Digitalisierung kann Unternehmensprozesse vereinfachen und großen Chancen für Unternehmen darstellen – wenn die entsprechende Umsetzung erfolgt. Die Digitalisierung über Geschäftsbereiche hinweg zu etablieren, stellt für Handwerksbetriebe und kleine und mittlere Unternehmen oftmals vor große Herausforderungen.
Das Förderprogramm „go digital“ richtet sich besonders an diese Unternehmen und möchte Unterstützung in der nachhaltigen Digitalisierung aller Geschäftsprozesse leisten. In der Praxis bedeutet dies, das Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen erhalten können. Dies erfolgt durch das Förderprogramm autorisierte Beratungsunternehmen, die die komplette Abwicklung übernehmen: von der Antragstellung bis zur Nachbereitung.

Das go-digtal Förderprogramm besteht aus drei Modulen: Digitale Geschäftsprozesse (z.B. passgenaue Softwarelösungen), digitale Markterschließung (z.B. Entwicklung einer Online-Marketing Strategie) und IT-Sicherheit (z.B. Einführung eines IT-Sicherheitsmanagements).

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerk, wenn sie technologisches Potenzial aufweisen. In dem Jahr vor dem Vertragsabschluss darf das Unternehmen einen Jahresumsatz von maximal 20 Mio. Euro und es muss eine De-minimis-Verordnung vorweisen.

Wo erfolgt die Antragstellung?

Die passgenaue Beratung können Unternehmen über diese interaktive Karte leicht finden.

Wie hoch ist die Förderung?

Es können Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50% auf den maximalen Beratertagessatz von 1100 Euro ohne Mehrwertsteuer gefördert werden. Dabei kann ein Zuschuss für maximal 30 Beratertage innerhalb eines Jahres beantragt werden.

Unternehmerin Gisela Schadwinkel und ihr Sohn Frank Schadwinkel von der „Seeperle“ wurden zum „Unternehmen des Jahres Mecklenburg-Vorpommern“ in der Kategorie „Unternehmerpersönlichkeit“ ausgezeichnet.

Zu der direkt am Hafen Wismars ansässigen „Seeperle“ gehören Restaurant, Bistro und Kutter, wo Besucher von dem 30-köpfigen Team kulinarisch verwöhnt werden.
Im Laufe der Zeit konnten Frau und Herr Schadwinkel ein erfolgreiches Unternehmen aufbauen und ihren Betrieb immer weiter zu einem gastronomischen Besuchermagnet entwickeln.

Aus 164 Nominierungen wurden neun Finalisten, drei Preisträger und zwei Sonderpreisträger vom Wirtschaftsministerium MV prämiert. Sie stehen exemplarisch für alle Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, die mit unternehmerischen Handeln und gesellschaftlichem Engagement der Wirtschaft Mecklenburg Vorpommerns beleben.

Die Auszeichnung wurde vom Wirtschaftsminister Glawe zusammen mit Landrat Tino Schomann überreicht.

Wir sagen: herzlichen Glückwunsch!

Im Zuge der digitalen Transformation ändern sich Arbeitsalltag und Anforderungen in vielen Branchen. Angesichts dieses Strukturwandels ergeben sich neue Chancen – aber auch Herausforderungen. Um fachliche Ressourcen der Mitarbeiter*innen zu stärken und zu erweitern, sollten diese ausgebaut werden.
Das Qualifizierungschancengesetz soll speziell Beschäftigten zugute kommen und sie dabei unterstützen, in der Arbeitswelt 4.0 langfristig fachlich fit zu bleiben und so letztlich die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken.
Die Förderung ist unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Arbeitnehmer*innen, Kleinstunternehmen profitieren am meisten.

Das Qualifizierungschancengesetz bietet eine Weiterbildungsberatung und eine finanzielle Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung. Arbeitgeber*innen werden während der Qualifizierung sowohl bei den Lohnkosten als auch bei den Weiterbildungskosten unterstützt.

Entscheidend ist, dass die Weiterbildung von einem zugelassenen Träger durchgeführt wird, mindestens 160 Stunden beträgt und Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die das Unternehmen und die Beschäftigten langfristig weiterentwickeln.

Unterstützt werden Arbeitgeber durch Zuschüsse zu den Weiterbildungs- und Lohnkosten während der Weiterbildungsphase, die Förderung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.


Welche Zuschüsse gibt es?

Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen

  • Bis zu 100% der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 75% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter*innen

  • Bis zu 50% der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 50% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen

  • Bis zu 25% der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 75% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Für große Unternehmen mir mehr als 2500 Mitarbeitern

  • Bis zu 15 % der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 25% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Bei kleinen und mittlere Unternehmen werden bis zu 100% der Weiterbildungskosten erstattet, wenn der Mitarbeiter mindestens 45 Jahre oder schwerbehindert ist. Zusätzlich werden bis zu 100% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung für Mitarbeiter ohne Schulabschluss oder mit einer Schwerbehinderung übernommen.

Die dritten Urlauberaktionstage sind in vollem Gange!

Zusammen mit der Wings, dem Fernstudiengang der Hochschule Wismar, steht unser Team des Welcome Service Centers Nordwestmecklenburg Pendlern, Rückkehrern und Jobwechslern in unseren Tourismushochburgen für Fragen zur Verfügung.
Wir präsentieren kostenlos Stellen lokaler Unternehmen, bieten eine umfassende Beratung zu einer Umsiedlung nach Nordwestmecklenburg, einen Malstand für Kinder, Give Aways sowie das obligatorische Gewinnspiel.

Verpasst? Kein Problem!

Am 26. und 27. Juli stehen wir gegenüber vom Kurhaus in Boltenhagen und am 28. Juli sind wir auf der Insel Poel, in der Wendeschleife Schwarzer Busch, zu finden.
Am Donnerstag (29.7.) von 10-15 Uhr ist das WSC mit seinen Angeboten erstmals beim Halt der „WINGS-Roadshow“ auf der Autobahnraststätte Schönberger Land dabei.

Kommen Sie vorbei!

Selbstverständlich finden diese Aktionen unter den vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen statt.

Über den Sonderfonds des Bundes werden bis zu 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt, um die Wiederaufnahme und Planbarkeit kultureller Veranstaltungen zu unterstützen.

Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengestellt:

Welche Veranstaltungen werden gefördert?

ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen, künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden, und  es müssen Eintrittskarten verkauft werden.

Wer kann Förderung beantragen?

Veranstalter*innen von Kulturveranstaltungen. Veranstalter*in ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalter*innen in öffentlicher Trägerschaft können nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Zwei Module werden unterschieden:

Kleinere und mittelgroße Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können. Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen Corona-bedingte Absagen.


Welche Programme gibt es?

  1. Wirtschaftlichkeitshilfe

ab 1.7.2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden und ab 1.8.2021 mit bis zu 2000 möglichen Teilnehmenden unter Beachtung Corona-bedingter  Hygienebestimmungen

Höhe der Förderung:

Ausgleich der Verluste bei pandemiebedingter Verringerung der Teilnehmerzahl um mindestens 20%: Es werden die Einnahmen aus den ersten 1000 verkauften Tickets verdoppelt, bei besonders strengen Infektionsschutzauflagen (die die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75% reduzieren) verdreifacht.

Maximale Förderung:

Finanzierungslücke zwischen veranstaltungsbezogenen Kosten (zuzüglich einer Durchführungspauschale von 10% dieser Kosten) und den erzielten Einnahmen.
Die Förderung ist bei  100.000 Euro je Veranstaltung gedeckelt. Für Veranstaltungen, die regulär wiederholt am selben Veranstaltungsort stattfinden, gibt es gesonderte Regelungen bzw. Obergrenzen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Vor der Veranstaltung muss eine Registrierung auf der IT-Plattform (siehe www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de) stattfinden.
Die Registrierung umfasst u. a. den Charakter der Kulturveranstaltung sowie den Nachweis der Corona-bedingten Kapazitätsreduktion, z.B. durch Hygienekonzept oder Eindämmungsverordnung.

Der Antrag selbst wird nach der Veranstaltung über die IT-Plattform gestellt.

Optionale Ausfallabsicherung für kleinere Veranstaltungen:

Sollte wegen Verschärfung der öffentlichen Pandemievorschriften eine für die Wirtschaftshilfe registrierte Veranstaltung nicht stattfinden können, werden Veranstalter*innen anteilig für 80% der nachgewiesenen Corona-bedingten Ausfallkosten entschädigt, wenn sie eine Kostenkalkulation mit Registrierung eingereicht haben.


2. Ausfallabsicherung

ab 1.9.2021 für das Ausfallrisiko für Veranstaltungen mit mehr als 2000 möglichen Teilnehmenden.

Höhe der Förderung:

Bei einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Verschiebung werden maximal 80% der dadurch entstandenen veranstaltungsbedingten Kosten von der Ausfallabsicherung übernommen. Pro Veranstaltung werden maximal 8 Mio. Euro entschädigt. Erzielte Einnahmen werden davon abgezogen.

Welche Kosten sind förderfähig?

zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleisterinnen und Dienstleister etc.
Hierzu gibt es eine Liste beim BMFI.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Veranstaltung muss vor der geplanten Durchführung registriert sein.
Eine Kostenkalkulation, durch einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater*in) geprüft sowie ein Hygienekonzept müssen vorliegen.
Bei pandemiebedingtem Ausfall, Teilausfall oder Verschiebung werden die konkreten Verluste und entstandenen Kosten mit der Bestätigung eines prüfenden Dritten vom Veranstalter nachgewiesen.

 

Konkrete Informationen unter:

www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Service-Hotline 0800 6648430
service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Wenn es um den Landkreis Nordwestmecklenburg, die hier lebenden Menschen und insbesondere die Kreisverwaltung mit ihrer Wirtschaftsförderungsgesellschaft geht, ist Unternehmer Ralf Witzl voll des Lobes: „Egal wo ich anrufe oder wen ich persönlich treffe, überall treffe ich ausschließlich auf nette, freundliche und hilfsbereite Menschen“, schwärmt der Geschäftsführer der in Baden-Württemberg ansässigen Garagenland GmbH. Mit ein Grund dafür, dass er gerade dabei ist, sich mit einem Projekt im Gewerbegebiet Upahl zu engagieren. Auf einer Fläche von zunächst einmal 9.000 Quadratmetern soll ein Gewerbe- und Garagenpark entstehen, in dem sich Kleinstunternehmen kostengünstig ansiedeln können. „Eine dieser Hallen 120 Meter breit, 15 Meter tief und sechs Meter Hoch – sie wird in Parzellen geteilt, deren kleinste Breite fünf Meter beträgt, bei Bedarf auch zehn Meter. Die Tiefe bleibt jeweils bei 15 Metern und jede Parzelle bekommt ein vier Meter breites Tor mit einer lichten Durchfahrtshöhe von ebenfalls vier Metern“, erklärt der gebürtige Schwabe. So könnten bis zu 19 separate Räume von mindestens 75 Quadratmetern Größe entstehen.

 

Dieses Konzept habe sich bereits an mehreren Standorten bewährt, erzählt Ralf Witzl. „Da entwickelt sich ganz schnell eine Kleinstruktur von Unternehmen aus verschiedenen Gewerken und Bereichen, die sich gegenseitig unterstützen, einander ergänzen und dadurch voneinander profitieren.“ Besonders Start-ups und Jungunternehmer liegen Witzl am Herzen, ihnen will er mit so einem Angebot helfen. Die Parzellen können dabei je nach Gusto gemietet oder gekauft werden. „Ich kann mir aber auch vorstellen, dass der ein oder andere Teil der Halle als Unterstellmöglichkeit für Boote oder Caravans genutzt werden kann. Auch hierfür habe ich einen Bedarf in der Region festgestellt“, so der Unternehmer. Ursprünglich war seine Firma seit kurz vor der Jahrtausendwende im Segment der Ein- und Mehrfamilienhäuser aktiv. Ab 2017 hat sie sich auf Garagenkomplexe spezialisiert.

 

Ralf Witzl ist über das Internet auf das Gewerbegebiet Upahl und die dort zur Verfügung stehenden Flächen aufmerksam geworden. „Meine Frau kommt aus Hamburg und ihr Bruder lebt in Lübeck – da habe ich bei einem Besuch mal umgeschaut, was die Region so zu bieten hat“, erinnert sich der Schwabe. „Martin Kopp und sein Team von der hiesigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie die Kreisbehörden insgesamt haben mich von Anfang an bei meinem Vorhaben unterstützt.“ So soll nun nach dem Stellen des Bauantrages und seiner Genehmigung zunächst eine dieser Stahlhallen in Sandwich-Bauweise mit Verblendern einschließlich Bodenplatte aufgebaut werden. „Das machen wir auch alles selbst – das dauert etwa drei bis vier Monate. Wenn alles gut läuft, können wir kommendes Jahr beginnen“, blickt Unternehmer Witzl in die Zukunft. Bei entsprechender Nachfrage könnten so auf dem vorerst gekauften Areal drei solcher Gebäude entstehen. Vor der Halle wird außerdem immer ein 15 bis 16 Meter breiter Streifen gepflastert, damit auch ein entsprechendes Rangieren der Fahrzeuge möglich ist.

Interessenten für eine Garagen-Parzelle können sich direkt an Ralf Witzl wenden. „Ich freue mich immer über den direkten Kontakt, da kann man alle Fragen viel direkter und unkomplizierter klären.“ Unter der Telefonnummer 0151 – 17278426 oder per E-Mail an ralf.witzl@web.de ist der Unternehmer zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

Unternehmer Ralf Witzl & sein Geschäftspartner Dimitri Littke auf der Baustelle des Projektes.

Text: Peter Täufel

Steuerberater Christian Backmann, Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsberatung  Lübeck, informiert:

Zur Beantragung von Coronahilfen stehen zurzeit die Neustarthilfe sowie die Überbrückungshilfe III zur Verfügung. Für beide Programme endet die Antragsfrist am 31.10.2021.
Die Unterstützungsleistungen werden für die Monate Januar bis Juni 2021 gewährt. Aktuell wird die so genannte Überbrückungshilfe Plus vorbereitet.
Die Förderung wird voraussichtlich auf die Monate Juli bis September 2021 erweitert. Aktuell sind hier jedoch keine Anträge möglich, da noch die entsprechende Programmierung über das Antragsportal fehlt.


Welche Programme gibt es gegenwärtig für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für Soloselbständige?

Die Soforthilfe als auch die Überbrückungshilfe sind dann antragsfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass Umsatzausfälle durch die Corona Pandemie bedingt sind.
Die Neustarthilfe richtet sich an Soloselbständige und kleinere Unternehmen mit geringen Fixkosten. Die Überbrückungshilfe an solche Unternehmen, die höhere Fixkosten haben.
Es wurde bereits beschlossen, dass mit der endgültigen Abrechnung Unternehmen das Wahlrecht haben, ob sie die
Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen.


Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?

Die Neustarthilfe kann von jedem Antragsberechtigten selber beantragt werden. Dies ist für die Überbrückungshilfe III ausgeschlossen.


Durch wen erfolgt die Beantragung?

Hier muss die Beantragung über sogenannte prüfende Dritte erfolgen, wie z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer.


Welche Erfahrungen wurden bisher gesammelt?  Wie schnell werden die Mittel ausgezahlt?

Die Auszahlung der Zahlung erfolgte entgegen anders lautenden Meldungen nach meiner Erfahrung relativ zügig. Zum Teil sind Kleinbeträge innerhalb von 2 Wochen
ausgezahlt worden.


Wie erfolgt die Abrechnung und was muss für die Folgezeit beachtet werden?

Wichtig ist, dass sämtliche Förderungsanträge sowohl für 2020 als auch für 2021 in einer Schlussabrechnung noch einmal überprüft werden müssen. Zu Unrecht ausgezahlte Förderhilfen müssen dann zurückgezahlt werden.
Wichtig ist ebenfalls, dass sämtliche Förderhilfen der Steuerpflicht unterliegen, d.h. diese sind im Rahmen der Steuererklärung als Betriebseinnahmen zu erklären. Aus der Vielzahl der Fördermöglichkeiten sowie der zum Teil unüberschaubaren Änderungen empfiehlt es sich fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Unternehmer*innen können sich bei Fragen zu den aktuellen Förderprogrammen an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg wenden, die im Rahmen eines Corona-Hilfe-Projektes eine Hotline eingerichtet hat. Das Projekt wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert und läuft bis Ende Mai 2022. Es kann um ein Jahr verlängert werden. Die Hotline ist unter 03841 3040 9841 von montags bis donnerstags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr erreichbar. Freitags ist die Hotline von 09.00 – 12.00 Uhr zu erreichen.

 

 

 

Bereits zum dritten Mal geht das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg, kurz WSC NWM, in diesem Jahr auf die Suche nach Fachkräften für die heimische Wirtschaft. Dafür besucht unser Team gemeinsam mit der WINGS, dem Fernstudienangebot der Hochschule Wismar, mit ihren Urlauberaktionstagen die Tourismushochburgen des Landkreises. „Das Projekt dient dazu interessierte Urlauber auf gute Jobs in unserer Region aufmerksam zu machen. In der Urlaubszeit kommen viele zur Ruhe und haben Zeit, über einen Neustart nachzudenken“, erklärt Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, die das WSC NWM betreibt.

Wo können Sie uns finden?

Der Informationsstand macht am 19. und 20. sowie am 26. und 27. Juli gegenüber dem Kurhaus in Boltenhagen Station, am 21. und 28. Juli ist er auf der Insel Poel, in der Wendeschleife Schwarzer Busch zu finden. Jeweils von 10 bis 16 Uhr sind kostenlose Beratungsgespräche möglich – selbstverständlich mit einem umfangreichen Hygienekonzept. „Im Angebot haben wir ausschließlich Stellen lokaler Unternehmen, die ab 30.000 Euro Jahreslohn dotiert sind“, berichten die WSC-Mitarbeiterinnen Anne-Juliana Bunkelmann und Susann Malchow. Darunter sind Arbeitsplätze im Handwerk, dem Gesundheitswesen, der Holz- oder Lebensmittelindustrie sowie im Finanz-, Verwaltungs- und Transportsektor.

Zusätzlich gibt es kostenlose Beratung zu einer Umsiedlung nach Nordwestmecklenburg, einen Malstand für Kinder, Give Aways sowie das obligatorische Gewinnspiel.

An den Aktionstagen sollen primär Urlauber angesprochen werden, aber auch Pendler, Rückkehrer und Jobwechsler können sich in diesem Rahmen kostenfrei beraten lassen.

Vom 01. bis 21. August ist es soweit: der Landkreis Nordwestmecklenburg nimmt erstmalig bei der Aktion STADTRADELN teil und leistet so einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Mobilität.
Je mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind, desto gezielter kann der Bedarf in der Radinfrastruktur ermittelt werden – zeitgleich wird ein gemeinsames Ziel verfolgt.
Ganz gleich ob Arbeitsweg oder das Radeln im Urlaub: Mit der Kostenlosen App können Sie gefahrene Kilometer via GPS tracken und unseren Landkreis anrechnen lassen.
An der größten Fahrradkampagne Deutschlands kann jeder teilnehmen, der in Nordwestmecklenburg wohnt, arbeitet oder eine Hochschule besucht.

Machen Sie mit und verhelfen Sie Nordwestmecklenburg auf das Siegertreppchen zu steigen.
Für die Teilnahme können Sie sich hier registrieren

soforthilfe-corona III

Überbrückungshilfe III Plus und Neustartprämie Plus

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben die Überbrückungshilfe III und die Neustartprämie bis zum 30.9.2021 verlängert.

Die Förderbedingungen werden beibehalten und durch die Restartprämie ergänzt.

  • Mit der Restartprämie können Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen.

Die Neustarthilfe für Soloselbständige wird ebenfalls verlängert und auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres erhöht.

 

Ergänzende Informationen zur Weiterführung der Überbrückungshilfe III in III Plus:

  • Weiterhin sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
  • Beantragt wird die Förderung weiterhin über das Corona-Portal des Bundes durch prüfende Dritte.
  • Künftig gilt für beide Programme gemeinsam:
  • Die maximale monatliche Förderung beträgt insgesamt 10 Mio. Euro.
  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Euro,

davon 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen und 40 Mio. Euro  aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich.

Diese neue EU-Regelung gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Sie können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.

 

Was ist neu in Überbrückungshilfe III Plus?

  • Unternehmen, die wieder eröffnen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten,  wenn sie im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder die Beschäftigung anderweitig erhöhen.

Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021.

Der Zuschuss beträgt im August noch 40 und im September noch 20 Prozent.

Danach gibt es keinen Zuschuss mehr.

  • Künftig werden Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabweisende Restrukturierung von Unternehmen bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ersetzt.
  • Verlängert wird ebenso die Neustarthilfe für Soloselbständige.
  • Zeitraum Januar bis Juni 2021, bis zu 1.250 Euro pro Monat,
  • Zeitraum Juli bis September 2021, bis zu 1.500 Euro pro Monat.

Soloselbständige können somit insgesamt 12.000 Euro bekommen.

Parallel zur Überbrückungshilfe sollen die Härtefallhilfen der Länder bis Ende September 2021 verlängert werden.

Nach Anpassung der Programme kann die Antragstellung wie bisher über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.