Neues Einreiseverfahren für polnische Berufspendler in Mecklenburg-Vorpommern
Bei Unternehmen, die gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 3a SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung Mecklenburg-Vorpommern der Aufrechterhaltung der Land- und Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und des Großhandels dienen, ist es zu Problemen bei der Wiedereinreise von polnischen Pendlern von Polen nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Grund hierfür war die Situation, dass diese Beschäftigten aufgrund der in den Unternehmen noch nicht gänzlich umgesetzten Fassung von § 2 Absatz 7 der Verordnung kein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen konnten, dass nicht älter als 4 Tage war. Diese Regelung trat mit Änderung der Quarantäneverordnung erst am 19.12.2020 in Kraft. Bis dahin galt die Vorgabe, dass ein negatives Testergebnis nicht älter als 7 Tage sein durfte.

Aufgrund der letzten Änderung der Quarantäneverordnung sowie der besonderen Situation der Testmöglichkeiten über die Feiertage wird es nicht möglich sein, dass alle Beschäftigten, die nach den Feiertagen von Polen wieder zum Arbeitsantritt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen müssen, über ein negatives Testergebnis verfügen, dass höchstens 4 Tage alt ist. Deshalb ist von der Landesregierung ein Verfahren festgelegt worden, dass dieser besonderen Situation zur Aufrechterhaltung der Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern Rechnung tragen soll.

Mit einem Musterantrag können die insoweit betroffenen Unternehmen bei den jeweils zuständigen Gesundheitsämtern für ihre polnischen Beschäftigten einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines negativen Testergebnisses bei der Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern befreien lassen, wenn sich nach Einreise unverzüglich dem Corona-Test unterziehen, der als Teil des zwischen Unternehmen und Gesundheitsamt abgestimmten Corona-Managements vorgesehen ist (Test vor Arbeitsaufnahme). Eine Zustimmung der Gesundheitsämter hierzu wird dann von den Unternehmen über das Landwirtschaftsministerium an das Innenministerium zur weiteren Veranlassung (Information der Polizei an der Grenze) übersandt.

Den Musterantrag erhalten Sie auf schriftliche Anfrage beim Gesundheitsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg über: einreise@nordwestmecklenburg.de
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