Familie und Job unter einen Hut zu bekommen, ist oft nicht so einfach. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung und einer passenden Schule behilflich.

Bei Fragen zum Kinder- und Elterngeld, sowie Angebot für Familien und Senioren unterstützen wir Sie gerne.

Kinderbetreuung

Sie möchten Familie und Beruf in den Einklang bringen? Bei uns geht das! Das fängt bei der Kinderbetreuung in Kitas, bei Tagesmüttern, in Horten und Schulen an. Das Angebot ist vielschichtig. Für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, sowie für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule, besteht ein Anspruch auf einen Teilzeitplatz (30 Stunden wöchentlich) in einer Kindertageseinrichtung. Bei berufstätigen Eltern kann die Betreuung auf bis zu 50 Stunden wöchentlich angepasst werden.

Elterngeld

Sie werden Eltern und benötigen weitere Informationen? Das (Basis)Elterngeld kann als finanzielle Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beantragt werden.

Das Elterngeld kann an die jungen Eltern für maximal 14 Monate gezahlt werden. Zu beachten ist, dass eines der beiden Elternteile dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen kann. In diesem Rahmen können sich Mutter und Vater den Zeitraum frei untereinander aufteilen.

Weitere Informationen zum Elterngeld Plus sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier: Elterngeld, ElterngeldPlus – LAGuS (mv-regierung.de)

Weitere Links:

Kindergeld

Sie möchten Kindergeld beantragen? Das Kindergeld wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Darüber hinaus kann das Kindergeld bis zum Ende des 25. Lebensjahr ausgezahlt werden, wenn sich Ihr Kind in einer beruflichen Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert. Die Beantragung ist kostenfrei und läuft über die Familienkasse.

Die Kollegen der Familienkasse Nord haben für uns die Informationen im Einzelnen noch einmal zusammengestellt:

Kindergeld:
Kindergeld erhalten Eltern für Kinder unter 18 Jahren nach der Geburt auf Antrag. Ab dem Jahr 2021 beträgt das monatliche Kindergeld
für das 1. und 2. Kind je 219 Euro,
für das 3.Kind 225 Euro
und für jedes weitere Kind je 250 Euro.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden. Eine Weiterzahlung kommt in Betracht, wenn es sich z.B. in Schul- oder Berufsausbildung befindet, dies ist der Familienkasse nachzuweisen und Veränderungen sind mitzuteilen.

Weitere Informationen findest Du auf der Internetseite www.familienkasse.de.

Kinderzuschlag:
Zusätzlich zum Kindergeld unterstützt der Kinderzuschlag Familien mit kleinem Einkommen (Mindesteinkommensgrenze: Alleinerziehende 600 Euro, Elternpaare 900 Euro), wenn die Kinder im gleichen Haushalt wohnen und jünger als 25 Jahre sind.

Mit einem Anspruch auf Kinderzuschlag sind eine Befreiung von Kita-Gebühren sowie diverse andere finanzielle Erleichterungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verbunden (z.B. Zuschüsse für Schulbedarf, Nachhilfe und Teilnahme an Sport-, Musik- oder Kunstangeboten).

Zum Kinderzuschlag beraten wir Dich die Kollegen der Familienkasse Nord auch per Video-Chat. Einen Beratungstermin kannst Du unter der unten angegebenen Servicetelefonnummer vereinbaren. Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Frage kommt, kann vorab online mit unserem interaktiven KiZ-Lotsen geprüft werden.

Sie erreichen die Familienkasse Nord: online unter www.familienkasse.de,
telefonisch über die kostenfreie Telefonnummer 0800 4 5555 30,
per E-Mail unter Familienkasse-Nord@arbeitsagentur.de,
Post geht an die Familienkasse Nord, 20069 Hamburg,
persönlich erreicht man die Ansprechpartner in Schwerin
Am Margaretenhof 14-16*

*Die aktuellen Öffnungszeiten findest Du ebenfalls auf der Internetseite www.familienkasse.de.

Mutterschaftsgeld

Möchten Sie Mutterschaftsgeld beantragen? Bei Ihrer Krankenkasse können Sie einen Antrag stellen. Voraussetzung dafür ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu Beginn der Mutterschutzfrist. Die Beantragung sollte ab dem Moment geschehen, wenn Ihnen der errechnete Geburtstermin Ihres Kindes vorliegt. Das Mutterschaftsgeld wird 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gezahlt. Die Antragstellung ist kostenfrei.

Schulen

Sie haben Fragen zum Schulsystem in Nordwestmecklenburg? Die Schulausbildung beginnt mit der Grundschule von der 1. bis zur 4. Klasse. Danach schließt sich die schulartunabhängige Orientierungsstufe, die regionale Schule, die Gesamtschule, das Gymnasium oder die Förderschule an.

Pflege und Betreuung

Sie möchten Ihre Angehörigen pflegen lassen und in guten Händen wissen oder sind selbst pflegebedürftig? Es gibt eine Vielzahl an Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Nordwestmecklenburg, die Sie im Alter unterstützen und Ihnen helfen. Ob im täglichen Leben oder wenn Sie zu einem Termin möchten.

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