Der Bund unterstützt während der Pandemie solche Bereiche in der Wirtschaft mit Wirtschaftshilfen, die mit Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs leben müssen.
Seit dem 07.01.2022 ist die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum 1.1.2022 bis 31.03.2022 möglich.
Adressaten dieses Programmes sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die von coronabedingten Schließungen und Einschränkungen stark betroffen sind und Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Vergleich zu 2019 aufweisen.

Anträge können wie gewohnt durch prüfende Dritte, d.h. beispielsweise durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtanwälte gestellt werden.

Zur Klärung häufig gestellter Fragen können Sie den folgenden Link nutzen:
Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe IV“ (von Januar 2022 bis März 2022) (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Anträge für die sogenannte Neustarthilfe können seit dem 14.01. auch direkt, d.h. ohne die Hilfe sogenannter prüfender Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtanwälte) gestellt werden. Quelle: Überbrückungshilfe Unternehmen – Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

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