Über den Sonderfonds des Bundes werden bis zu 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt, um die Wiederaufnahme und Planbarkeit kultureller Veranstaltungen zu unterstützen.
Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengestellt:
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen, künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden, und es müssen Eintrittskarten verkauft werden.
Wer kann Förderung beantragen?
Veranstalter*innen von Kulturveranstaltungen. Veranstalter*in ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalter*innen in öffentlicher Trägerschaft können nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.
Zwei Module werden unterschieden:
Kleinere und mittelgroße Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können. Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen Corona-bedingte Absagen.
Welche Programme gibt es?
Wirtschaftlichkeitshilfe
ab 1.7.2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden und ab 1.8.2021 mit bis zu 2000 möglichen Teilnehmenden unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen
Höhe der Förderung:
Ausgleich der Verluste bei pandemiebedingter Verringerung der Teilnehmerzahl um mindestens 20%: Es werden die Einnahmen aus den ersten 1000 verkauften Tickets verdoppelt, bei besonders strengen Infektionsschutzauflagen (die die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75% reduzieren) verdreifacht.
Maximale Förderung:
Finanzierungslücke zwischen veranstaltungsbezogenen Kosten (zuzüglich einer Durchführungspauschale von 10% dieser Kosten) und den erzielten Einnahmen.
Die Förderung ist bei 100.000 Euro je Veranstaltung gedeckelt. Für Veranstaltungen, die regulär wiederholt am selben Veranstaltungsort stattfinden, gibt es gesonderte Regelungen bzw. Obergrenzen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Vor der Veranstaltung muss eine Registrierung auf der IT-Plattform (siehe www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de) stattfinden.
Die Registrierung umfasst u. a. den Charakter der Kulturveranstaltung sowie den Nachweis der Corona-bedingten Kapazitätsreduktion, z.B. durch Hygienekonzept oder Eindämmungsverordnung.
Der Antrag selbst wird nach der Veranstaltung über die IT-Plattform gestellt.
Optionale Ausfallabsicherung für kleinere Veranstaltungen:
Sollte wegen Verschärfung der öffentlichen Pandemievorschriften eine für die Wirtschaftshilfe registrierte Veranstaltung nicht stattfinden können, werden Veranstalter*innen anteilig für 80% der nachgewiesenen Corona-bedingten Ausfallkosten entschädigt, wenn sie eine Kostenkalkulation mit Registrierung eingereicht haben.
2. Ausfallabsicherung
ab 1.9.2021 für das Ausfallrisiko für Veranstaltungen mit mehr als 2000 möglichen Teilnehmenden.
Höhe der Förderung:
Bei einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Verschiebung werden maximal 80% der dadurch entstandenen veranstaltungsbedingten Kosten von der Ausfallabsicherung übernommen. Pro Veranstaltung werden maximal 8 Mio. Euro entschädigt. Erzielte Einnahmen werden davon abgezogen.
Welche Kosten sind förderfähig?
zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleisterinnen und Dienstleister etc.
Hierzu gibt es eine Liste beim BMFI.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Veranstaltung muss vor der geplanten Durchführung registriert sein.
Eine Kostenkalkulation, durch einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater*in) geprüft sowie ein Hygienekonzept müssen vorliegen.
Bei pandemiebedingtem Ausfall, Teilausfall oder Verschiebung werden die konkreten Verluste und entstandenen Kosten mit der Bestätigung eines prüfenden Dritten vom Veranstalter nachgewiesen.
Konkrete Informationen unter:
www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Service-Hotline 0800 6648430
service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de