Lockdown MV

Bund und Länder haben sich am 13. Dezember auf einen harten Lockdown in Deutschland verständigt. Im Kern gilt Folgendes vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 in Mecklenburg-Vorpommern:

Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen

Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Liefer- und Abholservice wird weiter gestattet! Ausgenommen vom Lockdown sind Geschäfte für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel. Alle anderen Geschäfte müssen vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 schließen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

Körpernahe Dienstleistungsbetriebe werden mit wenigen Ausnahmen geschlossen. Im Bereich der Körperpflege sind nun auch Friseursalons und ähnliche Betriebe von Schließungen ab dem 16. Dezember 2020 betroffen. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sind in Mecklenburg-Vorpommern bereits geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie zum Beispiel Physiotherapie und podologische Behandlungen bleiben weiter möglich.

Auch Zoos müssen schließen.

Wirtschaftshilfen werden ausgeweitet

Die Wirtschafts- und Finanzhilfen für Betriebe und Unternehmen würden ausgeweitet, erläutere die Bundesregierung. Konkret soll bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben.

Ausnahmen der Kontaktbeschränkungen über Weihnachten

Für die weiter geltende Kontaktbeschränkungen gibt es eine Ausnahme: die Weihnachtszeit. Vom 24. bis 26. Dezember sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich. Kinder bis 14 Jahre sind von der Regelung ausgenommen. Ansonsten gilt grundsätzlich für private Treffen weiter eine Obergrenze von fünf Menschen aus zwei Haushalten, wobei auch hier Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Vor den Familientreffen über die Feiertage sollen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Allgemein appellierte Schwesig, auf Reisen im In- und ins Ausland möglichst zu verzichten.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet

In Mecklenburg-Vorpommern werden Kindergärten und Schulen nicht geschlossen. Ab Mittwoch, den 16.12. gilt zwar eine Aufhebung der Präsenzpflicht an Schulen für Kinder bis zur sechsten Klasse, Eltern können ihre Kinder aber bis zum regulären Beginn der Weihnachtsferien in die Schulen schicken. Für Schüler ab der siebten Klasse gelten ohnehin ab dem 14. Dezember 2020 verschärfte Regeln. Danach müssen sie zu Hause bleiben und sollen auf Distanz unterrichtet werden. Dies gilt jedoch nicht für Schüler aus der Hansestadt und dem Landkreis Rostock, weil dort die Inzidenzwerte noch unter dem kritischen Wert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegen. Kitas bleiben grundsätzlich weiter geöffnet. Das Angebot richte sich vor allem an die Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder haben, so Schwesig.

Pflichttests in Alten- und Pflegeheimen

In den besonders vom Coronavirus betroffenen Alten- und Pflegeheimen werden nun bundesweit Pflichttests eingeführt – in Mecklenburg-Vorpommern gelten diese bereits seit dem Wochenende. Bewohner dürfen nur noch von einer vorher festgelegten Person Besuch kommen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ kann der Besuch einen kostenlosen Schnelltest vor Ort nutzen. Dafür stelle der Bund das Geld bereit, so ein Sprecher des Sozialministeriums. Außerdem gilt in den Heimen weiterhin Maskenpflicht. Es gilt für Pflegeheime: Vorerst nur noch ein Besucher pro Tag.

Weiterer Zeitplan

Am 14.12.2020 tagt der MV-Gipfel, ein Gremium aus Vertretern der Landesregierung, Gewerkschaften, Arbeitgebervertreter, Gewerkschaften etc. Am 15.12. wird in einer außerordentlichen Landtagssitzung die neue Corona-Verordnung MV erlassen.

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