur schrittweisen Öffnung erarbeiten.
  • Spezialmärkte dürfen wieder öffnen (wie Floh- und Töpfermärkte, auch kleinere Messen). Jedoch muss eine Begrenzung der Besucherzahlen durch Einlasskontrollen erfolgen.
  • Größere Veranstaltungen sind wieder möglich. Im Innenbereich sind 200, im Außenbereich 500 TeilnehmerInnen zulässig. Auf Antrag bei den Ordnungsämtern können auch größere Veranstaltungen durchgeführt werden.
  • Sportliche Wettkämpfe sind wieder mit Publikum möglich – im Innenbereich mit 200, im Außenbereich mit 500 ZuschauerInnen.
  • Die Öffnung von Messen sind unter Auflagen wieder möglich.

Ab dem 1. August soll der Regelbetrieb für Krippe, Kita und Hort wieder möglich sein, auch offene Konzepte unter Auflagen – pädagogisches Personal kann sich regelmäßig testen lassen.

Die neue Verordnung soll am kommenden Dienstag, 7. Juli, vom Kabinett beschlossen werden und zum 10. Juli in Kraft treten. Die nächste große Entscheidungsrunde mit Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden soll am 4. August 2020 stattfinden.