Zahlreiche Branchen erleben schon seit längerem einen Aufschwung, während andere noch immer mit den Einschränkungen bedingt durch die Coronapandemie zu kämpfen haben.
Aus diesem Grund wird die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 unter bestehenden Förderbedingungen verlängert.
Das heißt wie gehabt: Für die Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen antragsberechtigt, deren Umsatz aufgrund der Coronapandemie um mindestens 30 Prozent zurückgegangen ist.
Ebenso wurde die Neustarthilfe Plus für von Umsatzeinbußen betroffene Soloselbstständige verlängert, sodass Berechtigte eine Unterstützung von bis zu 4.500 Euro erhalten können.
Die Antragstellung erfolgt nach wie vor über die bekannte Plattform uerbrueckungshilfe-unternehmen.de, die Bearbeitung und Auszahlung läuft über die Verantwortung der Länder.
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