Kabinett MV beschließt Regeln zum Coronavirus

Da Mecklenburg-Vorpommern nun auch landesweit Risikogebiet ist, hat das Kabinett am 08.12. Verschärfungen der Corona-Regeln beschlossen.

Im Kern gelten folgende Regeln:

  • Es gibt eine Mund-Nasenschutz-Pflicht an besonders belebten öffentlichen Orten. Diese Orte, zum Beispiel eine Fußgängerzone oder ein besonders belebter Platz, müssen jetzt von der Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt werden.
  • Der Ausschank alkoholischer Getränke wird verboten. Es soll beispielsweise nicht mehr möglich sein, dass ein Laden Glühwein außer Haus verkauft und sich dann vor der Tür eine Traube von Menschen bildet.
  • Bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen darf höchstens eine Besucherin oder ein Besucher pro Tag je Bewohnerin oder Bewohner die Einrichtung betreten.
  • Kontrollen werden verschärft.
  • Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe ergänzte, dass es den Ämtern und amtsfreien Gemeinden in ihren lokal abgrenzbaren Gebieten möglich sei, bei mehr als 200 Neuinfektionen in 7 Tagen weitergehende Maßnahmen, wie Ausgangsbeschränkungen oder ein Ausgangsverbot zu erlassen.
  • Für Schulen gilt: Die Klassen 1 bis 6 findet vom 4. bis 8. Januar Präsenzunterricht statt. Ab der Jahrgangsstufe 7 wird in dieser Zeit Distanzunterricht erteilt. Diese Maßnahme diene dem verstärkten Infektionsschutz der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler in der Zeit direkt nach den Weihnachtsferien.

Die Corona-Regelungen würden von umfassenden Kontrollen der Landespolizei mit verstärktem Personaleinsatz begleitet – insbesondere an den Samstagen vor Weihnachten und den Werktagen vor Heiligabend.

Der nächste MV-Gipfel findet am 15.12.2020 statt.

 

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