Neuer Darlehens-Fonds für Existenzgründer und kleine bis mittlere Unternehmen

Die Bürgschaftsbank hat in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium einen neuen Darlehensfond in Höhe von 10 Millionen Euro entwickelt. Das sogenannte „BMV-Darlehen II“ beinhaltet die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln aber auch Unternehmensnachfolgen, vorausgesetzt der Nachfolger ist ein unabhängiger Investor. Der Fonds soll den Unternehmen helfen, dessen Finanzierungsbedarf nicht von einer Geschäftsbank abgedeckt werden kann.

Herr Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, erklärt, dass somit kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Existenzgründer eine Chance auf eine Förderung haben um ihr Geschäftsmodell voranzubringen. Tatsache ist, dass genau diese 99,5 Prozent aller Unternehmen in Mecklenburg Vorpommern ausmachen und somit ein wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaft sind. Laut Glawe soll der Fond Anreize für eine stärkere Investitionstätigkeit bei den kleineren Unternehmen und Existenzgründern setzen. Das sichere und schaffe Arbeitsplätze.

Mit dem Darlehensfonds wird ein Beschluss aus dem Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

Dr. Thomas Drews, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Entscheidung. Bereits mit dem ersten BMV-Darlehen hätten sie gute Erfahrungen gesammelt. Durch das BMV-Darlehen II könne man nun einen weiteren Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaft in unserem Land leisten.

 

Wer ist Empfänger des neuen Fonds-Darlehens?

Die Möglichkeit auf Förderung aus dem Fonds haben kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition einschließlich Existenzgründungen aus Mecklenburg-Vorpommern

Wofür sind die Fonds-Darlehen einsetzbar?

  •  Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter  einschließlich Grundstücke und gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie Baunebenkosten
  • erste Warenlager
  • Erweiterungen des Sortiments
  • Erweiterungen oder Umstellungen des Produkt- oder Dienstleistungsangebots

Wie sind die Konditionen der Fonds-Darlehensverträge?

  • Es werden Darlehen zwischen 20.000 und 500.000 Euro ausgereicht.
  • Die Laufzeiten des Darlehens sind von der Art des Darlehens abhängig: Investitionsdarlehen höchstens 20 Jahre, Betriebsmitteldarlehen höchstens 8 Jahre
  • Der Zinssatz wird individuell festgelegt. Er richtet sich vor allem nach dem Risiko des Vorhabens und der Bonität des Unternehmens.
  • Die Tilgung erfolgt in gleichen regelmäßigen Raten mit maximal drei tilgungsfreien Jahren.

Die Antragstellung ist ab dem 01. August 2020 bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern möglich.

 

Wirtschaftsministerium unterstützt mit rund acht Millionen Euro

Beim „BMV-Darlehen II“ handelt es sich um einen revolvierenden Fonds. Die Ressourcen werden dabei ständig von den zurückfließenden Erlösen der mit diesem Geld finanzierten Projekte aufgefüllt. Bis zum Jahr 2023 werden knapp acht Millionen Euro aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) vom Wirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt. Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit rund zwei Millionen Euro.

 

Informationen, Beratung und Antragstellung

Weitere Informationen und Beratungen zu dem Fonds erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern. Ansprechpartner für das BMV-Darlehen II ist Michael Meis, michael.meis@bbm-v.de, Tel. 0385/3 95 55 22.

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