Lockerungen Coronavirus Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat am 9. Juni 2020 weitere Corona-Lockerungen verkündet.

Einer der wichtigsten Punkte war, die Aufhebung der Betten-Belegungsbegrenzung von 60 Prozent von Beherbergungsstätten und Campingplätzen. In Zukunft dürfen wieder alle Betten voll belegt werden. Dies erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach umfangreichen Beratungen mit Vertretern der Wirtschaft, den Kommunen, den Gewerkschaften sowie Sozialverbänden.

Lockerungen für den Bereich Freizeit und Kultur zum Wochenende

Bereits zum Wochenende dürfen „kleine, feine Veranstaltungen“ in Konzerthäusern und Theatern stattfinden. Den Auftakt dazu bieten die Festspiele MV am Samstag, die sich über viele Jahre etabliert haben. Bis zu 100 Personen dürfen fortan bei Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen, im Freien bis zu 300 Personen. Was den Einen oder Anderen freuen dürfte ist die Entscheidung, dass bei häuslichen Familienfeiern die erlaubte Personenzahl von 30 Personen auf 50 Personen erhöht wurde.

Weitere Lockerungen treten ab kommenden Montag in Kraft

Auch Bars und Kneipen dürfen ab kommender Woche ihre Türen wieder öffnen. In Restaurants dürfen Gäste wieder bis Mitternacht bewirtet werden. Spielhallen dürfen ebenfalls öffnen. Diskotheken und Clubs bleiben vorerst geschlossen.

Für Tagesgäste aus anderen Bundesländern sowie Urlaubsgästen aus dem Ausland gilt weiterhin ein Einreiseverbot für Mecklenburg Vorpommern. Es wird vereinzelt Stichproben geben.

Für den Beginn der Schulferien am 22. Juni, war es auch notwendig, angemessene Entscheidungen zu treffen. Es wird angestrebt wieder sechs Stunden Hortbetreuung zu gewährleisten. Für Eltern, die im Schichtdienst oder Tourismus tätig sind, wird es möglich sein, diese auf zehn Stunden zu erhöhen. Die Zusatzkosten übernimmt das Land.

Im Freizeit- und Breitensport werden für Sportarten ohne direkten Körperkontakt wieder Wettkämpfe stattfinden können, vorerst noch ohne Publikum.

Hallen- und Spaßbäder wie zum Beispiel das Wonnemar in Wismar, Wellness-Einrichtungen und Saunen dürfen wieder öffnen. Freizeitparks und mobile Freizeitparks wie Zirkusse und Schaustellerbetriebe ist die Aufnahme des Geschäftes ebenfalls wieder gestattet.

Auch die Einschränkungen zu den Besuchen in Pflegeeinrichtungen wurden gelockert. In Zukunft dürfen zwei Personen für eine Stunde oder eine Person an mindestens zwei Tagen den Bewohnern einen Besuch abstatten. Zusätzlich können Heime Ausnahmeanträge stellen.

Am Ende des Monats soll über weitere Lockerungen im Land Mecklenburg-Vorpommern beraten werden.

Alle Regelungen finden Sie auf dem Regierungsportal der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

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