Die Bundesregierung hat am 3. Juni ein weiteres Konjunkturpaket zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht.

 

Folgende Punkte sind für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig:

  • Vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt werden.
  • Eine zusätzliche Unterstützung in Milliardenhöhe für Branchen, die von der Corona-Krise besonders belastet sind, wird auf den Weg gebracht. Geplant sind „Überbrückungshilfen“ im Umfang von maximal 25 Milliarden Euro.
  • Steuerliche Entlastungen wurden auch verabschiedet, damit die Liquidität von Firmen gesichert wird und diese Spielräume für Investitionen haben. Die Koalition will außerdem mehr Geld ausgeben, z. B. für die Künstliche Intelligenz sowie für den Ausbau des neuen superschnellen Mobilfunkstandards 5G. Der digitale Wandel soll auch in der öffentlichen Verwaltung vorangebracht werden. 50 Milliarden des Programms gehen in ein Zukunftspaket unter anderem mit steuerlicher Forschungsförderung für die Entwicklung von Quantencomputing und Künstlicher Intelligenz. Auch die verstärkte Nutzung der Wasserstoffenergie und eine verbesserte Förderung von Elektrofahrzeugen sind Teil des Pakets.
  • Es wird ein Kinderbonus von einmalig 300 Euro pro Kind geben, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll. Zudem sollen die Kitas weiter ausgebaut werden, damit das Betreuungsangebot an die aktuelle Lage angepasst werden kann.
  • Die finanziell schwer getroffenen Kommunen bekommen ebenfalls Milliardenhilfen vom Bund. Damit sollen Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen für 2020 und 2021 von Bund und Ländern zusammen ausgeglichen werden.

Weitere Informationen unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/konjunkturpaket-1757482

 

Förderprogramm des Bundes für Überbrückungshilfen

Für klein- und mittelständische Unternehmen wird ein branchengreifendes Förderprogramm mit Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro aufgelegt. Das Programm soll für die Monate Juni bis August dieses Jahres gewährt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber den Monaten April und Mai 2019 rückgängig waren und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach dem April 2019 gegründet wurden, werden die Monate November und Dezember 2019 herangezogen. Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate.

Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

Die genaue Ausgestaltung bezüglich der Antragstellung und der konkreten Zugangsbedingungen wird derzeit erarbeitet.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

zwei × 1 =