Der flächendeckende Ausbau leistungsfähiger Glasfasernetze ist ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen. Mit der Gigabitförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern (GigabitFöRL M-V) unterstützt das Land Städte, Gemeinden und Landkreise beim Ausbau gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten.

Ziel der Förderung
Ziel ist der Aufbau einer digitalen Infrastruktur mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s – insbesondere dort, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Die Landesförderung ergänzt die Bundesförderprogramme und trägt dazu bei, den Eigenanteil der Kommunen deutlich zu reduzieren.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
•    Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern
•    Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft
•    Zweckverbände, deren Mitglieder ausschließlich Kommunen sind
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Markterkundungsverfahren, das eine fehlende privatwirtschaftliche Ausbauperspektive bestätigt.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in den Aufbau passiver gigabitfähiger Netzinfrastruktur. Möglich sind insbesondere:
•    Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Zuschuss an Telekommunikationsunternehmen)
•    Betreibermodell (Errichtung kommunaler Infrastruktur zur späteren Verpachtung)

Nicht förderfähig sind reine Beratungs- oder Planungsleistungen.

Förderhöhe
Die kombinierte Förderung aus Bundes- und Landesmitteln kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der kommunale Eigenanteil liegt in der Regel bei rund 10 %.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn beim zuständigen Landesministerium. Die Richtlinie ist aktuell bis Ende 2026 gültig. Kommunen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern (BKZ M-V) aufzunehmen, um Projektplanung und Antragstellung optimal vorzubereiten.

Sie benötigen Unterstützung? Gerne stehen wir Ihnen begleitend zur Verfügung: www.wfg-nwm.de/kontakt

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