Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg, kurz WSC NWM wird dieses Jahr auf der Suche nach Fachkräften für die heimische Wirtschaft ohne den Rückkehrertag auskommen müssen. Die 3. Auflage dieser Veranstaltung war wie gewohnt für den 27. Dezember in Wismar geplant. „Aufgrund der aktuellen Infektionslage haben wir uns schweren Herzens dafür entschieden, den Rückkehrertag in diesem Jahr als Präsenzveranstaltung abzusagen“, erklärt Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, die das WSC NWM betreibt.

Das Thema Fachkräftegewinnung bleibt bei vielen Unternehmen trotz oder gerade wegen der Corona-Pandemie ein zentrales Thema. Derzeit suchen besonders Firmen aus den Bereichen Pflege, medizinische Dienstleistungen aber auch in der Baubranche und im produzierenden Gewerbe neue Mitarbeiter- vom Facharbeiter bis zum Akademiker. „Wir schauen optimistisch in die Zukunft und werden in diesem Jahr mit digitalen Angeboten offene Stellen und unsere Unternehmen um die Feiertage bewerben. Der Zielwert liegt bei mindestens 100 Stellenangeboten. In 2021 gehen wir davon aus, dass der Rückkehrertag wieder am 27. Dezember durchgeführt werden kann“, berichtet Martin Kopp. So wird derzeit unter www.ichwillindieheimat.de eine digitale Jobbörse eingerichtet. Diese spezielle Online-Börse ist dann ab dem 21. Dezember verfügbar und wird über verschiedene Kanäle beworben. Interessierte Firmen können ihre offenen Stellen noch bis zum 14. Dezember unter s.malchow@nordwestmecklenburg.de melden oder direkt unter www.ichwillindieheimat.de hochladen.

coronaregeln_nov_2020

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat in einer langen außerplanmäßigen Kabinettssitzung am 31. Oktober 2020 die neuen Corona-Regelungen verabschiedet. Die neue Corona-Landesverordnung MV (Corona-LVO MV) sieht folgende Kernregelungen vor.

  • Der Einzel- und Großhandel, Einkaufscenter und Wochenmärkte dürfen weiter betrieben werden. Für sie gelten die aktualisierten Auflagen in Anlage 1 der Verordnung. Zu beachten ist, dass wie im Frühjahr erneut eine Begrenzung von einer Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche gilt.
  • Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe dürfen unter Beachtung der neuen Anlage 2 der Verordnung weiter geöffnet werden.
  • Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, wie zum Beispiel Barbiere, sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für den Betrieb und den Besuch von Betrieben des Heilmittelbereichs und Friseuren besteht die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 3 einzuhalten.
  • Sonstige Praxen wie Podolgen und Fußpfleger, soweit diese medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen anbieten, dürfen öffnen. Für sie gelten die Vorgaben aus der Anlage 4 der Verordnung.
  • Zoos, Tier- und Vogelparks sowie botanische Gärten dürfen nur den Außenbereich öffnen. Hier gelten die Vorgaben der Anlage 13 der Verordnung.
  • Tourismusaffine Dienstleistungen sind untersagt. Dies gilt insbesondere für den Verleih von touristisch genutzten Wasserfahrzeugen und Veranstaltungen der touristischen Fahrgastschifffahrt oder für den Betrieb von Reisebussen zu touristischen Zwecken. Tourismusinformationen und Besucherzentren in Nationalparks, für Outdoor-Freizeitangebote und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Einrichtungen, in denen Indoor-Freizeitaktivitäten stattfinden, sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Es sei denn, es wird dort Individualsport vollzogen oder der Trainingsbetrieb von Kinder und Jugendsport aufrechterhalten. Es besteht die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 16 einzuhalten.
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr mit Ausnahme für den Kinder- und Jugendsport geschlossen. Für die Durchführung des Trainingsbetriebs im Kinder- und Jugendsport besteht die Pflicht, die Auflagen der Anlage 24 einzuhalten.

Unter folgendem Link finden Sie die neue Corona-Verordnung:

Lockdown November 2020

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich am 28. Oktober 2020 mit dem Bund über neue Corona-Regeln verständigt. Ziel der Maßnahmen ist die unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Die Maßnahmen sollen am 2. November in Kraft treten und zunächst bis zum Monatsende gelten. Folgendes wird in den kommenden Stunden per Landesverordnung geregelt:

Kontakte

Abstand halten und Kontakte verringern. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Mindestmaß reduzieren. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen. Das sind zudem maximal zehn Personen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden kontrolliert und sanktioniert. Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungen sind nicht zulässig.

Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Zu diesen gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Gottesdienste bleiben unter Beachtung der Hygieneregeln erlaubt.

Sport

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, d. h. Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa joggen gehen, ist weiter erlaubt – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Urlaub

Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Zu ihnen werden unaufschiebbare Dienstreisen zählen.

Körpernahe Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet. Industriebetriebe und Handwerk sollen ebenfalls geöffnet bleiben.

Supermärkte

Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Homeoffice

Die Unternehmen sind eindringlich aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen – wo immer dies umsetzbar ist.

Förderung für Firmen

Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben.

Risikogruppen

Die Einschränkungen sollen „nicht zu einer vollständigen Isolation“ der Patienten und Bewohner in Krankenhäusern und Pflegeheimen führen. Der Bund übernimmt daher die Kosten für Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner und Patienten, deren Besucher und des Personals.

Weitere Infos: https://www.bundesregierung.de/breg-de

covid19

Unternehmen sollen nach Willen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern weiter in der Corona-Pandemie unterstützt werden. Hierzu werden zusätzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das Land hat am 27. Oktober 2020 angekündigt, ein großes Unterstützungspaket – das Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV – auf den Weg zu bringen. Die Bandbreite reicht von aktuell angepassten bis hin zu neuen Programmen, wie beispielsweise verschiedene Maßnahmen für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft. Teilweise ergänzt die Landesregierung Programme dort, wo Hilfsprogramme des Bundes nicht greifen. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Das Programm enthält:

  • Ergänzung der Überbrückungshilfe II des Bundes
  • Neuauflage der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe
  • Weiterentwicklung des Programms Neustart-Prämie
  • Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe
  • Unterstützungsprogramm für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft
  • Hilfen zur Absicherung von Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung

Zu den Details lesen Sie bitte in der Broschüre des Wirtschaftsministeriums genauer nach.

Corona Hilfe Lockerungen

Anträge für Überbrückungshilfe II

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I endete am 9. Oktober diesen Jahres. Seit dem 21. Oktober 2020 startete die zweite Phase der Überbrückungshilfe. Die Hilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Anträge können ab sofort gestellt werden. Weitere Details zur zweiten Förderphase, finden Sie unter Corona Überbrückungshilfen des Bundes. Die Überbrückungshilfe II ist vereinfacht worden. Außerdem wurde die Eintrittsschwelle flexibilisiert, die Fördersätze für Fixkosten und die Personalkostenpauschale erhöht.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt das Programm darüber hinaus durch den MV-Härtefallfonds. Dadurch können Unternehmen Personalaufwendungen, die nicht durch das Kurzarbeitergeld gedeckt sind, gefördert bekommen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Leasingraten in Höhe von 95% abgedeckt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des LFI als Bewilligungsstelle des Landes.

Weitere Details zur zweiten Förderphase, finden Sie ebenfalls unter Corona Überbrückungshilfen des Bundes.

Weitere Unterstützung von Start-Ups und mittelständischen Unternehmen in MV

Das Land Mecklenburg-Vorpommern legt gemeinsam mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg Vorpommern (MBMV) ein Landesprogramm. Zielgruppen der Corona-Hilfen sind Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen. Insgesamt stehen in dem Programm „MBMV Sonderunterstützung KfW 2020“ 15 Millionen Euro für Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung. Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten wie Mieten, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel). Bewilligungen sind bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Mehr Infos gibt es bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern.

Bezugsdauer Kurzarbeitergeld wurde verlängert

Die Bezugsdauer Kurzarbeitergeld wurde verlängert. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, wird auf 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Bei Betrieben, die sich in Kurzarbeit befinden, sollen die Sozialversicherungsbeiträge bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Danach werden die Sozialversicherungsbeiträge nur noch zur Hälfte erstattet. Nutzen die Betriebe die Kurzarbeit-Phase für die Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter, kann die Erstattung sogar auf 100 Prozent erhöht werden.Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Bundesregierung sowie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Alle Infos finden Sie auch auf der Homepage des Unternehmerverbandes MV und auf der Seite Rettungsring MV.

Justitzia

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat mit Beschluss vom 20. Oktober 2020 Vorschriften der Corona-Lockerungsverordnung MV die Einreise und den Aufenthalt von Beherbergungsgästen nach und in Mecklenburg-Vorpommern betreffend teilweise außer Vollzug gesetzt (Az.: 2 KM 702/20 OVG).

Antragsteller waren zwei Hotelbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die in einem Eilantrag geltend gemacht hatten, dass sie durch die angegriffenen Vorschriften in ihrer Existenz bedroht seien und diese nicht verfassungsgemäß seien.

Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben. Es ist der Auffassung, dass § 5 Abs. 12 Corona-LockerungsVO MV insoweit nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Beherbergungsgäste, die aus Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, müssen anders als die in § 5 Abs. 3 bis 11 Corona-LockerungsVO MV genannten, ebenfalls aus einem Risikogebiet einreisenden Personen, ein Negativ-Attest vorweisen.

Ein sachlicher Grund, Beherbergungsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln als z.B. Schüler, Studenten, Berufspendler und andere in der Verordnung genannten Personen, die ebenfalls aus möglichen Risikogebieten einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten dürfen, sei nicht überzeugend dargelegt. Folge: Beherbergungsgäste aus Risikogebieten müssen keinen negativen Corona-Test bei der Einreise vorlegen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Weitere Infos unter folgendem Link.
Dieser führt zum Justiz Online Portal des Oberverwaltungsgerichtes MV: https://bit.ly/3dIDzea

Landräte@Flughafen Lübeck
Der Flughafen Lübeck nimmt den Linienflugbetrieb wieder auf. Von Lübeck aus starten täglich zwei Maschinen nach München und eine Maschine nach Stuttgart und landen entsprechend wieder vor Ort. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Nordwestmecklenburg begrüßt, dass der Regionalflughafen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmer*innen mit Linienverkehren in wichtige Wirtschaftsmetropolen Deutschlands wieder zur Verfügung steht. Daher besuchte gestern Frau Landrätin Kerstin Weiss, Herr Dr. Roland Finke, Leiter der Stabsstelle für Wirtschaftsförderung Umwelt und Planung des Landkreises sowie Herr Martin Kopp, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Nordwestmecklenburg mbH den neu eröffneten Flughafen Lübeck und ließen sich von den Geschäftsführern Herrn Prof. Dr. med. Wilfried Stöcker sowie Prof. Dr.-Ing. Jürgen Friedel den Status quo und zukünftige Planungen erläutern.
Neue_Coronalockerungen

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat am 25. August zusammen mit Vertretern aus Wirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbänden getagt. Es wurden folgende Lockerungen der derzeitigen Corona-Abwehrmaßnahmen beschlossen:

  • Tagestourismus ist ab dem 4. September 2020 wieder möglich
  • Familienbesuche, sofern die Verwandten und Bekannten aus keinem Risikogebiet stammen, sind wieder möglich
  • Herbst- und Weihnachtsmärkte sind unter Auflagen erlaubt
  • weiterhin ist das Tanzen in Clubs und Diskotheken untersagt, aber der Ausschank wie in Gaststätten ist wieder möglich. Zudem darf (Live-)Musik dargeboten werden.
  • Eine Kampagne mit dem Slogan „Einkaufen mit Herz“ soll gezielt Einzelhandel und Gastronomie vor Ort stärken. Kampagnenbeginn: Ende September über Zeitungen, Radio, Fernsehen sowie Social Media.

Die dazugehörige Landesverordnung soll am kommenden Dienstag veröffentlicht werden, den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie unter folgendem Link:

http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1626874

 

Weitere Informationen unter: https://www.regierung-mv.de/corona/MV-Plan-2/

Strandtour

Erfolgreiches Konzept der Fachkräftesuche an Urlauber-Hochburgen wird fortgeführt

Das Welcome Service Center Nordwestmecklenburg, kurz WSC NWM ist im August zum zweiten Mal in die Tourismushochburgen im Landkreis auf Fachkräftesuche für die heimische Wirtschaft gegangen.

Trotz unser Corona-Sicherheitsmaßnahmen und der Zugangsbeschränkungen am Stand konnten wir doppelt so viele Standbesucher wie im vergangenen Jahr begrüßen“, freut sich WSC-Mitarbeiterin Anne Bunkelmann. Das verdeutlicht das große Interesse. So kamen an den drei Tagen, am 17. und 18. August in Boltenhagen und am 19. August auf der Insel Poel, insgesamt mehr als 1.000 Gäste, die sich für Arbeits- und Wohnmöglichkeiten im Nordwestkreis interessierten. „Die meisten Nachfragen kamen nach offenen Stellen in den Bereichen Pflege, IT und Handwerk. Aber auch klassische Bürojobs waren gefragt“, so WFG-Geschäftsführer Martin Kopp und weiter: „Durch die gute Kooperation mit dem Kampagnenteam von „Hör auf dein Herz – Mecklenburg“ und dem Team der Wings GmbH aus Wismar ergab sich für die Urlauber ein noch besseres Gesamtangebot.“ Der Stand der Handwerkskammer habe das Gesamtbild noch zusätzlich abgerundet. So wurden gleich an Ort und Stelle über 50 Beratungsgespräche zu Jobs und Wohnraum geführt – die doppelte Anzahl zum Vorjahr. Und auch am diesjahrigen Gewinnspiele haben sich nach 42 Teilnehmern 2019 jetzt 72 Besucher teilgenommen. Als Hauptpreise winken hier ein Gutschein für zwei Übernachtungen im Gutshaus Kaltenhof auf Poel, ein Gutschein zum „Kaffeeklatsch für 2“ im „café pralinchen & co.“ Boltenhagen und ein Gutschein für zwei Personen zum Eis essen bei „Island“ in Wohlenberg. Die Gewinner werden Anfang September gezogen und informiert.

Die erstmals als Gemeinschaftsaktion der Fachkräfteinitiative Westmecklenburg durchgeführten Urlauberaktionstage unter dem Namen „Strandtour“ unter Beteiligung des WSC und der Kampagne „Hör auf dein Herz. Mecklenburg“ war aus Sicht der Organisatoren ein voller Erfolg. „Da sich auch in den kommenden Jahren die Lage auf dem Fachkräftemarkt nicht entspannen wird, werden wir auch künftig solche Aktionen betreiben, um einen Teil des Bedarfs der hiesigen Wirtschaft zu decken. Und da wir in Westmecklenburg alle gemeinsam in einem Boot sitzen, wird es da auch weiterhin eine Zusammenarbeit geben“, so Landrätin Kerstin Weiss.

Das Welcome Service Center ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg, einem Unternehmen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Es wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt sowie durch Unternehmen aus der Region und den Landkreis Nordwestmecklenburg finanziert.

Urlauberaktionstage 2020

Das Welcome Service Nordwestmecklenburg veranstaltet vom 17. – 19. August die Urlauberaktionstage zur Gewinnung von Fachkräften für unsere Region. Die Aktion hat auch bei den ansässigen Firmen großen Anklang gefunden. Es sind schon mehr als 120 Stellenangebote bei den Kollegen des Welcome Service Centers eingegangen.

Gemeinsam mit der WINGS der Hochschule Wismar und der Kampagne „Hör auf Dein Herz – Mecklenburg“ werden an den schönsten Stränden Nordwestmecklenburgs die Stellen ausgehangen. Somit sollen Urlauber auf unseren Stellenmarkt aufmerksam gemacht und animiert werden sich bei uns zu bewerben.

Natürlich beraten die Mitarbeiter vor Ort auch kostenfrei zu allen weiteren Themen, die für einen Neuanfang wichtig sind, wie zum Beispiel Wohnungssuche, Kinderbetreuung oder Freizeitmöglichkeiten.

Zu finden sind die Kollegen am 17. – 18.08. in Boltenhagen, gegenüber vom Kurhaus und am 19.08. Am Schwarzen Busch auf der Insel Poel im Rondell jeweils von 10 – 18 Uhr. Auch für die Kinder ist für Unterhaltung gesorgt. Außerdem gibt es ein Gewinnspiel mit tollen Preisen: 1. Preis 2 Übernachtungen mit Frühstück im Gutshaus Kaltenhof auf Poel, 2. Preis Kaffeeklatsch für 2 Personen im Café Pralinchen in Boltenhagen und der 3. Preis ist ein Gutschein für das berühmte Eis im Island in Wohlenberg. Es lohnt sich also vorbeizukommen!