Die dritten Urlauberaktionstage sind in vollem Gange!

Zusammen mit der Wings, dem Fernstudiengang der Hochschule Wismar, steht unser Team des Welcome Service Centers Nordwestmecklenburg Pendlern, Rückkehrern und Jobwechslern in unseren Tourismushochburgen für Fragen zur Verfügung.
Wir präsentieren kostenlos Stellen lokaler Unternehmen, bieten eine umfassende Beratung zu einer Umsiedlung nach Nordwestmecklenburg, einen Malstand für Kinder, Give Aways sowie das obligatorische Gewinnspiel.

Verpasst? Kein Problem!

Am 26. und 27. Juli stehen wir gegenüber vom Kurhaus in Boltenhagen und am 28. Juli sind wir auf der Insel Poel, in der Wendeschleife Schwarzer Busch, zu finden.
Am Donnerstag (29.7.) von 10-15 Uhr ist das WSC mit seinen Angeboten erstmals beim Halt der „WINGS-Roadshow“ auf der Autobahnraststätte Schönberger Land dabei.

Kommen Sie vorbei!

Selbstverständlich finden diese Aktionen unter den vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen statt.

Über den Sonderfonds des Bundes werden bis zu 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt, um die Wiederaufnahme und Planbarkeit kultureller Veranstaltungen zu unterstützen.

Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengestellt:

Welche Veranstaltungen werden gefördert?

ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen, künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden, und  es müssen Eintrittskarten verkauft werden.

Wer kann Förderung beantragen?

Veranstalter*innen von Kulturveranstaltungen. Veranstalter*in ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalter*innen in öffentlicher Trägerschaft können nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Zwei Module werden unterschieden:

Kleinere und mittelgroße Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können. Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen Corona-bedingte Absagen.


Welche Programme gibt es?

  1. Wirtschaftlichkeitshilfe

ab 1.7.2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden und ab 1.8.2021 mit bis zu 2000 möglichen Teilnehmenden unter Beachtung Corona-bedingter  Hygienebestimmungen

Höhe der Förderung:

Ausgleich der Verluste bei pandemiebedingter Verringerung der Teilnehmerzahl um mindestens 20%: Es werden die Einnahmen aus den ersten 1000 verkauften Tickets verdoppelt, bei besonders strengen Infektionsschutzauflagen (die die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75% reduzieren) verdreifacht.

Maximale Förderung:

Finanzierungslücke zwischen veranstaltungsbezogenen Kosten (zuzüglich einer Durchführungspauschale von 10% dieser Kosten) und den erzielten Einnahmen.
Die Förderung ist bei  100.000 Euro je Veranstaltung gedeckelt. Für Veranstaltungen, die regulär wiederholt am selben Veranstaltungsort stattfinden, gibt es gesonderte Regelungen bzw. Obergrenzen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Vor der Veranstaltung muss eine Registrierung auf der IT-Plattform (siehe www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de) stattfinden.
Die Registrierung umfasst u. a. den Charakter der Kulturveranstaltung sowie den Nachweis der Corona-bedingten Kapazitätsreduktion, z.B. durch Hygienekonzept oder Eindämmungsverordnung.

Der Antrag selbst wird nach der Veranstaltung über die IT-Plattform gestellt.

Optionale Ausfallabsicherung für kleinere Veranstaltungen:

Sollte wegen Verschärfung der öffentlichen Pandemievorschriften eine für die Wirtschaftshilfe registrierte Veranstaltung nicht stattfinden können, werden Veranstalter*innen anteilig für 80% der nachgewiesenen Corona-bedingten Ausfallkosten entschädigt, wenn sie eine Kostenkalkulation mit Registrierung eingereicht haben.


2. Ausfallabsicherung

ab 1.9.2021 für das Ausfallrisiko für Veranstaltungen mit mehr als 2000 möglichen Teilnehmenden.

Höhe der Förderung:

Bei einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Verschiebung werden maximal 80% der dadurch entstandenen veranstaltungsbedingten Kosten von der Ausfallabsicherung übernommen. Pro Veranstaltung werden maximal 8 Mio. Euro entschädigt. Erzielte Einnahmen werden davon abgezogen.

Welche Kosten sind förderfähig?

zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleisterinnen und Dienstleister etc.
Hierzu gibt es eine Liste beim BMFI.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Veranstaltung muss vor der geplanten Durchführung registriert sein.
Eine Kostenkalkulation, durch einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater*in) geprüft sowie ein Hygienekonzept müssen vorliegen.
Bei pandemiebedingtem Ausfall, Teilausfall oder Verschiebung werden die konkreten Verluste und entstandenen Kosten mit der Bestätigung eines prüfenden Dritten vom Veranstalter nachgewiesen.

 

Konkrete Informationen unter:

www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Service-Hotline 0800 6648430
service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Wenn es um den Landkreis Nordwestmecklenburg, die hier lebenden Menschen und insbesondere die Kreisverwaltung mit ihrer Wirtschaftsförderungsgesellschaft geht, ist Unternehmer Ralf Witzl voll des Lobes: „Egal wo ich anrufe oder wen ich persönlich treffe, überall treffe ich ausschließlich auf nette, freundliche und hilfsbereite Menschen“, schwärmt der Geschäftsführer der in Baden-Württemberg ansässigen Garagenland GmbH. Mit ein Grund dafür, dass er gerade dabei ist, sich mit einem Projekt im Gewerbegebiet Upahl zu engagieren. Auf einer Fläche von zunächst einmal 9.000 Quadratmetern soll ein Gewerbe- und Garagenpark entstehen, in dem sich Kleinstunternehmen kostengünstig ansiedeln können. „Eine dieser Hallen 120 Meter breit, 15 Meter tief und sechs Meter Hoch – sie wird in Parzellen geteilt, deren kleinste Breite fünf Meter beträgt, bei Bedarf auch zehn Meter. Die Tiefe bleibt jeweils bei 15 Metern und jede Parzelle bekommt ein vier Meter breites Tor mit einer lichten Durchfahrtshöhe von ebenfalls vier Metern“, erklärt der gebürtige Schwabe. So könnten bis zu 19 separate Räume von mindestens 75 Quadratmetern Größe entstehen.

 

Dieses Konzept habe sich bereits an mehreren Standorten bewährt, erzählt Ralf Witzl. „Da entwickelt sich ganz schnell eine Kleinstruktur von Unternehmen aus verschiedenen Gewerken und Bereichen, die sich gegenseitig unterstützen, einander ergänzen und dadurch voneinander profitieren.“ Besonders Start-ups und Jungunternehmer liegen Witzl am Herzen, ihnen will er mit so einem Angebot helfen. Die Parzellen können dabei je nach Gusto gemietet oder gekauft werden. „Ich kann mir aber auch vorstellen, dass der ein oder andere Teil der Halle als Unterstellmöglichkeit für Boote oder Caravans genutzt werden kann. Auch hierfür habe ich einen Bedarf in der Region festgestellt“, so der Unternehmer. Ursprünglich war seine Firma seit kurz vor der Jahrtausendwende im Segment der Ein- und Mehrfamilienhäuser aktiv. Ab 2017 hat sie sich auf Garagenkomplexe spezialisiert.

 

Ralf Witzl ist über das Internet auf das Gewerbegebiet Upahl und die dort zur Verfügung stehenden Flächen aufmerksam geworden. „Meine Frau kommt aus Hamburg und ihr Bruder lebt in Lübeck – da habe ich bei einem Besuch mal umgeschaut, was die Region so zu bieten hat“, erinnert sich der Schwabe. „Martin Kopp und sein Team von der hiesigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie die Kreisbehörden insgesamt haben mich von Anfang an bei meinem Vorhaben unterstützt.“ So soll nun nach dem Stellen des Bauantrages und seiner Genehmigung zunächst eine dieser Stahlhallen in Sandwich-Bauweise mit Verblendern einschließlich Bodenplatte aufgebaut werden. „Das machen wir auch alles selbst – das dauert etwa drei bis vier Monate. Wenn alles gut läuft, können wir kommendes Jahr beginnen“, blickt Unternehmer Witzl in die Zukunft. Bei entsprechender Nachfrage könnten so auf dem vorerst gekauften Areal drei solcher Gebäude entstehen. Vor der Halle wird außerdem immer ein 15 bis 16 Meter breiter Streifen gepflastert, damit auch ein entsprechendes Rangieren der Fahrzeuge möglich ist.

Interessenten für eine Garagen-Parzelle können sich direkt an Ralf Witzl wenden. „Ich freue mich immer über den direkten Kontakt, da kann man alle Fragen viel direkter und unkomplizierter klären.“ Unter der Telefonnummer 0151 – 17278426 oder per E-Mail an ralf.witzl@web.de ist der Unternehmer zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

Unternehmer Ralf Witzl & sein Geschäftspartner Dimitri Littke auf der Baustelle des Projektes.

Text: Peter Täufel

Steuerberater Christian Backmann, Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsberatung  Lübeck, informiert:

Zur Beantragung von Coronahilfen stehen zurzeit die Neustarthilfe sowie die Überbrückungshilfe III zur Verfügung. Für beide Programme endet die Antragsfrist am 31.10.2021.
Die Unterstützungsleistungen werden für die Monate Januar bis Juni 2021 gewährt. Aktuell wird die so genannte Überbrückungshilfe Plus vorbereitet.
Die Förderung wird voraussichtlich auf die Monate Juli bis September 2021 erweitert. Aktuell sind hier jedoch keine Anträge möglich, da noch die entsprechende Programmierung über das Antragsportal fehlt.


Welche Programme gibt es gegenwärtig für kleine und mittlere Unternehmen bzw. für Soloselbständige?

Die Soforthilfe als auch die Überbrückungshilfe sind dann antragsfähig, wenn nachgewiesen werden kann, dass Umsatzausfälle durch die Corona Pandemie bedingt sind.
Die Neustarthilfe richtet sich an Soloselbständige und kleinere Unternehmen mit geringen Fixkosten. Die Überbrückungshilfe an solche Unternehmen, die höhere Fixkosten haben.
Es wurde bereits beschlossen, dass mit der endgültigen Abrechnung Unternehmen das Wahlrecht haben, ob sie die
Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen.


Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?

Die Neustarthilfe kann von jedem Antragsberechtigten selber beantragt werden. Dies ist für die Überbrückungshilfe III ausgeschlossen.


Durch wen erfolgt die Beantragung?

Hier muss die Beantragung über sogenannte prüfende Dritte erfolgen, wie z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer.


Welche Erfahrungen wurden bisher gesammelt?  Wie schnell werden die Mittel ausgezahlt?

Die Auszahlung der Zahlung erfolgte entgegen anders lautenden Meldungen nach meiner Erfahrung relativ zügig. Zum Teil sind Kleinbeträge innerhalb von 2 Wochen
ausgezahlt worden.


Wie erfolgt die Abrechnung und was muss für die Folgezeit beachtet werden?

Wichtig ist, dass sämtliche Förderungsanträge sowohl für 2020 als auch für 2021 in einer Schlussabrechnung noch einmal überprüft werden müssen. Zu Unrecht ausgezahlte Förderhilfen müssen dann zurückgezahlt werden.
Wichtig ist ebenfalls, dass sämtliche Förderhilfen der Steuerpflicht unterliegen, d.h. diese sind im Rahmen der Steuererklärung als Betriebseinnahmen zu erklären. Aus der Vielzahl der Fördermöglichkeiten sowie der zum Teil unüberschaubaren Änderungen empfiehlt es sich fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Unternehmer*innen können sich bei Fragen zu den aktuellen Förderprogrammen an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg wenden, die im Rahmen eines Corona-Hilfe-Projektes eine Hotline eingerichtet hat. Das Projekt wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert und läuft bis Ende Mai 2022. Es kann um ein Jahr verlängert werden. Die Hotline ist unter 03841 3040 9841 von montags bis donnerstags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr erreichbar. Freitags ist die Hotline von 09.00 – 12.00 Uhr zu erreichen.

 

 

 

Bereits zum dritten Mal geht das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg, kurz WSC NWM, in diesem Jahr auf die Suche nach Fachkräften für die heimische Wirtschaft. Dafür besucht unser Team gemeinsam mit der WINGS, dem Fernstudienangebot der Hochschule Wismar, mit ihren Urlauberaktionstagen die Tourismushochburgen des Landkreises. „Das Projekt dient dazu interessierte Urlauber auf gute Jobs in unserer Region aufmerksam zu machen. In der Urlaubszeit kommen viele zur Ruhe und haben Zeit, über einen Neustart nachzudenken“, erklärt Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, die das WSC NWM betreibt.

Wo können Sie uns finden?

Der Informationsstand macht am 19. und 20. sowie am 26. und 27. Juli gegenüber dem Kurhaus in Boltenhagen Station, am 21. und 28. Juli ist er auf der Insel Poel, in der Wendeschleife Schwarzer Busch zu finden. Jeweils von 10 bis 16 Uhr sind kostenlose Beratungsgespräche möglich – selbstverständlich mit einem umfangreichen Hygienekonzept. „Im Angebot haben wir ausschließlich Stellen lokaler Unternehmen, die ab 30.000 Euro Jahreslohn dotiert sind“, berichten die WSC-Mitarbeiterinnen Anne-Juliana Bunkelmann und Susann Malchow. Darunter sind Arbeitsplätze im Handwerk, dem Gesundheitswesen, der Holz- oder Lebensmittelindustrie sowie im Finanz-, Verwaltungs- und Transportsektor.

Zusätzlich gibt es kostenlose Beratung zu einer Umsiedlung nach Nordwestmecklenburg, einen Malstand für Kinder, Give Aways sowie das obligatorische Gewinnspiel.

An den Aktionstagen sollen primär Urlauber angesprochen werden, aber auch Pendler, Rückkehrer und Jobwechsler können sich in diesem Rahmen kostenfrei beraten lassen.

Vom 01. bis 21. August ist es soweit: der Landkreis Nordwestmecklenburg nimmt erstmalig bei der Aktion STADTRADELN teil und leistet so einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Mobilität.
Je mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind, desto gezielter kann der Bedarf in der Radinfrastruktur ermittelt werden – zeitgleich wird ein gemeinsames Ziel verfolgt.
Ganz gleich ob Arbeitsweg oder das Radeln im Urlaub: Mit der Kostenlosen App können Sie gefahrene Kilometer via GPS tracken und unseren Landkreis anrechnen lassen.
An der größten Fahrradkampagne Deutschlands kann jeder teilnehmen, der in Nordwestmecklenburg wohnt, arbeitet oder eine Hochschule besucht.

Machen Sie mit und verhelfen Sie Nordwestmecklenburg auf das Siegertreppchen zu steigen.
Für die Teilnahme können Sie sich hier registrieren

soforthilfe-corona III

Überbrückungshilfe III Plus und Neustartprämie Plus

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben die Überbrückungshilfe III und die Neustartprämie bis zum 30.9.2021 verlängert.

Die Förderbedingungen werden beibehalten und durch die Restartprämie ergänzt.

  • Mit der Restartprämie können Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen.

Die Neustarthilfe für Soloselbständige wird ebenfalls verlängert und auf bis zu 12.000 Euro für die ersten drei Quartale dieses Jahres erhöht.

 

Ergänzende Informationen zur Weiterführung der Überbrückungshilfe III in III Plus:

  • Weiterhin sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
  • Beantragt wird die Förderung weiterhin über das Corona-Portal des Bundes durch prüfende Dritte.
  • Künftig gilt für beide Programme gemeinsam:
  • Die maximale monatliche Förderung beträgt insgesamt 10 Mio. Euro.
  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Euro,

davon 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen und 40 Mio. Euro  aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich.

Diese neue EU-Regelung gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Sie können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.

 

Was ist neu in Überbrückungshilfe III Plus?

  • Unternehmen, die wieder eröffnen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten,  wenn sie im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder die Beschäftigung anderweitig erhöhen.

Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021.

Der Zuschuss beträgt im August noch 40 und im September noch 20 Prozent.

Danach gibt es keinen Zuschuss mehr.

  • Künftig werden Anwalts- und Gerichtskosten bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabweisende Restrukturierung von Unternehmen bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ersetzt.
  • Verlängert wird ebenso die Neustarthilfe für Soloselbständige.
  • Zeitraum Januar bis Juni 2021, bis zu 1.250 Euro pro Monat,
  • Zeitraum Juli bis September 2021, bis zu 1.500 Euro pro Monat.

Soloselbständige können somit insgesamt 12.000 Euro bekommen.

Parallel zur Überbrückungshilfe sollen die Härtefallhilfen der Länder bis Ende September 2021 verlängert werden.

Nach Anpassung der Programme kann die Antragstellung wie bisher über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

Der Regionalmarketing Westmecklenburg e. V. stellt sich neu auf. Während einer digitalen Mitgliederversammlung am 18. Mai 2021 bestätigten die Vereinsmitglieder die Neuausrichtung des Vereins. In Zukunft wird der Verein den Namen „Regionalmarketing und -entwicklung Westmecklenburg“ führen. Im Kern hat der Verein nun drei Aufgaben:

  1. Die Vernetzung von Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Politik in Westmecklenburg.
  2. Die Organisation von Verbundprojekten in den Bereichen Regionalentwicklung und -marketing.
  3. Die Umsetzung von Kampagnen für die Region Westmecklenburg.

Vereinsstruktur, Mitglieder und bisherige Aufgaben

Der Verein wurde 1999 gegründet und hat rund 100 Mitglieder. Über 70 Prozent der Mitglieder kommen aus der Wirtschaft Westmecklenburgs. Die übrigen 30 Prozent kommen aus Verwaltungen, Wirtschaftsförderungen und Verbänden aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Landeshauptstadt Schwerin. Im Kern hat der Verein in den vergangenen Jahren Regionalmarketingmaßnahmen organisiert und umgesetzt. Dabei bildete sich zunehmend der Schwerpunkt Fachkräftemarketing heraus. Der Verein organisierte beispielsweise den Pendleraktionstag und half bei der Umsetzung der Fachkräftekampagne „Mecklenburg – Hör auf Dein Herz“.

Neue Finanzierung und neuer Vorstand

Neu ist, dass sich alle Gebietskörperschaften Westmecklenburgs an der Finanzierung des Vereins zu gleichen Teilen beteiligen. „Damit ist sichergestellt, dass die erfolgreiche Arbeit des Vereins im Interesse der Wirtschaftsentwicklung der gesamten Region Westmecklenburg auch in Zukunft weitergeführt werden kann“, zeigt sich Diedrich Baxmann, scheidender Vorstandsvorsitzender des Vereins zufrieden. Er übergibt den Staffelstab an den neuen Vorsitzenden Martin Kopp, der hauptamtlich Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg ist. „Durch die Neuausrichtung können wir enger mit Wirtschaft, Landesregierung, Kammern und Verbänden sowie der Kommunalpolitik Projekte auf den Weg bringen, um die Wirtschaft in Westmecklenburg zu stärken. Für diese Aufgaben werden wir in den nächsten Wochen neue Mitarbeiter*innen im Verein einstellen“, so Kopp.

Des Weiteren wurden in den Vereinsvorstand für die nächsten zwei Jahre gewählt:

  • Siegbert Eisenach (Hauptgeschäftsführer IHK zu Schwerin)
  • Manuel Krastel (Vorstandsvorsitzender Sparkasse Mecklenburg-Nordwest)
  • Kai Lorenzen (Vorstandsvorsitzender Sparkasse Mecklenburg-Schwerin)
  • Bernd Nottebaum (1. stellv. Bürgermeister Landeshauptstadt Schwerin)
  • Andreas Scher (Geschäftsführer Planet IC GmbH)
  • Berit Steinberg (Geschäftsführerin Wirtschaftsförderung Südwestmecklenburg mbH)
  • Christin Tramm (Geschäftsführerin Happy Tex GmbH)
  • Lukas Völsch (Persönlicher Referent des Landrates, Landkreis Ludwigslust-Parchim), stellvertretender Vorsitzender
Wismar Altstadt

Im Laufe des heutigen Nachmittags könnte sich herausstellen, dass sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels in Nordwestmecklenburg ab Mittwoch, dem 19. Mai wieder öffnen dürfen. Mit den nachstehenden Informationen möchten wir alle Betroffenen unverbindlich vorab informieren.

Damit könnte das Einkaufen im Landkreis Nordwestmecklenburg zwar mit Hygieneauflagen, aber ohne Testpflicht möglich werden.

Hygienevorschriften für den stationären Einzelhandel

Folgende Hygienemaßnahmen werden voraussichtlich von den Verkaufsstellen umzusetzen sein:

  1. Die Öffnung der Verkaufsstelle ist pro 10 qm für eine Kundin oder einen Kunden für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 qm zulässig.
  2. Es ist sicherzustellen, dass für den Betrieb und den Besuch der geöffneten Einrichtungen die Auflagen für Einkaufcenter und Verkaufsstellen des Einzelhandels, Wochenmärkte, Großhandel u.a. aus Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Corona-LVO M-V, insbesondere geeignete Hygiene- und Sicherheitskonzepte, eingehalten werden.
  3. Hygiene- und Sicherheitskonzepte sind auf Aufforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Abs. 1 IfSAG M-V vorzulegen.
  4. Die vorbenannten Hygiene- und Sicherheitskonzepte haben eine verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung zu enthalten.

Aufgrund der geringen Corona-Inzidenz im Landkreis Nordwestmecklenburg von unter 50 in den vergangenen sieben Tagen, wird der Landkreis Nordwestmecklenburg schnellstmöglich von der Option der derzeit geltenden Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch machen. Auf Basis der Verordnung kann der Landkreis die landesweit für die nächste Woche geplante Öffnung des Einzelhandels bereits vorziehen.

Rechtlicher Hintergrund

Die zuständigen Behörden können durch Allgemeinverfügung gemäß § 13 Abs. 1 Corona-LVO M-V die Öffnung des Einzelhandels unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, wird in einem Landkreis oder einer  kreisfreien Stadt die Zahl von 50 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner an mindestens sieben Tagen unterschritten.

Maßgebend für die Berechnung der Schwellenzahl ist gemäß § 13 Abs. 2 Corona-LVO M-V die nach den auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten Daten bezogen auf den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt ( https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie).

Ausweislich der dort gespeicherten Angaben liegt der Landkreis Nordwestmecklenburg seit dem 12. Mai 2021 unter dem Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von fast sieben Tagen.

Ab wann könnte der Einzelhandel öffnen?

Eine Öffnung des Einzelhandels im Landkreis Nordwestmecklenburg wäre damit ab dem 19. Mai 2021 möglich, wenn auch am Ende des heutigen Tages eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 festgestellt werden kann. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises wird heute (18. Mai) am Nachmittag erwartet.

 

Insolvenz

Sonderreglungen bei Insolvenzen bis zum 30. April 2021 In Corona-Zeiten gab es eine wichtige Änderung und Erleichterung für viele Unternehmen bei den gesetzlichen Vorgaben des Insolvenzrechts. Seit dem 01. März 2020 wurde die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt, wenn Corona-bedingte Zahlungsschwierigkeiten vorlagen. Gleichzeitig musste eine gute Perspektive gegeben sein, dass sich das Unternehmen durch Corona-Unterstützungsgelder oder andere Maßnahmen […]