Wismar Altstadt

Im Laufe des heutigen Nachmittags könnte sich herausstellen, dass sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels in Nordwestmecklenburg ab Mittwoch, dem 19. Mai wieder öffnen dürfen. Mit den nachstehenden Informationen möchten wir alle Betroffenen unverbindlich vorab informieren.

Damit könnte das Einkaufen im Landkreis Nordwestmecklenburg zwar mit Hygieneauflagen, aber ohne Testpflicht möglich werden.

Hygienevorschriften für den stationären Einzelhandel

Folgende Hygienemaßnahmen werden voraussichtlich von den Verkaufsstellen umzusetzen sein:

  1. Die Öffnung der Verkaufsstelle ist pro 10 qm für eine Kundin oder einen Kunden für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 qm zulässig.
  2. Es ist sicherzustellen, dass für den Betrieb und den Besuch der geöffneten Einrichtungen die Auflagen für Einkaufcenter und Verkaufsstellen des Einzelhandels, Wochenmärkte, Großhandel u.a. aus Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Corona-LVO M-V, insbesondere geeignete Hygiene- und Sicherheitskonzepte, eingehalten werden.
  3. Hygiene- und Sicherheitskonzepte sind auf Aufforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Abs. 1 IfSAG M-V vorzulegen.
  4. Die vorbenannten Hygiene- und Sicherheitskonzepte haben eine verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung zu enthalten.

Aufgrund der geringen Corona-Inzidenz im Landkreis Nordwestmecklenburg von unter 50 in den vergangenen sieben Tagen, wird der Landkreis Nordwestmecklenburg schnellstmöglich von der Option der derzeit geltenden Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch machen. Auf Basis der Verordnung kann der Landkreis die landesweit für die nächste Woche geplante Öffnung des Einzelhandels bereits vorziehen.

Rechtlicher Hintergrund

Die zuständigen Behörden können durch Allgemeinverfügung gemäß § 13 Abs. 1 Corona-LVO M-V die Öffnung des Einzelhandels unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, wird in einem Landkreis oder einer  kreisfreien Stadt die Zahl von 50 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner an mindestens sieben Tagen unterschritten.

Maßgebend für die Berechnung der Schwellenzahl ist gemäß § 13 Abs. 2 Corona-LVO M-V die nach den auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten Daten bezogen auf den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt ( https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie).

Ausweislich der dort gespeicherten Angaben liegt der Landkreis Nordwestmecklenburg seit dem 12. Mai 2021 unter dem Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von fast sieben Tagen.

Ab wann könnte der Einzelhandel öffnen?

Eine Öffnung des Einzelhandels im Landkreis Nordwestmecklenburg wäre damit ab dem 19. Mai 2021 möglich, wenn auch am Ende des heutigen Tages eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 festgestellt werden kann. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises wird heute (18. Mai) am Nachmittag erwartet.

 

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