In touristisch stark nachgefragten Gebieten stellt es UnternehmerInnen häufig schwer, bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitarbeiter zu finden.
Deshalb gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Förderungen für bezahlbare Mitarbeiterwohnungen in Gemeinden mit Tourismusschwerpunkt.
Im Kern geht es um den Neubau, Änderung oder Erweiterungen von Gebäuden, Adressaten sollen neben touristische Unternehmen wie Hotels beispielsweise auch Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen mit entsprechenden Bedarf nach Fachkräften haben.
Unterstützung gibt es in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 600 EUR/m² pro geschaffener Wohnfläche und maximal 500.000 EUR pro Vorhaben.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die geschaffenen Gebäude auf Dauer für Wohnzwecke genutzt werden sollen und in dem Bereich der 24 Tourismusschwerpunktgemeinden liegen.

Weitere Informationen rund um das Förderprogramm und das Antragsverfahren finden Sie auf der Seites des Landesförderinstituts.

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