Corona-Hilfsprogramme auf Bundesebene

Neuer Gesetzesentwurf

Derzeit liegt ein neuer Gesetzentwurf des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanzministeriums vor, der in dieser Woche verabschiedet werden soll. Darin werden Regelungen zur Bereitstellungen von 50 Milliarden Euro für Firmen getroffen. Vorgesehen sind Einmalzahlungen an kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbständige.

Eine Zuschussvoraussetzung soll dem Gesetzesentwurf nach die glaubhafte Darlegung „wirtschaftlicher Schwierigkeiten“ in Folge der Corona-Krise sein. Eine Existenzbedrohung oder ein Liquiditätsengpass müssen daher eidesstattlich versichert werden.

Vorgesehen sind eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro, wenn eine Firma bis zu zehn Mitarbeiter beschäftigt.

Nähere Informationen unter: https://www.tagesschau.de/inland/corona-regierung-101.html

Corona-Hilfsprogramme auf Landesebene

Zuwendungen zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie

Die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) mit Sitz in Schwerin hat erste Informationen zu den angekündigten Liquiditätsprogrammen in Zeiten der Corona-Krise veröffentlicht. Derzeit können Antragsvormerkungen über ein Online-Formular online übermittelt werden. Die Antragsvormerkungen dienen einer zügigen Bearbeitung des Antrags, ersetzt diesen aber nicht. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download unter https://www.gsa-schwerin.de/ zur Verfügung.

Der rückzahlbare Zuschuss wird eine Laufzeit von 5 Jahren haben. Darlehen bis 20.000 EUR sind zinsfrei, Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.

Das Formular für die Einreichung einer Antragsvormerkung können Sie  hier herunterladen.

Bürgschaften zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH hat ein Sonderbürgschaftsprogramm in Zeiten der Corona-Krise gestartet, um notwendige Firmenkredite mit Bürgschaften zu sichern. Das Sonderprogramm ist ein Angebot an Antragssteller bzw. dessen Hausbanken. Ziel ist es, einfach und schnell Kredite mit Bürgschaften abzusichern. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen Onlineantrag. Das Prüfverfahren soll bei Finanzvolumen bis 625.000,- Euro nur 72 Stunden dauern und möglichst unbürokratisch erfolgen.

Im Detail bedeutet dieses für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 folgende Erleichterungen für die Bürgschaftsvergabe bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH:

  • neue Bürgschaftsobergrenze von EUR 2,5 Mio. (bisher EUR 1,25 Mio.).

  • Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite.

  • Beschleunigung des Bewilligungsprozess für Bürgschaften bis TEUR 250.

  • BMV express Liquidität bis TEUR 625.

Sollten für Ihr Unternehmen zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Kredite notwendig werden, kann die Bürgschaftsbank diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen.

Bitte beachten Sie dabei, dass die Hilfen der Bürgschaftsbanken ausschließlich Kreditfinanzierungen sind, so dass immer die Mitwirkung Ihrer Hausbank oder eines anderen Kreditinstituts erforderlich ist. Ihr Unternehmen und Ihr Geschäftsmodell sollte bereits vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.

Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank, sobald Ihrem Unternehmen eine wirtschaftliche Schieflage droht. Anfragen für Finanzierungsvorhaben können wie gewohnt durch die Hausbank erfolgen oder über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken unter finanzierungsportal.ermoeglicher.de.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.buergschaftsbank-mv.de/opencms/aktuelles/index.html

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