Seit Mai 2021 gibt es in Klütz eine kleine Keramik-Manufaktur, betrieben von Pia Schröder. In der stellt sie schlichte Gebrauchskeramik in traditioneller Handarbeit her. Ihre Erzeugnisse verkauft sie direkt an Ort und Stelle in ihrem Werkstattladen. „Das ist allerdings nicht mein gelernter Beruf. Ich habe einen Universitätsabschluss in Betriebswirtschaftslehre und habe zuletzt in einer Managementposition eines internationalen Marktforschungsunternehmen in der Marketing- und Vertriebsberatung gearbeitet“, erzählt die jetzt 53-Jährige. Die Keramik sei daher eine Zugabe-Karriere für sie. „Ab Mitte 40 stand für mich fest, nochmals etwas ganz Neues starten zu wollen. Und so bin ich 2019 von Hamburg nach Nordwestmecklenburg gezogen, um den Weg in diese zweite Karriere zu ebnen.“

 

Pia Schröder ist froh, diesen Schritt gewagt zu haben, wenngleich der Start während der Corona-Pandemie alles andere als leicht war. „Ganz davon leben konnte und kann ich davon bisher nicht, ich arbeite zusätzlich noch für einen gemeinnützigen Verein in Hamburg – insofern von Vorteil, dass ich zum Beispiel während des Lockdowns keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen musste.“ Dennoch empfand sie den im Vergleich zum Nachbarbundesland Schleswig-Holstein recht langen Lockdown hier als quälend. Auch jetzt gebe es nach wie vor Herausforderungen: Selbst in der Keramik-Branche kommt es zu Lieferengpässen. So sind laut Schröder spezielle Brennhilfen für Teller schon seit Monaten nicht lieferbar. Andererseits: „Doch wo Schatten ist, gibt es auch Licht. Das ist in Pandemie-Zeiten nicht anders. Nach Berechnungen des IW haben Konsumenten in Deutschland in der Corona-Zeit 2020/21 deutlich weniger für Einkäufe ausgegeben. Da hat sich Konsum quasi über viele Monate aufgestaut. Meine Kunden sind zu einem Großteil Urlauber und Tagesgäste. Da wird sowieso gerne Geld ausgegeben und nach dem langen Lockdown werden viele Einkäufe einfach nachgeholt.“ In Handarbeit hergestellte Qualitätsprodukte erfahren dabei eine besonders hohe Nachfrage und wertschätzende Aufmerksamkeit, da es immer Unikate mit individuellem Erscheinungsbild sind. „Die Pandemie hat diesen Trend aus meiner Sicht nochmals verstärkt. Im Bewusstsein der Konsumenten spielen Herkunft, nachhaltige Verarbeitung und Individualität heute eine viel größere Rolle als noch vor der Pandemie. Das kommt unserem Handwerk zugute.“ Neben der Gebrauchskeramik verkauft die Unternehmerin zusätzlich handgemachte, moderne Textilien und Druckerzeugnisse, die zum eigenen Angebot passen.

 

Als weiteres Angebot führt Pia Schröder darüber hinaus Kurse durch für alle, die einmal ausprobieren möchten, wie es ist, an einer Töpfer-Drehscheibe zu arbeiten. „Der Zuspruch ist überwältigend und übertrifft bei Weitem meine Erwartungen.“ Das hat zur Folge, dass die Drehscheiben-Kurse bereits weit im Voraus ausgebucht sind, die Nachfrage im Moment gar nicht bewältigt werden kann. Dabei gilt bei allem, sowohl im Laden, als auch bei den Kursen, absolute und strenge Maskenpflicht. „Die Kurse an der Drehscheibe finden aktuell auch nur in Kleingruppen statt. Und um noch mehr Sicherheit zu schaffen, habe ich während der Kurszeiten zusätzlich einen HEPA-Luftfilter im Einsatz“, so die Töpferin.

 

Da das kleine Unternehmen so sehr stark vom Tourismus abhängig ist, von Urlaubern genauso wie von Tagesgästen, wünscht sich Pia Schröder, dass sich der Klützer Winkel noch viel stärker als Regionalmarke etabliert und bekannter gemacht wird. „Es braucht eine gemeinsame Vermarktungsplattform unter einem Dach, damit Unternehmen, Privatpersonen und Öffentliche Einrichtungen der Tourismusbranche für sich werben können.“ Selbst aus Hamburg stammend weiß sie, dass zum Beispiel selbst 30 Jahre nach der Wende viele Hamburger den Klützer Winkel noch immer nicht kennen.

Peter Täufel

Am Freitag, dem 03. September ist es soweit: unser Team packt die Umzugskarton und ist an diesem Tag leider nicht persönlich für Sie da.

Sie erreichen uns aber weiterhin via Telefon und E-Mail und können uns ab der KW 36 in unseren neuen Büroräumen im alten Rathaus in der August-Bebel-Straße 1 in Grevesmühlen besuchen.

Turbulente Zeiten mussten viele regionale Unternehmen in MV in den vergangenen Monaten durchstehen. Es galt, Mut zu beweisen, unternehmerisch zu denken und neue Wege anzugehen.

Mittlerweile zum 19. Mal wird die OSTSEE-ZEITUNG im November wieder die Verleihung des OZ-Existenzgründerpreises veranstalten. Für insgesamt vier Kategorien können sich Existenzgründer*innen bewerben, die mit ihrem Unternehmen seit einem Jahr erfolgreich am Markt sind. Der Hauptpreis ist dabei mit einem Preisgeld von 5.000 Euro dotiert.

In drei weiteren Themenpreisen haben die Bewerbende die Chance auf jeweils 2.500 Euro Preisgeld. Dabei stiftet ein Zusammenschluss der Wirtschaftsförderer aus Rostock, dem Landkreis Rostock, Vorpommern-Rügen, Nordwest-Mecklenburg und der Seenplatte den sogennanten „Neustarter“-Preis, bei dem die erfolgreiche Transformation des Geschäftsmodells (z.B. durch erfolgte Nachfolge oder Ausgründung) im Fokus stehen soll.

 

Bewerben kann man sich bis zum 23. September über die Webseite www.oz-existenzgruenderpreis.de Dort sind auch weitere Informationen rund um die Preise und Partner zu finden.
Abschließend werden die Gewinner am 25. November 2021 in Rostock geehrt, Wissen in Workshops weitergegeben und viel genetzwerkt.

Das berufliche Leben lebt von Netzwerken: neue Begegnungen zu schaffen, frische Impulse zu setzen und durch Erfahrungen Anderer zu lernen, das alles kann auch digital funktionieren. Denn Kontakte knüpfen und sie zu pflegen – das ist im Arbeitsalltag gar nicht so einfach.

Portale wie XING besitzen ein großes Networking-Potenzial für Unternehmer*innen, Selbstständige, Bewerber*innen und Kooperationspartner*innen.

Was heißt das in sozialen Netzwerken?

Oft sind es die kleinen Gesten im Leben, die sich zu etwas Neuen entwickeln. In sozialen Netzwerken wie XING kann ein kleiner Einblick in das Leben seiner Kontakte erhalten und kann daran teilhaben. Sei es die Gratulation zur Beförderung oder der Austausch über neue Projekte: XING kann für den beruflichen Austausch fördern und neue Themen in Gang setzen.
Zusätzlich können Business-Netzwerke Unternehmer*innen auf Gruppen und (Online-)Events aufmerksam machen, von denen sie auch fachlich profitieren.
Mit einer aktiven Nutzung von XING als Netzwerktool finden Unternehmer*innen finden einen guten Weg um Kontakt zu Gleichgesinnten.

XING als Instrument der Karriere

Neben der Möglichkeit eigenen Fähigkeiten und Kontakte auszubauen, können soziale Plattformen wie XING auch zum Recruiting von neuem Personal oder zur Gewinnung von Kooperationen und neuen Projekten genutzt werden.

Durch die eigene Sichtbarkeit auf Plattformen ziehen Unternehmer*innen Aufmerksamkeit auf sich. Das heißt, es darf ruhig über ein neues Projekt und eine interessante Konferenz berichtet werden.

Was müssen Unternehmen beachten?

Es gibt zwei Arten von XING-Unternehmensprofile: Das kostenlose Basisprofil und ein kostenpflichtiges Employer-branding-Profil.

Das Basisprofil eignet sich für Unternehmen, die erst einmal nur auf der Plattform vertreten sein möchten. Es kann eine „über uns“-Seite inklusive Logo und Visitenkarten angelegt und ein dazu passender Text mit einer Unternehmensbeschreibung verfasst werden. Ebenfalls können Neuigkeiten über das Unternehmen verfasst und mit Abonnenten geteilt werden.

Für Unternehmen, die mehr Inhalte posten möchten, bietet sich das Employer-Branding-Profil an. Damit ist es möglich Bilder, Videos und Audiodateien in das Profil einzubinden und News via RRS-Feed zu schalten. Die Sichtbarkeit wird erhöht und auf diese Weise attraktiver für potenzielle Arbeitnehmer*innen, die sich ebenfalls auf XING präsentieren. Mithilfe umfassender Statistiken können umfassende Auswertungen vorgenommen werden.Der Preis richtet sich nach der Größe des Unternehmens und beginnt bei 375 Euro im Monat.

Fazit: XING als Präsentationsplattform des eigenen Unternehmens kann Netzwerke aufbauen und stärken und einen Raum für neue Impulse geben.
Wichtig ist, dass die Präsentation fortlaufend weitergeführt wird und der Fokus auf Austausch innerhalb des Netzwerks liegt.

Ab sofort steht in Schönberg eine Gewerbeimmobilie zum Verkauf.
Es handelt sich dabei um 2 Produktionshallen und eine Bürogebäude mit insgesamt mehr als 4000 m2

Interessierte können sich über Details gerne bei uns informieren.

 

Die Initiative „Erfolgsraum Altstadt“ steht in diesem Jahr unter dem Motto „Vielfalt gemeinsam erhalten!“ und soll die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Ortszentren lenken. Ziel ist es, in Erinnerung zu rufen, welchen Stellenwert die Innenstädte für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben haben.
Dabei gab es drei Kategorien, für die Unternehmen sich bewerben konnten: Neugründung, Geschäftskonzept und Geschäftsentwicklung.

Aus Westmecklenburg nahmen in der Kategorie Neugründung Dorina und Maik Reschke von der Grevesmühlener Belmado-Tourismus Agentur und Uwe und Silke Becker mit ihrem Wollgeschäft „Verstrickt & Zugenäht“ in Schönberg teil.
In der Kategorie Geschäftsentwicklung bewarb sich Gabriele Wulff mit ihrem Geschenke-Geschäft „jolis cadeaux“ aus Grevesmühlen.

Während der Jurytour wurden die Geschäfte besucht, um sie kennenzulernen und sich öffentlich vorstellen zu können.

Zu den Juryteilnehmer*innen gehören Birgit Gorniak (Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Schwerin), Irmtraud Kunkel (Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern) , Kristin Just (IHK Schwerin), Björn Mauch (Sparkasse Mecklenburg-Nordwest), Victoria Binz-Gruber (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar), Kay-Uwe Teetz (Handeslverband Nord) und Martin Kopp (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg).

Die Preisverleihung findet am 14.10.2021 statt.

Digitalisierung kann Unternehmensprozesse vereinfachen und großen Chancen für Unternehmen darstellen – wenn die entsprechende Umsetzung erfolgt. Die Digitalisierung über Geschäftsbereiche hinweg zu etablieren, stellt für Handwerksbetriebe und kleine und mittlere Unternehmen oftmals vor große Herausforderungen.
Das Förderprogramm „go digital“ richtet sich besonders an diese Unternehmen und möchte Unterstützung in der nachhaltigen Digitalisierung aller Geschäftsprozesse leisten. In der Praxis bedeutet dies, das Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen erhalten können. Dies erfolgt durch das Förderprogramm autorisierte Beratungsunternehmen, die die komplette Abwicklung übernehmen: von der Antragstellung bis zur Nachbereitung.

Das go-digtal Förderprogramm besteht aus drei Modulen: Digitale Geschäftsprozesse (z.B. passgenaue Softwarelösungen), digitale Markterschließung (z.B. Entwicklung einer Online-Marketing Strategie) und IT-Sicherheit (z.B. Einführung eines IT-Sicherheitsmanagements).

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerk, wenn sie technologisches Potenzial aufweisen. In dem Jahr vor dem Vertragsabschluss darf das Unternehmen einen Jahresumsatz von maximal 20 Mio. Euro und es muss eine De-minimis-Verordnung vorweisen.

Wo erfolgt die Antragstellung?

Die passgenaue Beratung können Unternehmen über diese interaktive Karte leicht finden.

Wie hoch ist die Förderung?

Es können Beratungsleistungen mit einem Fördersatz von 50% auf den maximalen Beratertagessatz von 1100 Euro ohne Mehrwertsteuer gefördert werden. Dabei kann ein Zuschuss für maximal 30 Beratertage innerhalb eines Jahres beantragt werden.

Unternehmerin Gisela Schadwinkel und ihr Sohn Frank Schadwinkel von der „Seeperle“ wurden zum „Unternehmen des Jahres Mecklenburg-Vorpommern“ in der Kategorie „Unternehmerpersönlichkeit“ ausgezeichnet.

Zu der direkt am Hafen Wismars ansässigen „Seeperle“ gehören Restaurant, Bistro und Kutter, wo Besucher von dem 30-köpfigen Team kulinarisch verwöhnt werden.
Im Laufe der Zeit konnten Frau und Herr Schadwinkel ein erfolgreiches Unternehmen aufbauen und ihren Betrieb immer weiter zu einem gastronomischen Besuchermagnet entwickeln.

Aus 164 Nominierungen wurden neun Finalisten, drei Preisträger und zwei Sonderpreisträger vom Wirtschaftsministerium MV prämiert. Sie stehen exemplarisch für alle Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, die mit unternehmerischen Handeln und gesellschaftlichem Engagement der Wirtschaft Mecklenburg Vorpommerns beleben.

Die Auszeichnung wurde vom Wirtschaftsminister Glawe zusammen mit Landrat Tino Schomann überreicht.

Wir sagen: herzlichen Glückwunsch!

Im Zuge der digitalen Transformation ändern sich Arbeitsalltag und Anforderungen in vielen Branchen. Angesichts dieses Strukturwandels ergeben sich neue Chancen – aber auch Herausforderungen. Um fachliche Ressourcen der Mitarbeiter*innen zu stärken und zu erweitern, sollten diese ausgebaut werden.
Das Qualifizierungschancengesetz soll speziell Beschäftigten zugute kommen und sie dabei unterstützen, in der Arbeitswelt 4.0 langfristig fachlich fit zu bleiben und so letztlich die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken.
Die Förderung ist unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Arbeitnehmer*innen, Kleinstunternehmen profitieren am meisten.

Das Qualifizierungschancengesetz bietet eine Weiterbildungsberatung und eine finanzielle Unterstützung für eine berufliche Weiterbildung. Arbeitgeber*innen werden während der Qualifizierung sowohl bei den Lohnkosten als auch bei den Weiterbildungskosten unterstützt.

Entscheidend ist, dass die Weiterbildung von einem zugelassenen Träger durchgeführt wird, mindestens 160 Stunden beträgt und Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die das Unternehmen und die Beschäftigten langfristig weiterentwickeln.

Unterstützt werden Arbeitgeber durch Zuschüsse zu den Weiterbildungs- und Lohnkosten während der Weiterbildungsphase, die Förderung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.


Welche Zuschüsse gibt es?

Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter*innen

  • Bis zu 100% der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 75% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter*innen

  • Bis zu 50% der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 50% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*innen

  • Bis zu 25% der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 75% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Für große Unternehmen mir mehr als 2500 Mitarbeitern

  • Bis zu 15 % der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 25% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Bei kleinen und mittlere Unternehmen werden bis zu 100% der Weiterbildungskosten erstattet, wenn der Mitarbeiter mindestens 45 Jahre oder schwerbehindert ist. Zusätzlich werden bis zu 100% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung für Mitarbeiter ohne Schulabschluss oder mit einer Schwerbehinderung übernommen.

Über den Sonderfonds des Bundes werden bis zu 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt, um die Wiederaufnahme und Planbarkeit kultureller Veranstaltungen zu unterstützen.

Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengestellt:

Welche Veranstaltungen werden gefördert?

ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen, künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Die Veranstaltung muss in Deutschland stattfinden, und  es müssen Eintrittskarten verkauft werden.

Wer kann Förderung beantragen?

Veranstalter*innen von Kulturveranstaltungen. Veranstalter*in ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalter*innen in öffentlicher Trägerschaft können nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.

Zwei Module werden unterschieden:

Kleinere und mittelgroße Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können. Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen Corona-bedingte Absagen.


Welche Programme gibt es?

  1. Wirtschaftlichkeitshilfe

ab 1.7.2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden und ab 1.8.2021 mit bis zu 2000 möglichen Teilnehmenden unter Beachtung Corona-bedingter  Hygienebestimmungen

Höhe der Förderung:

Ausgleich der Verluste bei pandemiebedingter Verringerung der Teilnehmerzahl um mindestens 20%: Es werden die Einnahmen aus den ersten 1000 verkauften Tickets verdoppelt, bei besonders strengen Infektionsschutzauflagen (die die mögliche Teilnehmerzahl um mehr als 75% reduzieren) verdreifacht.

Maximale Förderung:

Finanzierungslücke zwischen veranstaltungsbezogenen Kosten (zuzüglich einer Durchführungspauschale von 10% dieser Kosten) und den erzielten Einnahmen.
Die Förderung ist bei  100.000 Euro je Veranstaltung gedeckelt. Für Veranstaltungen, die regulär wiederholt am selben Veranstaltungsort stattfinden, gibt es gesonderte Regelungen bzw. Obergrenzen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Vor der Veranstaltung muss eine Registrierung auf der IT-Plattform (siehe www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de) stattfinden.
Die Registrierung umfasst u. a. den Charakter der Kulturveranstaltung sowie den Nachweis der Corona-bedingten Kapazitätsreduktion, z.B. durch Hygienekonzept oder Eindämmungsverordnung.

Der Antrag selbst wird nach der Veranstaltung über die IT-Plattform gestellt.

Optionale Ausfallabsicherung für kleinere Veranstaltungen:

Sollte wegen Verschärfung der öffentlichen Pandemievorschriften eine für die Wirtschaftshilfe registrierte Veranstaltung nicht stattfinden können, werden Veranstalter*innen anteilig für 80% der nachgewiesenen Corona-bedingten Ausfallkosten entschädigt, wenn sie eine Kostenkalkulation mit Registrierung eingereicht haben.


2. Ausfallabsicherung

ab 1.9.2021 für das Ausfallrisiko für Veranstaltungen mit mehr als 2000 möglichen Teilnehmenden.

Höhe der Förderung:

Bei einer pandemiebedingten Absage, Teilabsage oder Verschiebung werden maximal 80% der dadurch entstandenen veranstaltungsbedingten Kosten von der Ausfallabsicherung übernommen. Pro Veranstaltung werden maximal 8 Mio. Euro entschädigt. Erzielte Einnahmen werden davon abgezogen.

Welche Kosten sind förderfähig?

zum Beispiel Betriebskosten, Kosten für Personal, Anmietung, Wareneinsätze, Künstlergagen, beauftragte Dienstleisterinnen und Dienstleister etc.
Hierzu gibt es eine Liste beim BMFI.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Veranstaltung muss vor der geplanten Durchführung registriert sein.
Eine Kostenkalkulation, durch einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater*in) geprüft sowie ein Hygienekonzept müssen vorliegen.
Bei pandemiebedingtem Ausfall, Teilausfall oder Verschiebung werden die konkreten Verluste und entstandenen Kosten mit der Bestätigung eines prüfenden Dritten vom Veranstalter nachgewiesen.

 

Konkrete Informationen unter:

www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
Service-Hotline 0800 6648430
service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de