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Der Bund hat sein Programm zu Überbrückungshilfen in der Corona-Pandemie heute gestartet. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen hatte der Bund diese Hilfen als Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro beschlossen.

Das Hilfsprogramm richtet sich an Unternehmen, die weiterhin von einem erheblichen und durch die Corona-Pandemie verursachten Umsatzausfall betroffen sind. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzt das Programm mit weiteren 22 Millionen Euro. Die landesspezifische Hilfe ist in das Verfahren des Bundes integriert. Somit erfolgt die Antragstellung in einem zentralen Portal.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Pandemie anhaltend, vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Auch Solo-Selbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind antragsberechtigt. Zudem sind auch von der Corona-Krise betroffene gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind (z.B. Jugendbildungsstätten, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Familienferienstätten) antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind im Förderzeitraum vom Juni bis August 2020 fortlaufend anfallende, vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten.
Die Überbrückungshilfe beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von

  • 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch,
  • 50 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 %
  • 40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 % und unter 50 % im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Wie lange können Mittel beantragt werden?

Das Programm läuft in den Monaten Juni bis August 2020. Ein Zuschuss ist maximal über drei Monate möglich. Spätester Antragseingang ist der 31.08.2020.

Wie funktioniert die Antragsstellung?

Die Antragsstellung ist zweigeteilt. Sie kann nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer erfolgen!

  • Stufe 1 Kontaktieren des Steuerberaters etc. und Ermittlung der Bedarfe
  • Stufe 2 Antragsstellung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer

Bei der Antragstellung sind Angaben zum Antragsteller zu machen sowie der Umsatzeinbruch und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten zu bestimmen:

  • Umsatzeinbruch: Abschätzung des von den Unternehmen erzielten Umsatzes im April und Mai 2020 und Vergleich mit den Vergleichsmonaten.
    Zudem Prognose des Umsatzeinbruches für den beantragten Förderzeitraum.
  • Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird.

Das Antragsverfahren wird durch einen prüfenden Dritten durchgeführt und über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Erst dann kann die Bewilligung erfolgen. Der prüfende Dritte prüft dabei vor Antragstellung die Plausibilität der Angaben zu Umsatzrückgängen und Fixkosten. Darüber hinaus berät er den Antragsteller bei Fragen zu Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren.

Die prüfenden Dritten müssen sich registrieren. Sie erhalten nach erfolgreicher Registrierung per Post ihre Legitimation für das Antragsportal. Ab dem 10. Juli 2020 sollen über diese die Anträge gestellt werden können. Im Land prüft dann das Landesförderinstitut MV (LFI MV) die Anträge und veranlasst die Auszahlungen.

Auf der Seite des Landesförderinstitutes MV sind alle Informationen zusammengefasst:

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